Fraundorfer Aeronautics AG, Genderkingen – Bekanntmachung über das Genehmigte Kapital 2021/I

Fraundorfer Aeronautics AG

Genderkingen

Bekanntmachung über das Genehmigte Kapital 2021/​I

 
1.

Nach § 4 Abs. 6 der Satzung der Fraundorfer Aeronautics AG mit Sitz in Genderkingen,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 33980 („Gesellschaft“) ist der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
bis zum 30. September 2026 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach
um bis zu insgesamt EUR 650.000,00 durch Ausgabe von Stamm- oder Vorzugsaktien ohne
Stimmrecht mit Gewinnberechtigung ab Beginn des im Zeitpunkt der Ausgabe laufenden
Geschäftsjahres gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären
grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in
der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem Kreditinstitut oder einem
nach § 186 Abs. 5 S. 1 AktG gleichgestellten Institut mit der Verpflichtung übernommen
werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist
jedoch ermächtigt, unter gewissen Voraussetzungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats,
das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Vorstand ist ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und
ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung
entsprechend dem Umfang der Durchführung der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
jeweils anzupassen. Vorstehende Ermächtigung wurde am 09. Dezember 2021 in das Handelsregister
der Gesellschaft eingetragen.

2.

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 24.02.2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrates
vom 16.03.2022 beschlossen, von der Ermächtigung in § 4 Abs. 6 der Satzung Gebrauch
zu machen und das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit EUR 1.500.000,00
um bis zu EUR 350.000,00 auf bis zu EUR 1.850.000,00 durch Ausgabe von bis zu 350.000
neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital
von EUR 1,00 (die „Neuen Aktien“) gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital
2021/​I).

3.

Die Neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von mind. EUR 16,00 je Aktie ausgegeben.
Die Neuen Aktien sind mit Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres voll gewinnberechtigt.

4.

Die Frist der Aktionäre für die Ausübung ihres Bezugsrechts endet am

15.04.2022
5.

Der Vorstand ist berechtigt, die nicht von den Aktionären bezogenen Aktien bis zum
30.09.2026 Investoren zur Zeichnung anzubieten. Der Vorstand ist berechtigt, Teilanmeldungen
durchzuführen.

 

Genderkingen, im März 2022

Der Vorstand
Christoph Fraundorfer

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