Nach § 4 Abs. 6 der Satzung der Fraundorfer Aeronautics AG mit Sitz in Genderkingen,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 33980 („Gesellschaft“) ist der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
bis zum 30. September 2026 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach
um bis zu insgesamt EUR 650.000,00 durch Ausgabe von Stamm- oder Vorzugsaktien ohne
Stimmrecht mit Gewinnberechtigung ab Beginn des im Zeitpunkt der Ausgabe laufenden
Geschäftsjahres gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären
grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in
der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem Kreditinstitut oder einem
nach § 186 Abs. 5 S. 1 AktG gleichgestellten Institut mit der Verpflichtung übernommen
werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist
jedoch ermächtigt, unter gewissen Voraussetzungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats,
das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Vorstand ist ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und
ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung
entsprechend dem Umfang der Durchführung der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
jeweils anzupassen. Vorstehende Ermächtigung wurde am 09. Dezember 2021 in das Handelsregister
der Gesellschaft eingetragen.
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