Freakstyle AG
Sehnde
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
der Freakstyle
AG
am Freitag, 27. Januar 2017, um 17.30 Uhr
in der Ahrstr. 6, 42697 Solingen (bei Notar Töben)
Tagesordnung
1. |
Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2012 bis 2015 mit den Berichten des Vorstands und des Aufsichtsrats. |
2. |
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012 |
3. |
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013 |
4. |
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014 |
5. |
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015 |
6. |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 |
7. |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 |
8. |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 |
9. |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 |
10. |
Wahlen zum Aufsichtsrat |
11. |
Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft |
12. |
Beschlussfassung über die Bestellung von Abwicklern |
Unverbindlicher Teilnahmehinweis:
Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei Freakstyle – sind seit Neufassung des AktG durch Art. 1 Nr. 9a ARUG nach dem Willen des Gesetzgebers in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Daher unterbleiben weitere Angaben. Nach der Neufassung des Aktiengesetzes durch das ARUG obliegt es demnach dem einzelnen Aktionär, in solchen Fällen sich die Bedingungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts selbst (ggfs. über das Handelsregister) zu verschaffen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Satzung der Gesellschaft, aus der sich die Teilnahmebedingungen ergeben, beim Amtsgericht Hildesheim (Handelsregister) unter HRB 35929 hinterlegt und öffentlich einsehbar ist. Gemäß der amtlichen Regierungsbegründung zum ARUG (Bundestagsdrucksache 16/11642) bezweckte die Gesetzesänderung, den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Vorfeld und in der Versammlung selbst „zu erleichtern“. Der amtlichen Regierungsbegründung ist darüber hinaus zu entnehmen, dass die Bekanntmachung der Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts bei kleinen Aktiengesellschaften mit überschaubarem Aktionärskreis „häufig unnötig“ ist. Bei Freakstyle handelt es sich um eine kleine Aktiengesellschaft mit überschaubarem Aktionärskreis.
Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.
Die Korrespondenzanschrift der Gesellschaft lautet: Aufderhöher Straße 178, 42699 Solingen
Solingen, im Dezember 2016
Der Vorstand