Freakstyle Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

Freakstyle AG

Sehnde

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

der Freakstyle
AG

am Freitag, 27. Januar 2017, um 17.30 Uhr

in der Ahrstr. 6, 42697 Solingen (bei Notar Töben)

Tagesordnung

1.

Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2012 bis 2015 mit den Berichten des Vorstands und des Aufsichtsrats.

2.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

5.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen

6.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

7.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

8.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

9.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

10.

Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Henrik von Lukowicz, Diplom-Kaufmann, Düsseldorf
Andreas Kammer, Diplom-Ingenieur, Berlin
Charlotte Watzinger, Designerin, Nürnberg
zu wählen.

11.

Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gesellschaft wird mit Wirkung zum 31. Dezember 2016 aufgelöst. Abwicklungsjahr ist das Kalenderjahr.

12.

Beschlussfassung über die Bestellung von Abwicklern
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Das bisherige Vorstandsmitglied Esbjörn Gerking, Solingen, wird als Abwickler bestellt.
b) Der Abwickler vertritt die Gesellschaft allein. Er ist von den Beschränkungen des § 181, 2 Alt. BGB befreit.

Unverbindlicher Teilnahmehinweis:

Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei Freakstyle – sind seit Neufassung des AktG durch Art. 1 Nr. 9a ARUG nach dem Willen des Gesetzgebers in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Daher unterbleiben weitere Angaben. Nach der Neufassung des Aktiengesetzes durch das ARUG obliegt es demnach dem einzelnen Aktionär, in solchen Fällen sich die Bedingungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts selbst (ggfs. über das Handelsregister) zu verschaffen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Satzung der Gesellschaft, aus der sich die Teilnahmebedingungen ergeben, beim Amtsgericht Hildesheim (Handelsregister) unter HRB 35929 hinterlegt und öffentlich einsehbar ist. Gemäß der amtlichen Regierungsbegründung zum ARUG (Bundestagsdrucksache 16/11642) bezweckte die Gesetzesänderung, den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Vorfeld und in der Versammlung selbst „zu erleichtern“. Der amtlichen Regierungsbegründung ist darüber hinaus zu entnehmen, dass die Bekanntmachung der Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts bei kleinen Aktiengesellschaften mit überschaubarem Aktionärskreis „häufig unnötig“ ist. Bei Freakstyle handelt es sich um eine kleine Aktiengesellschaft mit überschaubarem Aktionärskreis.

Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.

Die Korrespondenzanschrift der Gesellschaft lautet: Aufderhöher Straße 178, 42699 Solingen

 

Solingen, im Dezember 2016

Der Vorstand

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