freenet AG, Büdelsdorf – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG (ISIN: DE000A0Z2ZZ5 | WKN: A0Z2ZZ)

freenet AG

Büdelsdorf

ISIN: DE000A0Z2ZZ5
WKN: A0Z2ZZ

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG

Die ordentliche Hauptversammlung der freenet AG hat am 5. Mai 2022 beschlossen, die
Gesellschaft bis zum 4. Mai 2027 zum Erwerb eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8
AktG im Umfang von bis zu 10% des derzeitigen oder – falls der Wert geringer ist –
des zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft
zu ermächtigen, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen der im Rahmen der Einladung
zur Hauptversammlung am 28. März 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkte
9 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung eigener
Aktien und Kapitalherabsetzung sowie der Ermächtigung zum Ausschluss von Andienungs-
und Bezugsrechten; Aufhebung der bestehenden Ermächtigung) und 10 (Beschlussfassung
über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs
eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungs- und
Bezugsrechts; Aufhebung der entsprechenden Ermächtigung).

 

Die aufgrund dieser Beschlüsse erworbenen eigenen Aktien können unter bestimmten Voraussetzungen unter Ausschluss
des Bezugsrechts verwendet oder eingezogen werden. Wegen der weiteren Einzelheiten
wird auf die am 28. März 2022 im Bundesanzeiger erfolgte Bekanntmachung der Beschlussvorschläge
von Vorstand und Aufsichtsrat zu Punkt 9 und Punkt 10 der Tagesordnung der ordentlichen
Hauptversammlung verwiesen, welche die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen
hat.

 

Büdelsdorf, im Mai 2022

freenet AG

Der Vorstand

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