freenet AG – Genehmigtes Kapital / Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen / Bedingtes Kapital

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
freenet AG
Büdelsdorf
Gesellschaftsbekanntmachungen Genehmigtes Kapital / Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen / Bedingtes Kapital 16.06.2020

freenet AG

Büdelsdorf

ISIN: DE000A0Z2ZZ5

WKN: A0Z2ZZ

Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

I. Genehmigtes Kapital

Die Hauptversammlung der freenet AG hat am 27. Mai 2020 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 10. Juni 2025 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Namen lautenden nennwertloser Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 12.800.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen, wobei der Vorstand ermächtigt ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ganz oder teilweise nach Maßgabe des Beschlusses auszuschließen. Zugleich wurde das Genehmigte Kapital 2016 aufgehoben.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 7 (einschließlich der Einzelheiten des Bezugsrechtsausschlusses) ist in der Einladung zur Hauptversammlung angegeben, die im Bundesanzeiger am 5. Mai 2020 veröffentlicht worden ist.

Der Beschluss ist in das Handelsregister eingetragen.

II. Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen

Unter Aufhebung der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen hat die Hauptversammlung der freenet AG am 27. Mai 2020 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 27. Mai 2025 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 640.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten sowie von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital bis zu EUR 12.800.000,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren. Sie können auch durch ein nachgeordnetes Konzernunternehmen der Gesellschaft ausgegeben werden.

Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Bedingungen auszuschließen.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 8 (einschließlich der Einzelheiten des Bezugsrechtsausschlusses) ist in der Einladung zur Hauptversammlung angegeben, die im Bundesanzeiger am 5. Juni 2020 veröffentlicht worden ist.

III. Bedingtes Kapital

Die Hauptversammlung der freenet AG hat am 27. Mai 2020 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossen, das Grundkapital um bis zu EUR 12.800.000,00 durch Ausgabe von bis zu 12.800.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2020). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung oder Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer nachgeordneten Konzerngesellschaft der Gesellschaft aufgrund der von der Hauptversammlung vom 27. Mai 2020 ebenfalls unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt, soweit ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien, Aktien aus genehmigtem Kapital oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 8 (einschließlich der Einzelheiten des Bezugsrechtsausschlusses) ist in der Einladung zur Hauptversammlung angegeben, die im Bundesanzeiger am 5. Mai 2020 veröffentlicht worden ist.

Der Beschluss wird in das Handelsregister eingetragen.

 

Büdelsdorf, im Juni 2020

freenet AG

Der Vorstand

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