freenet AG – Hauptversammlung 2015

freenet AG
Büdelsdorf
ISIN: DE000A0Z2ZZ5
WKN: A0Z2ZZ
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, den 21. Mai 2015, um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr), im Congress Center Hamburg, Saal G, Am Dammtor/Marseiller Straße, 20355 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die freenet AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der freenet AG zum 31.12.2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von Euro 278.326.673,61 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von Euro 1,50 je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. Euro 192.016.524,00 als Gesamtbetrag der Dividende, und Vortrag des Restbetrags in Höhe von Euro 86.310.149,61 auf neue Rechnung. Die Dividende ist am 22. Mai 2015 zahlbar.
Gesamtbetrag der Dividende Euro 192.016.524,00
Vortrag auf neue Rechnung Euro 86.310.149,61
Bilanzgewinn Euro 278.326.673,61

Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft mittelbar 50.000 eigene Stückaktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich durch den Erwerb, die Einziehung oder die Veräußerung eigener Aktien die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von Euro 1,50 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden, der eine entsprechende Anpassung des insgesamt an die Aktionäre auszuschüttenden Betrags der Dividende und eine entsprechende Anpassung des auf neue Rechnung vorzutragenden Betrags vorsehen wird.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses – vor zu beschließen:
a)

Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 bestellt.
b)

Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wird zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2015 bestellt.
6.

Beschlussfassung über Nachwahlen zum Aufsichtsrat

Herr Achim Weiss hat sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats der freenet AG mit Wirkung zum Ablauf des 31. Januar 2015 niedergelegt und ist entsprechend aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.

Auf Antrag des Vorstands hat das Amtsgericht Kiel am 10. Februar 2015 Frau Sabine Christiansen zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Das Amt von Frau Sabine Christiansen endet mit Wirksamwerden einer Nachwahl durch die Hauptversammlung am 21. Mai 2015.

Von der Hauptversammlung soll ein neues Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre gewählt werden.

Der Aufsichtsrat der freenet AG besteht gemäß § 101 Abs. 1 Satz 1 AktG i.V.m § 1 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Satz 1 und § 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG 1976 sowie § 7 Abs. 1 der Satzung aus zwölf Mitgliedern, und zwar aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden und sechs Mitgliedern, deren Wahl sich nach dem MitbestG 1976 richtet. Bei der Wahl der Aktionärsvertreter ist die Hauptversammlung an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Frau Sabine Christiansen, Berlin,
Geschäftsführende Gesellschafterin der TV 21 GmbH, Berlin,

mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied zu wählen. Die Wahl erfolgt für den Rest der Amtszeit der amtierenden Aktionärsvertreter, das heißt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 beschließt. Frau Christiansen hat sich vorab bereit erklärt, für diese Nachwahl zur Verfügung zu stehen.
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ANGABEN ÜBER DIE UNTER TAGESORDNUNGSPUNKT 6 ZUR WAHL VORGESCHLAGENE AUFSICHTSRATSKANDIDATIN

Sabine Christiansen, Berlin,
Geschäftsführende Gesellschafterin der TV 21 GmbH, Berlin,

Persönliche Daten:

Geburtsdatum: 20.9.1957
Geburtsort: Preetz/Holstein

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

freenet AG, Büdelsdorf

Hermes Europe GmbH, Hamburg

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Arqueonautas GmbH, Hamburg (Mitglied des Beirats)

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen Frau Sabine Christiansen und/oder der TV 21 GmbH einerseits und andererseits der freenet AG, deren Konzernunternehmen, den Organen der freenet AG oder einem wesentlich an der freenet AG beteiligten Aktionär keine maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; VERÖFFENTLICHUNGEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT

Der gebilligte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht, der festgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht der freenet AG für das Geschäftsjahr 2014, der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB, der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind von der Einberufung der Hauptversammlung an bis zum Abschluss der Hauptversammlung über die Internetseite unserer Gesellschaft unter http://www.freenet-group.de/investor-relations/hauptversammlung/2015 zugänglich. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der freenet AG zugänglich gemacht.

Sämtliche vorgenannten Unterlagen liegen ferner vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Hollerstraße 126, 24782 Büdelsdorf; Deelbögenkamp 4c, 22297 Hamburg) zur Einsicht aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen übersandt.

Die in § 124a AktG zusätzlich genannten Informationen und Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.freenet-group.de/investor-relations/hauptversammlung/2015 vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an zugänglich.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Euro 128.061.016, eingeteilt in 128.061.016 auf den Namen lautende Stückaktien (Aktien), die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien der freenet AG im Sinne von § 30b Abs. 1 Nr.1 WpHG zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich auf 128.061.016.
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VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS

Eintragung im Aktienregister und Anmeldung

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind daher nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und die sich ferner rechtzeitig angemeldet haben. Aktionäre können sich spätestens bis zum Ablauf des 14. Mai 2015, 24:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse anmelden:

Hauptversammlung freenet AG
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg

Telefax: +49 (0)69/256 270 49
E-Mail: hv-2015@freenet.ag

Nach rechtzeitigem Zugang der Anmeldung werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Anders als die Anmeldung ist die Eintrittskarte keine Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an den Einlasskontrollen zur Hauptversammlung.

Freie Verfügbarkeit und technisch maßgeblicher Bestandsstichtag

Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Die Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist allein der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand entsprechen, der sich auf der Grundlage der Umschreibungsanträge ergibt, die der Gesellschaft bis zum letzten Tag der Anmeldung zugegangen sind. Anträge zur Umschreibung des Aktienregisters, die in der Zeit vom 15. Mai 2015 bis einschließlich 21. Mai 2015 eingehen, werden erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 22. Mai 2015 verarbeitet und berücksichtigt. Technisch maßgeblicher Bestandstag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der 14. Mai 2015, 24:00 Uhr (MESZ).
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VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Aktionäre können ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung von Stimmrechten bevollmächtigen. Für die Erteilung der Vollmacht sowie für deren etwaigen Widerruf und Nachweis genügt die Textform, soweit das Gesetz nicht zwingend eine strengere Form verlangt; § 135 AktG bleibt unberührt. Erfolgt die Vollmachtserteilung an ein Kreditinstitut, an eine Aktionärsvereinigung oder an durch § 135 Abs. 8 AktG oder §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG im Hinblick auf die Stimmrechtsausübung gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen, richten sich die Anforderungen an die Vollmacht in Ermangelung besonderer Satzungsregelungen nach den gesetzlichen Regelungen in § 135 AktG, d. h. insbesondere, dass die Vollmacht nachprüfbar festgehalten werden muss, sowie nach den Besonderheiten der jeweiligen Bevollmächtigten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und ihnen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen dürfen Stimmrechte für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, nur auf Grund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben, für die die Regelungen über die Vollmachten entsprechend gelten.

Als Service für unsere teilnahmeberechtigten Aktionäre bieten wir wie bisher an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter müssen dazu eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden; andere Aktionärsrechte können vom Stimmrechtsvertreter jedoch nicht ausgeübt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Es ist jedoch zu beachten, dass der Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen oder zu erstmals in der Hauptversammlung gestellten Anträgen oder Wahlvorschlägen entgegennehmen kann. Er kann das Stimmrecht nur zu denjenigen Tagesordnungspunkten ausüben, zu denen er von den Aktionären Weisungen erhalten hat.

Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen bis zum 20. Mai 2015, 24:00 Uhr (MESZ) – unter Nennung der Person des Erklärenden – schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder anderweitig in Textform unter folgender Adresse zugegangen sein:

Hauptversammlung freenet AG
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg

Telefax: +49 (0)69/256 270 49
E-Mail: hv-2015@freenet.ag

Vollmacht und Weisungen können in der vorstehend angegebenen Form eingehend bis 20. Mai 2015, 24:00 Uhr (MESZ) auch widerrufen oder geändert werden.

Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung können in der vorstehend angegebenen Form übermittelt werden. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch durch Vorlage der Vollmacht, die die Person des Erklärenden benennt, bei persönlichem Erscheinen des Bevollmächtigten erbracht werden.

Die Aktionäre, die einer Person ihrer Wahl, einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder anderen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen, Instituten oder Unternehmen oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen selbst zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt sein. Sie müssen daher am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sein und sich rechtzeitig zur Teilnahme anmelden. Die Eintrittskarte enthält ein Formular, das für die Vollmachtserteilung verwendet werden kann.

Aktionäre können auch nach Vollmachterteilung ihre Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre auch zusammen mit der Eintrittskarte.

VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH BRIEFWAHL

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihre Stimmen auch schriftlich oder im Wege der elektronischen Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl).

Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind gemäß § 13 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft zur Teilnahme an der Hauptversammlung rechtzeitig angemeldet haben (siehe oben Abschnitt „Eintragung im Aktienregister und Anmeldung“).

Briefwahlstimmen können der Gesellschaft schriftlich, per Telefax oder per E-Mail unter der Anschrift

Hauptversammlung freenet AG
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg

Telefax: +49 (0)69/256 270 49
E-Mail: hv-2015@freenet.ag

bis zum 20. Mai 2015, 24:00 Uhr (MESZ) übermittelt und auch widerrufen werden.

Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Stimmabgabe durch Briefwahl an der Hauptversammlung selbst oder durch einen Vertreter teilnehmen und die betreffenden Aktien vertreten, so ist dies möglich, gilt aber als Widerruf der im Wege der Briefwahl erfolgten Stimmabgabe für die betreffenden Aktien.
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ANTRÄGE, WAHLVORSCHLÄGE, AUSKUNFTSRECHTE

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung (gemäß § 122 Abs. 2 AktG)

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von Euro 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und im Bundesanzeiger und im Internet unter http://www.freenet-group.de/investor-relations/hauptversammlung/2015 bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ein solches Verlangen muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 20. April 2015, 24:00 Uhr (MESZ) schriftlich unter der Adresse:

freenet AG
Vorstand
HV-Management
Hollerstraße 126
24782 Büdelsdorf

oder per E-Mail unter Hinzufügung des Namens des Antragstellers mit qualifizierter elektronischer Signatur unter: hv-2015@freenet.ag zugegangen sein. Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von 3 Monaten (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG sowie § 70 AktG) sind und diese bis zur Entscheidung über den Antrag halten.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG)

Gegenanträge von im Aktienregister eingetragenen Aktionären zu bestimmten Punkten der Tagesordnung und Vorschläge solcher Aktionäre zur Wahl des Abschlussprüfers oder zur Nachwahl des Aufsichtsrats werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter http://www.freenet-group.de/investor-relations/hauptversammlung/2015 zugänglich gemacht, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

Etwaige Gegenanträge zu einem Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie etwaige Wahlvorschläge müssen der Gesellschaft bis zum 6. Mai 2015, 24:00 Uhr (MESZ) zugehen. Sie sind ausschließlich zu richten an:

freenet AG
Vorstand
HV-Management
Hollerstraße 126
24782 Büdelsdorf

Telefax: +49 (0)4331/43 44 555
E-Mail: hv-2015@freenet.ag

Anderweitig adressierte oder verspätet zugegangene Anträge werden nicht berücksichtigt.

Gegenanträge müssen begründet werden. Ein Gegenantrag braucht von der Gesellschaft nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers oder zur Nachwahl des Aufsichtsrats brauchen nicht begründet zu werden. Ein Wahlvorschlag braucht von der Gesellschaft nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach §§ 127 Satz 1, 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers oder zur Nachwahl des Aufsichtsrats werden auch dann nicht zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person (§ 127 Satz 3 i.V.m. § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG) oder hinsichtlich der Nachwahl des Aufsichtsrats die Angaben zur Mitgliedschaft des Kandidaten in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (§ 127 Satz 3 i.V.m. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG) nicht enthalten. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen für das Zugänglichmachen von Gegenanträgen entsprechend.

Das Recht eines jeden Aktionärs, auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen oder Wahlvorschläge zu machen, bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie auf Verlangen von Aktionären vor der Hauptversammlung veröffentlicht worden sind, in der Hauptversammlung nur berücksichtigt werden können, wenn sie dort mündlich gestellt werden.

Auskunftsrecht der Aktionäre (gemäß § 131 Abs. 1 AktG)

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen (§ 131 Abs. 1 AktG). Unter bestimmten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern (§ 131 Abs. 3 AktG).

Nach § 15 Abs. 4 der Satzung kann das Frage- und Rederecht in der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter zeitlich angemessen beschränkt werden.

Weitergehende Erläuterungen zu Aktionärsrechten

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126, 127, 131 AktG sowie zu Einschränkungen dieser Rechte finden sich unter der Internetadresse http://www.freenet-group.de/investor-relations/hauptversammlung/2015.

Büdelsdorf, im März 2015

freenet AG

Der Vorstand

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