Fritz Köster Handelsgesellschaft AG: Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i. V. m. Abs. 3 UmwG

Fritz Köster Handelsgesellschaft AG

Hamburg

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 UmwG

Gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit Abs. 3 S. 2 Hs. 1 UmwG wird hiermit bekanntgemacht, dass die Verschmelzung der

ISIS International Standard for Integrated Sustainability GmbH mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 94028, als übertragender Gesellschaft

mit der Fritz Köster Handelsgesellschaft AG mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 64960, als übernehmender Gesellschaft erfolgen soll.

Zu diesem Zweck wurde am 29. September 2021 ein Verschmelzungsvertrag zwischen der ISIS International Standard for Integrated Sustainability GmbH und der Fritz Köster Handelsgesellschaft AG in notariell beurkundeter Form abgeschlossen.

Dadurch überträgt die ISIS International Standard for Integrated Sustainability GmbH ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung gemäß §§ 2 Nr. 1, 4 ff., 60 ff. UmwG im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die Fritz Köster Handelsgesellschaft AG. Die Verschmelzung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Beginn des 1. Januar 2021 (Verschmelzungsstichtag). Der Verschmelzung liegt die Bilanz der ISIS International Standard for Integrated Sustainability GmbH zum 31. Dezember 2020 als Schlussbilanz zugrunde.

In den Geschäftsräumen der Fritz Köster Handelsgesellschaft AG, Rothenbaumchaussee 58, 20148 Hamburg, sind zur Einsicht der Aktionäre folgende Unterlagen ausgelegt, die von den Aktionären dort während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden können:

der beurkundete Verschmelzungsvertrag vom 29. September 2021,

die Jahresabschlüsse der Fritz Köster Handelsgesellschaft AG sowie der ISIS International Standard for Integrated Sustainability GmbH für die letzten drei Geschäftsjahre.

Auf Verlangen wird jedem Aktionär der Fritz Köster Handelsgesellschaft AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt.

Der Verschmelzungsvertrag wurde gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 i.V.m. Abs. 4 S. 3 UmwG zum Handelsregister der Fritz Köster Handelsgesellschaft AG eingereicht. Gemäß § 62 Abs. 4 S. 1 UmwG ist ein Verschmelzungsbeschluss der Gesellschafterversammlung der ISIS International Standard for Integrated Sustainability GmbH nicht erforderlich, da sich das Stammkapital der ISIS International Standard for Integrated Sustainability GmbH vollständig in der Hand der Fritz Köster Handelsgesellschaft AG befindet. Aus dem gleichen Grund sind ein Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung und ein Verschmelzungsprüfungsbericht nicht erforderlich (§§ 8 Abs. 3 S. 1 Hs. 2, 9 Abs. 2, 12 Abs. 3, 60 UmwG). Auf die Erstellung einer Zwischenbilanz nach § 63 Abs. 1 Nr. 3 UmwG haben alle Anteilsinhaber der Fritz Köster Handelsgesellschaft AG und der ISIS International Standard for Integrated Sustainability GmbH gemäß §§ 63 Abs. 2 S. 5 UmwG, 8 Abs. 3 UmwG verzichtet.

Der Vorstand plant, von § 62 Abs. 1 UmwG Gebrauch zu machen, da sich das Stammkapital der ISIS International Standard for Integrated Sustainability GmbH vollständig in der Hand der Fritz Köster Handelsgesellschaft AG befindet, so dass ein Verschmelzungsbeschluss der Fritz Köster Handelsgesellschaft AG nicht erforderlich ist.

Der Vorstand weist die Aktionäre allerdings darauf hin, dass ein Verschmelzungsbeschluss erforderlich ist, wenn Aktionäre der Fritz Köster Handelsgesellschaft AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Fritz Köster Handelsgesellschaft AG erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Ein Einberufungsverlangen kann nur berücksichtigt werden, wenn es innerhalb eines Monats ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gestellt wird. Das Einberufungsverlangen ist an die Fritz Köster Handelsgesellschaft AG zu richten.

 

Hamburg, 06.10.2021

Gadso Florian Hautmans
Vorstand
der Fritz Köster Handelsgesellschaft AG

TAGS:
Comments are closed.