Fritz Nols AG: Insolvenzantrag des Vorstands

Fritz Nols AG

Frankfurt am Main

Am Freitag, den 23.10.2020 hat der Vorstand der Fritz Nols AG beim Amtsgericht Frankfurt a.M. einen Insolvenzantrag nach §15a Abs.1 InsG gestellt.

Am 12. Oktober 2020 wurde klar, dass als Folge einer Due Diligence Prüfung ein Fortführungskonzept mit der Dana Middle East Technology WLL (Bahrain) nicht besteht. Ferner verdichteten sich die Hinweise, dass die Gesellschaft aus Bahrain den seit Juni 2020 behaupten Aktienbesitz nicht hat.

Da sich auch herauskristallisierte, dass aktuell eine umgehende Liquiditätszufuhr durch potentielle Investoren und die größten Aktionäre nicht mehr zu erwarten ist, hat sich der Vorstand in der Pflicht gesehen, innerhalb der gesetzlichen 21 Tage Frist einen Insolvenzantrag zu stellen. Diese Entscheidung wird auch durch den Aufsichtsratsvorsitzenden unterstützt.

Die Möglichkeiten eines Insolvenzplanverfahrens werden gegenwärtig geprüft.

Der Aktienhandel soll weitergeführt werden, um eine Mantelverwertung weiterhin zu ermöglichen.

 

Fritz Nols AG

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