FRIWO AG: Absage und Neueinberufung der ordentlichen Hauptversammlung

FRIWO AG

Ostbevern

Wertpapier-Kenn-Nr.: 620110
ISIN: DE0006201106

ABSAGE DER URSPRÜNGLICH FÜR DEN 12. NOVEMBER 2020
EINBERUFENEN ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

und

NEUEINBERUFUNG DER ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
FÜR DEN 11. DEZEMBER 2020 ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein, an der

ordentlichen virtuellen Hauptversammlung der FRIWO AG

am Freitag, den 11. Dezember 2020, um 11:00 Uhr,

teilzunehmen.

Diese ordentliche Hauptversammlung wird gemäß Artikel 2 § 1 Absatz 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht („COVID-19-Gesetz“) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.

Die Übertragung der Hauptversammlung ist über folgenden Link in einem passwortgeschützten InvestorPortal abrufbar:

https://www.friwo.com/de/about/investor-relations/

Die virtuelle Hauptversammlung – ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) – findet am Sitz der Gesellschaft, Von-Liebig-Straße 11, 48346 Ostbevern, statt.

Die durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 2. Oktober 2020 einberufene und für den 12. November 2020 vorgesehene Hauptversammlung wird vor dem Hintergrund der wieder zunehmenden Verbreitung des neuartigen Coronavirus und der dadurch hervorgerufenen Erkrankung COVID 19 sowie der bestehenden behördlichen Verordnungen zum Schutz gegen mit dem Virus verbundene Gesundheitsgefahren abgesagt.

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der FRIWO AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts für die FRIWO AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 sowie eines erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat; der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

Seit dem 17. Juni 2016 gelten für Unternehmen von öffentlichem Interesse neue EU-Vorschriften zur regelmäßigen Ausschreibung der Jahres- und Konzernabschlussprüfung. Die FRIWO AG ist als kapitalmarktorientiertes Unternehmen von dieser Regulierung betroffen. Im Zuge der Umsetzung der EU-Regulierung wurde die Abschlussprüfung für die Geschäftsjahre ab 2020 für die FRIWO AG und den FRIWO-Konzern öffentlich ausgeschrieben.

Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von einer ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte. Auch bestanden gemäß der EU-Abschlussprüferverordnung keine Regelungen, die die Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der Abschlussprüfung beschränkt hätten.

II.

Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten

Die COVID-19-Pandemie hat aktuell erhebliche Auswirkungen auf das Privat- und Wirtschaftsleben in Deutschland und weltweit. So ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einladung u.a. die Abhaltung öffentlicher Veranstaltungen für einen befristeten Zeitraum stark eingeschränkt. Unklar ist, ob es weitere Verlängerungen und ggf. andere Einschränkungen gibt. Vor dem Hintergrund der Pandemie hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (nachfolgend „COVID-19 Gesetz“) erlassen. Dieses gestattet gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19 Gesetz u.a. Aktiengesellschaften wie der FRIWO AG die Durchführung einer ordentlichen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung. Zudem kann gemäß Art. 2 § 1 Abs. 3 COVID-19 Gesetz die Einladungsfrist verkürzt werden.

Unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre an der Abhaltung einer ordentlichen Hauptversammlung im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Frist sowie unter Abwägung der aktuellen Gefährdungslage und deren perspektivischer Entwicklung hat der Vorstand der FRIWO AG mit Zustimmungsbeschluss des Aufsichtsrats zum Schutz der Aktionäre, deren Vertretern sowie den Organen und Mitarbeitern der FRIWO AG gemäß Art. 2 § 1 COVID-19 Gesetz beschlossen, die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten nunmehr als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Mit Blick auf die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen erfolgt hierbei die Einladung unter Ausnutzung der nach Art. 2 § 1 Abs. 3 COVID-19 Gesetz vorgesehenen verkürzten Einladungsfrist.

Die Hauptversammlung findet unter Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie weiterer Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands in den Geschäftsräumen der FRIWO AG, Von-Liebig-Straße 11, 48346 Ostbevern (Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes), statt. Daneben werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie ein mit der Niederschrift der Hauptversammlung beauftragter Notar anwesend sein. Eine elektronische Teilnahme im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich.

Die gesamte Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte

am 11. Dezember 2020 ab 11.00 Uhr (MEZ)

live im passwortgeschützten InvestorPortal der Gesellschaft in Bild und Ton übertragen. Dieses InvestorPortal ist über die Internetseite

http://www.friwo.com/de/about/investor-relations/

zu erreichen.

Über das InvestorPortal können ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigte die ihnen eingeräumten Aktionärsrechte ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären.

Sämtliche Zeitangaben im Abschnitt „Weitere Angaben zur Einberufung“ sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Zeit (MEZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MEZ minus eine Stunde.

III.

Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend angegebenen Adresse anmelden und einen Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG (i.d.R. eine von ihrem depotführenden Institut erstellte Bescheinigung über den Anteilsbesitz) übermitteln. Der Nachweis der Aktionärseigenschaft muss sich auf den Beginn des 29. November 2020, 0.00 Uhr (MEZ), – sog. „Nachweisstichtag“ oder „Record Date“ – beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse bis spätestens zum Ablauf des 7. Dezember 2020, 24.00 Uhr (MEZ), zugehen. Anmeldung und Nachweis bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache an folgende Anmeldeadresse erfolgen:

FRIWO AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 12012-86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com

Nach dem Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden den teilnahmeberechtigten Aktionären Anmeldebestätigungen für die virtuelle Hauptversammlung zugesandt, auf denen die Anzahl der Stimmen sowie die erforderlichen Zugangsdaten für das passwortgeschützte InvestorPortal der Gesellschaft abgedruckt sind.

Über dieses InvestorPortal können die Aktionäre und deren Bevollmächtigte die im Folgenden beschriebenen Rechte ausüben bzw. Handlungen vornehmen und sich die virtuelle Hauptversammlung am 11. Dezember 2020 ab 10.00 Uhr (MEZ) ansehen.

Zur Sicherstellung eines rechtzeitigen Erhalts der Anmeldebestätigungen bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an die oben genannte Adresse zu sorgen.

IV.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär, soweit es die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts betrifft, nur derjenige, der den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierauf keine Auswirkung. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind demnach auch dann zur Teilnahme und Stimmrechtsausübung berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erwerben, sind hieraus zur Teilnahme oder Stimmrechtsausübung nicht berechtigt, soweit sie sich nicht durch den bisherigen Aktionär hierzu bevollmächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkung auf die Veräußerbarkeit der Aktien und keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

V.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 20.020.000,00 Euro und ist eingeteilt in 7.700.000 Stückaktien ohne Nennbetrag, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt damit 7.700.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

VI.

Stimmrechtsvertretung und Bevollmächtigung

Aktionäre können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs erforderlich. Die Bevollmächtigten üben das Stimmrecht in diesem Fall gemäß den Regelungen von Art. 1 § 1 Abs. 2 COVID-19 Gesetz ebenfalls ausschließlich in Form der elektronischen Briefwahl oder durch die Stimmrechtsvertreter aus. Hinsichtlich der für die Stimmabgabe einzuhaltenden Formen und Fristen gelten auch für die Bevollmächtigen die nachfolgend unter „Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl und elektronische Briefwahl“ dargestellten Bedingungen. Hierbei ist zu beachten, dass die Aktionäre rechtzeitig vor der ordentlichen virtuellen Hauptversammlung dem jeweiligen Bevollmächtigten für die Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals ihre Anmeldedaten für das Portal übergeben müssen. Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur Aktionäre, sondern auch deren Bevollmächtigte nicht physisch an der präsenzlosen Hauptversammlung gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19 Gesetz teilnehmen, sondern die von ihnen zu vertretenden Stimmen entsprechend den nachfolgend beschriebenen Verfahren zur Stimmabgabe abgeben.

Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann – aber nicht muss –, befindet sich bei den Anmeldeunterlagen, die den Aktionären nach Anmeldung übersandt werden. Aktionäre, die ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen und hierzu diese Unterlagen verwenden wollen, können die mit der Anmeldebestätigung versandten Vollmachts- und Weisungsformulare per Post, per Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse übermitteln:

FRIWO AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0) 89 30903-74675
E-Mail: FRIWO-HV2020@computershare.de

Die Formulare müssen spätestens bis zum 10. Dezember 2020, 24:00 Uhr, bei der zuvor genannten Adresse eingehen.

Für den Fall der Bevollmächtigung von Intermediären im Sinne von § 135 AktG (u.a. Kreditinstitute), wird weder vom Gesetz Textform verlangt noch enthält die Satzung für diesen Fall besondere Regelungen. Die für die Bevollmächtigung erforderliche Form ist daher bei dem jeweils zu bevollmächtigenden Intermediär zu erfragen. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Intermediär erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten werden. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Ein Verstoß gegen diese und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung eines Intermediärs beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. Vorstehendes gilt sinngemäß für die Bevollmächtigung von Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten (§ 135 Abs. 8 AktG). Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur Aktionäre, sondern auch zur Bevollmächtigung berechtigten Intermediäre nicht physisch an der präsenzlosen Hauptversammlung gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19 Gesetz teilnehmen, sondern die von ihnen zu vertretenden Stimmen entsprechend den nachfolgend beschriebenen Verfahren zur Stimmabgabe abgeben.

Die Gesellschaft bietet des Weiteren die Möglichkeit an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der von den Aktionären erteilten Weisungen aus. Sollen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen die Aktionäre zwingend Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter ungültig. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine anderen Aufgaben in der virtuellen Hauptversammlung war. Sie nehmen weder Fragen von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten noch Anträge oder Widersprüche zu Protokoll entgegen.

Diejenigen Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, müssen ebenfalls rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet sein. Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, ihre Änderung und ihr Widerruf bedürfen der Textform und müssen der Gesellschaft bis einschließlich 10. Dezember 2020, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

FRIWO AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0) 89 30903-74675
E-Mail: FRIWO-HV2020@computershare.de

Daneben steht für die Erteilung der Vollmacht und der Weisungen, für deren Änderung und den Widerruf das passwortgeschützte InvestorPortal auf folgender Website

https://www.friwo.com/de/about/investor-relations/

vor und während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung nach Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19 Gesetz zur Verfügung. Das Passwort erhalten die Aktionäre oder deren Bevollmächtigte zusammen mit der Anmeldebestätigung nach rechtzeitiger Anmeldung.

VII.

Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Aktionäre und deren Bevollmächtigte können die Stimmen durch elektronische Briefwahl im Sinne von Art. 2 § 1 Abs. 2 Nr. 2 COVID-19 Gesetz abgeben. Diejenigen Aktionäre, die ihr Stimmrecht in Form der elektronischen Briefwahl wahrnehmen wollen, müssen rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet sein.

Für die elektronische Briefwahl steht das passwortgeschützte InvestorPortal auf folgender Website

https://www.friwo.com/de/about/investor-relations/

zur Verfügung. Dieses kann zur Stimmabgabe, zur Änderung der Stimmabgabe oder zum Widerruf der Stimmabgabe vor und während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung nach Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19 Gesetz genutzt werden. Das Passwort erhalten die Aktionäre oder deren Bevollmächtigte zusammen mit der Anmeldebestätigung nach rechtzeitiger Anmeldung.

VIII.

Live-Übertragung der Hauptversammlung im Internet

In dem für die Hauptversammlung zur Verfügung gestellten, passwortgeschützten InvestorPortal, auf welches nur über die mit der Anmeldebestätigung erhaltenen Zugriffsdaten ein Zugriff besteht, wird die gesamte virtuelle Hauptversammlung, das heißt insbesondere auch die Beantwortung von Fragen sowie die Verkündung der Beschlussergebnisse übertragen. Das InvestorPortal ist über folgende Internetseite zu erreichen:

https://www.friwo.com/de/about/investor-relations/
IX.

Aktionärsrechte nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1 und § 127, § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 COVID-19-Gesetz

Den Aktionären stehen im Vorfeld sowie während der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu:

1.

Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen einen anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.

Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand zu richten. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG i.V.m. § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Das Verlangen muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 26. November 2020, 24.00 Uhr (MEZ), an die Adresse des Vorstands zugehen:

FRIWO AG
Vorstand
Von-Liebig-Straße 11
48346 Ostbevern

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solche Medien zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

https://www.friwo.com/de/about/investor-relations/

sowie im InvestorPortal veröffentlicht und bekannt gemacht.

2.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Der Vorstand hat – gemäß § 1 Abs. 1, 2 COVID-19-Gesetz – mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Insofern sind, entsprechend der Konzeption des COVID-19-Gesetz, die Rechte der Aktionäre, Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten zu stellen sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers zu machen, ausgeschlossen.

In entsprechender Anwendung der §§ 126 Abs. 1, 127 AktG, die vom COVID-19-Gesetz unberührt bleiben, wird den Aktionären dennoch die Möglichkeit eingeräumt, Gegenanträge sowie Wahlvorschläge im Vorfeld der Hauptversammlung zu übermitteln. Gegenanträge zur Tagesordnung müssen dabei mit einer Begründung versehen sein; bei Wahlvorschlägen bedarf es keiner Begründung.

Gegenanträge zur Tagesordnung und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die Gesellschaft unter

FRIWO AG
Frau Lisa Skelnik
Von-Liebig-Straße 11
48346 Ostbevern
Telefax: +49 2532 81-590
E-Mail: ir@friwo.de

zu richten.

Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.

Anträge und Wahlvorschläge, die bis zum 26. November 2020, 24:00 Uhr (MEZ), unter den zuvor genannten Kontaktdaten bei der Gesellschaft eingehen, werden im Internet unter der Internetseite

https://www.friwo.com/de/about/investor-relations/

sowie im InvestorPortal unter den weiteren Voraussetzungen des § 126 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung des Antrags unverzüglich zugänglich gemacht.

Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung bzw. eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa, weil der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Ein Wahlvorschlag muss nach § 127 Satz 3 AktG zum Beispiel auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person (bzw., im Fall einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, deren Firma und Sitz) enthält.

Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft bis zum 26. November 2020, 24:00 Uhr (MEZ), ordnungsgemäß zugehen und den übrigen Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG entsprechen, werden in der Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung gestellt worden.

3.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG und Fragemöglichkeit der Aktionäre (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz)

Auskunftsrechte der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG bestehen während der virtuellen Hauptversammlung nicht. An diese Stelle tritt eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz.

Diese Fragemöglichkeit im Wege elektronischer Kommunikation wird für die virtuelle Hauptversammlung am 11. Dezember 2020 nur für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) eröffnet. Diese können ihre Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen ist, d.h. bis spätestens

Mittwoch, 9. Dezember 2020, 24.00 Uhr (MEZ),

über das InvestorPortal unter

https://www.friwo.com/de/about/investor-relations/

entsprechend dem hierfür vorgesehenen Verfahren einreichen. Eine Einreichung von Fragen auf einem anderen Übermittlungsweg ist nicht möglich.

Nach Ablauf der vorstehenden Frist ist die Einreichung von Fragen nicht mehr möglich. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

Entsprechend § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Dabei hat der Vorstand keinesfalls alle Fragen zu beantworten, sondern kann Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Darüber hinaus kann der Vorstand Aktionärsvereinigungen und institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen.

Es werden nur Fragen in deutscher Sprache berücksichtigt.

Grundsätzlich können die Fragensteller im Rahmen der Beantwortung ihrer Fragen namentlich genannt werden, sofern der namentlichen Nennung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

4.

Möglichkeit zum Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter), die ihr Stimmrecht durch elektronische Briefwahl oder durch Bevollmächtigte ausgeübt haben, haben gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 4 COVID-19-Gesetz die Möglichkeit, während der virtuellen Hauptversammlung (d.h. ab Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter) Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift des Notars zu erklären.

Ein Widerspruch kann ausschließlich über das InvestorPortal unter

https://www.friwo.com/de/about/investor-relations/

durch Auswahl des dafür vorgesehenen Feldes vorgenommen werden.

5.

Elektronische Zugangsbestätigung und Bestätigung über die Stimmenzählung

Bei Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl wird dem Abgebenden der Zugang der elektronisch abgegebenen Stimme gemäß § 118 Abs. 2 Satz 2, Abs. 1 Satz 3 bis 5 AktG i.V.m. Art. 7 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 5 Unterabs. 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 von der Gesellschaft elektronisch bestätigt.

Der Abstimmende kann gemäß § 129 Abs. 5 AktG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 5 Unterabs. 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 von der Gesellschaft innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung, das heißt bis zum Ablauf des 8. Januar 2021, 24:00 Uhr (MEZ), eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde.

6.

Weitergehende Erläuterungen und Informationen nach § 124a AktG

Die Internetseite der FRIWO AG, über die die Informationen nach § 124a AktG sowie weitergehende Erläuterungen zu den genannten Aktionärsrechten nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG zugänglich sind, lautet wie folgt:

https://www.friwo.com/de/about/investor-relations/
X.

Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung

Die Unterlagen zum Tagesordnungspunkt 1 können vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter „Hauptversammlung“, also

https://www.friwo.com/de/about/investor-relations/

eingesehen werden. Sie sind außerdem auch über das InvestorPortal verfügbar.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung ebenfalls unter der zuvor angegebenen Internetadresse bekannt gegeben.

Die Einladung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 9. November 2020 veröffentlicht.

XI.

Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um den Aktionären die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung unter Berücksichtigung der Regelungen des Art. 2 § 1 COVID-19-Gesetz zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO.

Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.

Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

Jede Person, deren Daten betroffen sind, hat unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

ir@friwo.com

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden:

FRIWO AG
Von-Liebig-Straße 11
48346 Ostbevern
Fax: +49 2532 81-855

Zudem besteht nach näherer Maßgabe von Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden.

 

Ostbevern, im November 2020

FRIWO AG

Der Vorstand

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