FRIWO AG, Ostbevern – Beschlussfassung über Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts

FRIWO AG

Ostbevern

ISIN: ISIN DE0006201106/​ WKN: 620110

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Beschlussfassung über Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
unter Ausschluss des Bezugsrechts)

Der Vorstand der FRIWO AG hat am 11. April 2022 in teilweiser Ausnutzung der Ermächtigung
gemäß § 4 Absatz 4 der Satzung der FRIWO AG (Genehmigtes Kapital 2018) beschlossen,
das Grundkapital der Gesellschaft um € 1.165.221,20 gegen Bareinlage durch Ausgabe
von 448.162 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag
des Grundkapitals von je 2,60 Euro zu erhöhen.

Der Platzierungspreis lag mit € 33,47 nicht mehr als 4 % unter dem durchschnittlichen
Xetra-Schlusskurs der letzten vier Handelstage (5. bis 8. April 2022) sowie nicht
mehr als 2,1 % unter dem Xetra-Schlusskurs des letzten vorausgegangenen Handelstags
und unterschritt den Börsenkurs somit nicht wesentlich.

Das Bezugsrecht der Aktionäre ist gem. § 4 Absatz 4 Ziffer (ii) der Satzung ausgeschlossen.
Die neuen Aktien werden mit voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2022
ausgegeben.

Der Aufsichtsrat der FRIWO AG hat der Ausnutzung des genehmigten Kapitals zugestimmt.

Die Kapitalerhöhung wird zum Handelsregister beim Amtsgericht Münster (HRB 11727)
angemeldet und die neuen Aktien werden nach Eintragung der Kapitalerhöhung zum regulierten
Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden.

 

Ostbevern, den 19. April 2022

FRIWO AG

Der Vorstand

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