FRoSTA Aktiengesellschaft, Bremerhaven – Dividendenbekanntmachung (Dividende von EUR 1,60 je Stückaktie)

FRoSTA Aktiengesellschaft

Bremerhaven

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung vom 27. April 2022 hat beschlossen, aus dem zum 31.
Dezember 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn der FRoSTA Aktiengesellschaft in Höhe von
EUR 42.014.445,65 eine Dividende von EUR 1,60 je dividendenberechtigter Stückaktie,
entsprechend einer Dividendensumme von EUR 10.890.750,40, zu zahlen und den verbleibenden
Betrag in Höhe von EUR 31.123.695,25 auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Dividende wird vom 2. Mai 2022 an unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie
5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) über die
Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt.

Zahlstelle ist die Deutsche Bank AG.

Den unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung
ihres Wohnsitzfinanzamtes vorgelegt haben, wird die Dividende im Rahmen der gesetzlichen
Regelungen ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag gutgeschrieben.
Das Gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht
haben, soweit das in diesem Auftrag angegebene Freistellungsvolumen nicht durch andere
Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann der Steuerabzug nach Maßgabe des
für den Aktionär anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens vom Bundeszentralamt für
Steuern auf Antrag ermäßigt werden.

 

Bremerhaven, 27. April 2022

 

Der Vorstand

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