FRoSTA Aktiengesellschaft: Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
FRoSTA Aktiengesellschaft
Bremerhaven
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 22.07.2020

FRoSTA Aktiengesellschaft

Bremerhaven

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung vom 17. Juli 2020 hat beschlossen, aus dem zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 10.882.884,80 eine Dividende von EUR 1,60 je dividendenberechtigter Stückaktie, entsprechend einer Dividendensumme von EUR 10.867.044,80, zu zahlen und den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 15.840,00 auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Dividende wird vom 22. Juli 2020 an unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt.

Zahlstelle ist die Deutsche Bank AG.

Den unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung ihres Wohnsitzfinanzamtes vorgelegt haben, wird die Dividende im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag gutgeschrieben. Das Gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angegebene Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann der Steuerabzug nach Maßgabe des für den Aktionär anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens vom Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag ermäßigt werden.

 

Bremerhaven, 17. Juli 2020

Der Vorstand

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