FRoSTA Aktiengesellschaft – Gesellschaftsbekanntmachungen

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
FRoSTA Aktiengesellschaft
Bremerhaven
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung über die Umstellung der Verbriefung der Inhaberaktien auf Globalverbriefung und Girosammelverwahrung als alleinige Verwahrmöglichkeit sowie Zweite Aufforderung zur Einreichung der unrichtig gewordenen effektiven Inhaberaktien 18.04.2019

FRoSTA Aktiengesellschaft

Bremerhaven

ISIN DE0006069008

Bekanntmachung über die Umstellung der Verbriefung der Inhaberaktien auf Globalverbriefung und Girosammelverwahrung als alleinige Verwahrmöglichkeit
sowie
Zweite Aufforderung zur Einreichung der unrichtig gewordenen effektiven Inhaberaktien

Die Hauptversammlung der FRoSTA Aktiengesellschaft (nachfolgend auch „Gesellschaft“) hat auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat am 22. Juni 2018 auf Grundlage des § 4 Abs.2 der Satzung beschlossen, dass sämtliche Anteile am Grundkapital der Gesellschaft in bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegten Sammelurkunden verbrieft und die noch an Aktionäre ausgegebenen effektiven Aktienurkunden lautend auf FRoSTA Aktiengesellschaft für kraftlos erklärt werden. Im Hinblick auf den Ausschluss des Anspruchs der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils in der Satzung werden keine neuen Aktienurkunden ausgegeben.

Die effektiven Aktienurkunden wurden als Inhaberstückaktien über Stück 1 (DM 5,00), Stück 10 (DM 50,00), Stück 100 (DM 500,00) und Stück 10.000 (DM 50.000,00) ausgegeben.

Durch die Umstellung von DM auf Euro ist der Inhalt von sämtlichen effektiven Inhaberaktien der Gesellschaft, die noch über Stück 1 (DM 50,00), Stück 10 (DM 50,00), Stück 100 (DM 500,00) und Stück 10.000 (DM 50.000,00) lauten, unrichtig geworden.

Die Inhaberaktien der Gesellschaft werden nunmehr in vollem Umfang durch eine Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wurde. Die Aktionäre der Gesellschaft werden an dem bei der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Inhaberaktien der FRoSTA Aktiengesellschaft entsprechend ihres Anteils als Miteigentümer durch entsprechende Depotgutschrift beteiligt.

Aufgrund der genannten Änderungen richten wir hiermit an unsere Aktionäre die

zweite Aufforderung,

in der Zeit

vom 21. März 2019 bis zum 21. Juni 2019 einschließlich

sämtliche auf FRoSTA Aktiengesellschaft lautende Inhaberaktienurkunden mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von gerundet EUR 2,56 je Aktie, jeweils mit Erneuerungsschein bei der

Baader Bank AG,
Special Execution,
Weihenstephaner Str. 4,
85716 Unterschleißheim,

einzureichen. Von Aktionären, deren Aktien von einem Kreditinstitut in einem Girosammeldepot verwahrt werden, ist nichts zu veranlassen. Soweit Aktionäre die Inhaberaktien in einem Streifbanddepot verwahren lassen, werden sie gebeten, durch ihre Depotbank ihre Inhaberaktien bei der Umtauschstelle einzureichen. Die weiteren Schritte werden dann von dem Kreditinstitut veranlasst. Die übrigen Aktionäre, die Aktien selbst verwahren, werden gebeten, ihre Aktienurkunden innerhalb der oben genannten Frist bei einem Kreditinstitut, das für Kunden Wertpapierdepots führt, einzureichen.

Nach Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Aktienurkunden werden die neuen Aktien entsprechend ihres bisherigen Anteils am Grundkapital der Gesellschaft als Miteigentumsanteile an der Globalurkunde in Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG durch entsprechende Depotgutschrift an die einliefernden Aktionäre übertragen. Die entsprechende Depotgutschrift wird den Aktionären bei ihrer Depotbank verschafft. Für die Aktionäre wird die Umstellung auf Girosammelverwahrung kostenfrei durchgeführt. Kosten, die bei der Eröffnung und Führung des zwingend notwendigen Wertpapierdepots anfallen können, sind von den einreichenden Aktionären selbst zu tragen.

Die Inhaberaktien der Gesellschaft werden im Freiverkehr Basic Board der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt und vom 21. Juni 2019 an ausschließlich im Girosammelwege lieferbar sein. Anstelle der eingereichten Aktienurkunden werden keine neuen effektiven Aktienurkunden der Gesellschaft ausgegeben.

Auf FRoSTA Aktiengesellschaft lautende effektive und damit unrichtige Aktienurkunden der Gesellschaft, die trotz dreimaliger Veröffentlichung dieser Aufforderung nicht bis zum 21. Juni 2019 (einschließlich) bei der Baader Bank AG eingereicht worden sind, werden einschließlich Erneuerungsschein mit Genehmigung des Amtsgerichts Bremen vom 22. Februar 2019 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger für kraftlos erklärt werden (§ 73 AktG). Die erforderliche Genehmigung wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 22. Februar 2019 erteilt.

Anstelle der für kraftlos erklärten Aktienurkunden sind für die berechtigten Aktionäre, die ihre Aktienurkunden nicht eingereicht haben, entsprechende Miteigentumsanteile an der Globalurkunde in Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG in einem treuhänderischen Depot der Gesellschaft verbucht bzw. werden beim Amtsgericht hinterlegt.

 

Bremerhaven, im April 2019

FRoSTA Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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