Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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FSV AG Hoppstädten-Weiersbach |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einberufung der Hauptversammlung | 04.08.2020 |
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FSV AGHoppstädten-WeiersbachEinberufung der Hauptversammlung der FSV AGDie FSV AG mit Sitz in 55768 Hoppstädten-Weiersbach, eingetragen beim Amtsgericht Bad Kreuznach unter HRB 20148, lädt ihre Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am 25. August 2020 in den Geschäftsräumen der Rechtsanwälte Rittershaus, Harrlachweg 4, 68163 Mannheim, um 11.00 Uhr ein. Die Tagesordnung hat folgende Punkte:
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts Gemäß § 7 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind oder die Aktien bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen, sofern die Hinterlegung spätestens am achten Tag vor der Versammlung erfolgt und, sofern die Hinterlegung nicht bei der Gesellschaft erfolgt, eine Bescheinigung über die Hinterlegung innerhalb dieser Frist der Gesellschaft eingereicht wird. Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte Zur Teilnahme und Abstimmung sind auch die bevollmächtigten Vertreter der teilnahme- und stimmausübungsberechtigten Aktionäre befugt. Soweit die Vollmacht nicht ein Kreditinstitut oder einem gleich gestellten Institut, einer Aktionärsvereinigung oder einer nach § 135 Abs. 8 AktG gleich gestellten Person erteilt wird, bedürfen die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform.
Kaiserslautern, 30. Juni 2020 FSV AG Der Vorstand |