Funkwerk AGKölleda– ISIN DE0005753149 / WKN 575314 –Angaben gemäß § 125 Abs. 1, Abs. 5 Aktiengesetz in Verbindung
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A. Inhalt der Mitteilung | ||
1. | Eindeutige Kennung des Ereignisses | a2f947ad19d5ec11812e005056888925 |
2. | Art der Mitteilung | Einberufung der Hauptversammlung (Formale Angabe gemäß DVO: NEWM) |
B. Angaben zum Emittenten | ||
1. | ISIN | DE0005753149 |
2. | Name des Emittenten | Funkwerk AG |
C. Angaben zur Hauptversammlung | ||
1. | Datum der Hauptversammlung | 06. Juli 2022 (Formale Angabe gemäß DVO: 20220706) |
2. | Uhrzeit der Hauptversammlung | 13:00 Uhr (MESZ) (Formale Angabe gemäß DVO: 11:00 Uhr (UTC)) |
3. | Art der Hauptversammlung | Ordentliche virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (Formale Angabe gemäß DVO: GMET) |
4. | Ort der Hauptversammlung: | URL zum Online-Portal der Gesellschaft zur Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie zur Ausübung der Aktionärsrechte (Formale Angabe gemäß DVO: https://funkwerk.com/hauptversammlung/) Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes: Sitz der Gesellschaft, Funkwerk AG, Im Funkwerk 5, 99625 Kölleda, Deutschland |
5. | Aufzeichnungsdatum (Nachweisstichtag, sog. Record Date) | 15. Juni 2022, 00:00 Uhr (MESZ) (Formale Angabe gemäß DVO: 20220615) |
6. | Internetseite zur Hauptversammlung / Uniform Resource Locator (URL) | https://funkwerk.com/hauptversammlung/ |
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Die Aktionäre* unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Mittwoch, den 06. Juli 2022, 13:00 Uhr (MESZ),
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen, die ausschließlich
als virtuelle Hauptversammlung ohne die Möglichkeit
der persönlichen Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
abgehalten werden wird.
* In dieser Einladung wird aus Vereinfachungsgründen auf eine geschlechterspezifische
Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind im
Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral zu verstehen.
I.
VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG
Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie hat der Vorstand gemäß Art. 2 § 1 Abs. 8
Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie
im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 in der durch das
Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung
pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht
sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 geänderten Fassung, dessen Geltung
durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli
2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. September 2021 bis zum 31. August
2022 verlängert wurde („COVID-19-Gesetz“), mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die diesjährige ordentliche Hauptversammlung
ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung ohne die Möglichkeit der persönlichen
Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten und den Aktionären
die Stimmrechtsausübung über elektronische Kommunikation sowie Vollmachtserteilung
zu ermöglichen. Die gesamte Hauptversammlung wird in einem passwortgeschützten Online-Portal
(„Online-Portal“), welches unter der Internetadresse
https://funkwerk.com/hauptversammlung/
zugänglich ist, mit Bild und Ton für die Aktionäre übertragen.
Die Auswirkungen der Durchführung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung ohne
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten werden in Abschnitt III.
dieser Einladung näher erläutert.
II.
TAGESORDNUNG UND BESCHLUSSVORSCHLÄGE
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, Die genannten Unterlagen können im Internet unter
eingesehen und heruntergeladen werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen |
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2. |
Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021
Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die Gesellschaft zum Die Auszahlung der Dividende (einschließlich der Sonderdividende) erfolgt entsprechend |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das amtierende Vorstandsmitglied Frau Kerstin |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz |
III.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft ist gemäß § 121 Abs. 3 AktG als nichtbörsennotierte Gesellschaft
nur verpflichtet, in der Einberufung Angaben zu Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit
und Ort der Hauptversammlung sowie der Tagesordnung zu machen. Nachfolgende Hinweise
erfolgen daher freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung
zu erleichtern.
1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft beläuft sich zum Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen |
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2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung Die Hauptversammlung wird nach Maßgabe von Art. 2 § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes
zugänglich ist, in Bild und Ton für die Aktionäre übertragen. Die vorgesehene Übertragung Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts Funkwerk AG Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich Damit Aktionäre über das Online-Portal unter
die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung verfolgen können, sind die fristgerechte |
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3. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Sollen ein Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater Formulare für die Vollmachts- und Weisungserteilung werden den Aktionären, die sich Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber der Gesellschaft unter der Die Nutzung des Online-Portals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter Bevollmächtigungen, Vollmachtsnachweise sowie die Erteilung oder Änderung von Vollmachten Funkwerk AG Aktionäre können Bevollmächtigungen, Vollmachtsnachweise sowie die Erteilung oder
zugänglich ist, übermitteln. Über das Online-Portal können diese Erklärungen auch Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie zu den Einzelheiten zu Vollmachten
verfügbar. |
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4. |
Stimmrechtsausübung durch elektronische Briefwahl Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können ihr Stimmrecht auch durch elektronische
zugänglich ist, abgegeben werden. Sie können auf diesem Wege bis zum Beginn der Abstimmungen |
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5. |
Ergänzende Informationen zur Stimmrechtsausübung Sollten auf mehreren Wegen fristgemäß Stimmrechte ausgeübt und/oder Vollmachten und Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß mehrere Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsausübung Sollte ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater gemäß § Die Stimmabgaben per Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten und ggf. Weisungen zu Tagesordnungspunkt Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt |
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6. |
Angaben zu den Rechten der Aktionäre Ergänzungsanträge zur Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den Funkwerk AG Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit dies nicht bereits
veröffentlicht. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären Die Gesellschaft wird Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG und Wahlvorschläge im Sinne
zugänglich machen, wenn sie der Aktionär bis spätestens Dienstag, den 21. Juni 2022, Funkwerk AG übersandt hat und die übrigen Voraussetzungen für eine entsprechende Pflicht gemäß Die nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machenden Gegenanträge oder Wahlvorschläge Fragerecht der Aktionäre Für die diesjährige virtuelle Hauptversammlung richtet sich das Fragerecht der Aktionäre
zugänglich ist, einzureichen. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Widerspruch gegen Hauptversammlungsbeschlüsse Den Aktionären wird nach Maßgabe von Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des COVID-19-Gesetzes
zugänglich ist, und nur durch diejenigen Aktionäre erklärt werden, die ihr Stimmrecht |
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7. |
Übertragung der Hauptversammlung im Internet Die Hauptversammlung wird über das passwortgeschützte Online-Portal, welches unter
zugänglich ist, übertragen. Die dafür benötigten Zugangsdaten erhalten die Aktionäre |
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8. |
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft, Angaben zum Datenschutz und Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre finden sich im Internet unter
Auf dieser Internetseite stehen auch Angaben zum Datenschutz sowie die Einberufung |
Kölleda, im Mai 2022
Funkwerk AG
Der Vorstand