Sonntag, 26.03.2023

futurum bank AG, Frankfurt am Main – Verlängerung der Annahmefrist des freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots an die Aktionäre der MISTRAL Media AG (zum Erwerb von bis zuStück 75.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien(ISIN DE000A2G9L18 / WKN A2G9L1))

futurum bank AG

Frankfurt am Main

Verlängerung der Annahmefrist des freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots

der futurum Bank AG
Hochstraße 35-37, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland

an die Aktionäre der

MISTRAL Media AG
Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg, Deutschland

zum Erwerb von bis zu
Stück 75.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien
(ISIN DE000A2G9L18 /​ WKN A2G9L1)

der MISTRAL Media AG
(Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 100226)

gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld
in Höhe von 5,60 Euro je Aktie

Disclaimer:

Dieses Angebot richtet sich nicht an „US Persons“ im Sinne des US Securities Act 1933 (in seiner jeweils gültigen Fassung) sowie Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada und/​oder Japan und kann von diesen nicht angenommen werden.

Die Regelungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) finden auf dieses freiwillige öffentliche Kaufangebot keine Anwendung.

1. Präambel

Die MISTRAL Media AG mit Sitz in Frankfurt am Main („MISTRAL“) ist eine im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 100226 eingetragene Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Ihr im Handelsregister eingetragenes Grundkapital in Höhe von 502.800,00 Euro ist eingeteilt in 502.800 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 Euro je Aktie. Die Aktien der MISTRAL sind derzeit an keiner deutschen Wertpapierbörse in den Handel einbezogen.

Am 2. Februar 2023 wurde ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot der futurum Bank AG, Hochstraße 35-37, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland, an die Aktionäre der MISTRAL Media AG, Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg, Deutschland, zum Erwerb von bis zu Stück 75.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien (ISIN DE000A2G9L18 /​ WKN A2G9L1) der MISTRAL Media AG (Amtsgerichts Frankfurt am Main, HRB 100226) gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld in Höhe von 5,60 Euro je Aktie im Bundeanzeiger veröffentlicht (die „Angebotsunterlage“).

Das Angebot bezieht sich ausschließlich auf den Erwerb von bis zu Stück 75.000 der vorgehend beschriebenen Aktien der MISTRAL mit der ISIN DE000A2G9L18 und WKN A2G9L1 (im Folgenden auch die „MISTRAL-Aktien“) durch die futurum Bank AG mit Sitz in Frankfurt am Main (nachfolgend „Bieterin“).

Die Bieterin erteilt den Inhabern von MISTRAL-Aktien weder gegenwärtig noch zukünftig Empfehlungen oder Beratungen im Hinblick auf das Angebot und ob dessen Annahme im besten Interesse des jeweiligen Anteilseigners ist.

2. Verlängerung der Annahmefrist

Die ursprünglich bis zum 2. März 2023, 16:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) laufende Annahmefrist wird verlängert und endet, vorbehaltlich einer weiteren Verlängerung, am 23. März 2023, 16:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

Die Bieterin behält sich eine weitere Verlängerung der Annahmefrist ausdrücklich vor. Eine weitere Verlängerung der Annahmefrist wird die Bieterin unverzüglich vor Ablauf der Annahmefrist durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger unter

https:/​/​www.bundesanzeiger.de

bekanntgeben. Im Fall der Verlängerung der Annahmefrist verschieben sich die in der Angebotsunterlage genannten Fristen für die Abwicklung des Angebots entsprechend.

3. Änderung der Termine für die Abwicklung des Angebots

Grundsätzlich bleibt es bei dem im Bundesanzeiger am 2. Februar 2023 bekannt gemachten Verfahren zur Durchführung und Abwicklung des Angebots. Die in der Angebotsunterlage genannten Termine und Fristen für die Abwicklung des Angebots ändern sich allerdings und verschieben sich infolge der Verlängerung der Annahmefrist, insbesondere wie folgt:

Die Annahme des Erwerbsangebots wird nur wirksam, wenn bis spätestens zum Ablauf der verlängerten Annahmefrist, also dem 23. März 2023, 16:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), die Annahmeerklärung gegenüber dem depotführenden Institut schriftlich erklärt und die Einbuchung des Sperrvermerks bewirkt ist.

Die depotführenden Institute haben

a) spätestens an dem auf das Ende der Annahmefrist folgenden Bankarbeitstag (dies ist voraussichtlich am 24. März 2023) der Bieterin bis 14:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) zur Feststellung einer etwaigen Überannahme des Angebots und zur Ermittlung einer hieraus erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme die Anzahl der MISTRAL-Aktien anhand einer Liste auf anonymisierter Einzeldepotbasis mitzuteilen, für die die Aktieninhaber dem depotführenden Institut fristgerecht die Annahme des Angebots erklärt haben und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde; und

b) zusammen mit der Mitteilung über die Anzahl der MISTRAL-Aktien gemäß vorstehend lit. a) der Bieterin mitzuteilen, auf welches Konto des depotführenden Instituts die Bieterin die Gegenleistung überweisen soll; und

c) die in den Wertpapierdepots des jeweiligen Aktieninhabers belassenen MISTRAL-Aktien mit der ISIN DE000A2G9L18 und WKN A2G9L1, für welche fristgerecht die Annahme des Erwerbsangebots erklärt und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde, unverzüglich nach Vorliegen der Voraussetzungen für die Übertragung der MISTRAL-Aktien unter Berücksichtigung einer verhältnismäßigen Annahme im Fall der Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 7.5 der Angebotsunterlage) auf die Bieterin, KV-Nummer: 7097, BIC: FURUDEFFXXX zu übertragen.

Die Bieterin wird den depotführenden Instituten eine etwaige Überannahme und eine sich daraus ergebende verhältnismäßige Annahme des Erwerbsangebots voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ende der Annahmefrist, das ist voraussichtlich am 27. März 2023, ebenfalls per Telefax mitteilen (Mitteilung der Repartierungsquote).

Die Bieterin ist berechtigt, in Einzelfällen durch einseitige Erklärung gegenüber einem depotführenden Institut anstelle der Vorkasse-Abwicklung eine Abwicklung Zug-um-Zug von depotführenden Instituten zu verlangen. Die Bieterin wird dies dem jeweiligen depotführenden Institut voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der verlängerten Annahmefrist per Telefax mitteilen.

Jeder annehmende Aktionär ist berechtigt, von dem nach Ziffer 7.4 mit der Bieterin zustande gekommenen Kauf- und Übertragungsvertrag über die eingereichten MISTRAL-Aktien zurückzutreten, falls der Angebotene Kaufpreis nach dem Angebot nicht am fünften Bankarbeitstag nach dem Ende der nunmehr verlängerten Annahmefrist, das ist der 30. März 2023, auf dem in der Annahmeerklärung benannten Konto bei dem depotführenden Kreditinstitut eingegangen ist.

Im Übrigen tritt an die Stelle des bisherigen Ablaufs der Annahmefrist nun der Ablauf der verlängerten Annahmefrist, der 23. März 2023, 16:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Die sich daran anschließenden Termine und Fristen verschieben sich im Übrigen entsprechend.

4. Rückfragen

Wir stehen Ihnen für Rückfragen unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

futurum Bank AG, Hochstraße 35-37, 60313 Frankfurt am Main, Telefon: +49 (0) 69 /​ 94 515 98 – 66, Telefax: +49 (0) 69 /​ 94 515 98 – 69,
E-Mail: zahlstelle@futurumbank.com.

 

Frankfurt am Main, im Februar 2023

futurum Bank AG

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