G DATA CyberDefense AG – Ordentliche Hauptversammlung

Berichtigungsvermerk, hinzugefügt am 05.07.2022:

Neufassung, ersetzt die Offenlegung vom 30.06.2022

 

G DATA CyberDefense AG

Bochum

Sehr geehrte Aktionäre,

die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der G DATA CyberDefense Aktiengesellschaft, Bochum, findet am

Donnerstag, 11. August 2022, um 14.00 Uhr

aufgrund Beschlusses des Vorstandes mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung ohne die Möglichkeit der persönlichen Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten und unter Inanspruchnahme der verkürzten Einladungsfrist gemäß § 1 Abs. 3 des Gesetzes über Maßnahmen u.a. im Gesellschaftsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, statt.

Wir laden Sie herzlich dazu ein.

Tagesordnung der Hauptversammlung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 nebst Lagebericht des Vorstandes, Bericht des Aufsichtsrates und Vorschlag zur Verwendung des Jahresergebnisses

Der Jahresabschluss weist einen Bilanzgewinn der G DATA CyberDefense AG für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von EUR 2.005.880,29 aus.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses nach IFRS für das Geschäftsjahr 2021 nebst Konzernlagebericht des Vorstandes. Der Konzernabschluss weist ein Konzerngesamtergebnis für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von EUR
-981.930,01 aus.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Partnerschaft mbB, Duisburg, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses der G DATA CyberDefense AG für das Geschäftsjahr 2022 und zum Abschlussprüfer des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

5.

Beschlussfassung über die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes

Das Aufsichtsratsmitglied wird gem. §§ 96 Abs.1 und 101 Abs.1 AktG bestellt und für die Zeit bis zur Beendigung der nächsten Hauptversammlung gewählt. Für die nächste Amtszeit schlägt der Aufsichtsrat vor, als neues Aufsichtsratsmitglied zu wählen:

Jean Pütz, Heiligenhaus, freier Wirtschaftsjournalist

Die Hauptversammlung ist nicht an diesen Wahlvorschlag gebunden.

Ausgelegte Unterlagen:

der festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021, der Lagebericht der Gesellschaft sowie der Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2021

können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Königsallee 178, 44799 Bochum) eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch während der Hauptversammlung ausliegen werden.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind ausschließlich Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft verzeichnet sind und sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der Hauptversammlung auch durch einen schriftlich Bevollmächtigten seiner Wahl, auch durch eine Bank oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen.

Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

 

Bochum, 27. Juni 2022

G DATA CyberDefense AG

Der Vorstand

 

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