G DATA Software AG – Hauptversammlung 2018

G DATA Software AG

Bochum

Sehr geehrte Aktionäre,

die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der G DATA Software Aktiengesellschaft, Bochum findet am

Donnerstag, 12. Juli 2018, um 14.00 Uhr

in den Räumen der G DATA Software AG, Königsallee 178, 44799 Bochum statt.

Wir laden Sie herzlich dazu ein.

Tagesordnung der Hauptversammlung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 nebst Lagebericht des Vorstandes, Bericht des Aufsichtsrates und Vorschlag zur Verwendung des Jahresergebnisses

Der Jahresabschluss weist einen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von € 2.572.442,15 aus.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 nebst Konzernlagebericht des Vorstandes. Der Konzernabschluss weist einen Konzernjahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von € 1.380.007,62 aus.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Märkische Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Bochum, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses der G DATA Software AG für das Geschäftsjahr 2018 und zum Abschlussprüfer des Konzernabschlusses 2018 zu wählen.

Ausgelegte Unterlagen

Der festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017, der Lagebericht der Gesellschaft sowie der Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2017 können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Königsallee 178, 44799 Bochum) eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch auf der Hauptversammlung ausliegen werden.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind ausschließlich Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft verzeichnet sind und sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der Hauptversammlung auch durch einen schriftlich Bevollmächtigten seiner Wahl, auch durch eine Bank oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

 

Bochum, 08. Juni 2018

G DATA Software AG

Der Vorstand

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