G.U.B. Ingenieur AG: Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Absatz 4 Satz 3 i.V.m. Absatz 3 UmwG

G.U.B. Ingenieur AG

Zwickau

HRB 23681

Hinweisbekanntmachung
(gemäß § 62 Absatz 4 Satz 3 i.V.m. Absatz 3 UmwG)

Die G.U.B. Ingenieur AG mit Sitz in Zwickau (AG Chemnitz HRB 23681) ist Alleingesellschafterin der M 1:1 entwerfen + planen GmbH mit Sitz in Erfurt (AG Erfurt HRB 111618). Es ist beabsichtigt, die M 1:1 entwerfen + planen GmbH auf die G.U.B. Ingenieur AG im Wege der Aufnahme durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes zu verschmelzen.

Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages wurde zum Handelsregister der G.U.B. Ingenieur AG eingereicht.

Es ist beabsichtigt, den Verschmelzungsvertrag am 12.08.2021 abzuschließen.

Ein Verschmelzungsbeschluss bei der G.U.B. Ingenieur AG ist gemäß § 62 Absatz 1 UmwG nicht erforderlich, wenn nicht Aktionäre der G.U.B. Ingenieur AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, gemäß § 62 Absatz 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Auf dieses Recht weisen wir unsere Aktionäre ausdrücklich hin.

Ein Verschmelzungsbeschluss der übertragenden M 1:1 entwerfen + planen GmbH ist nach § 62 Absatz 4 UmwG entbehrlich, da der G.U.B. Ingenieur AG alle Geschäftsanteile der M 1:1 entwerfen + planen GmbH gehören.

In den Geschäftsräumen der G.U.B. Ingenieur AG in Zwickau liegen der Entwurf des Verschmelzungsvertrages, die Jahresabschlüsse/​Konzernabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020 der G.U.B. Ingenieur AG und der M 1:1 entwerfen + planen GmbH zur Einsicht aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen übersandt.

Zwickau, den 15.06.2021

Für die G.U.B. Ingenieur AG

Der Vorstand

 

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