GARDNER87 AG
Gottmadingen
Bekanntmachung gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG
Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung
am 6. Dezember 2021 um 11:00 Uhr
Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 4. November 2021 wurde die Hauptversammlung der GARDNER87 AG für Montag, den 6. Dezember 2021, 11.00 Uhr, einberufen.
Auf fristgemäßes Verlangen des Aktionärs Wayne Gardner, Monte-Carlo, Monaco, dessen Aktienbesitz ausweislich des Aktienregisters den zwanzigsten Teil des Grundkapitals übersteigt, wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung um folgenden Tagesordnungspunkt 6 ergänzt:
Tagesordnungspunkt 6
Beschlussfassung über die Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats
Die Amtszeit der Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der Gesellschaft endet mit der Beendigung der für den 6. Dezember 2021 einberufenen Hauptversammlung.
Der Aktionär Wayne Gardner schlägt vor, mit Wirkung ab der Beendigung der für den 6. Dezember 2021 einberufenen Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgezählt wird, folgende Personen als Mitglieder des Aufsichtsrates zu wählen:
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Gottmadingen, im November 2021
GARDNER87 AG
Der Vorstand
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