Gateway Real Estate AG – Hauptversammlung 2015

Gateway Real Estate AG
Frankfurt am Main
ISIN DE000A0JJTG7 / WKN A0JJTG
ISIN DE000A14KL49 / WKN A14KL4
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am Dienstag, dem 25. August 2015, um 10:00 Uhr im Sheraton Frankfurt Airport Hotel & Conference Center, Hugo-Eckener-Ring 15, Flughafen/Terminal 1, 60549 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2015 der Gateway Real Estate AG.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gateway Real Estate AG für das Geschäftsjahr 2014 nebst Lagebericht, des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 nebst Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss, der Lagebericht sowie der Konzernlagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Am Flughafen, The Squaire 13, 60549 Frankfurt am Main) aus und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Sie stehen auch im Internet unter www.gateway-re.de/investor-relations/finanzberichte zum Download bereit und werden auf Verlangen jedem Aktionär kostenlos übersandt.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Die Hauptversammlung hat zum Tagesordnungspunkt 1. daher keinen Beschluss zu fassen.
2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über eine Nachwahl zum Aufsichtsrat

Das ehemalige Mitglied des Aufsichtsrates, Herr Alexander Werner, hat sein Mandat am 21.10.2014 niedergelegt und ist entsprechend aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.

Auf Antrag des Vorstands hat das Amtsgericht Frankfurt am Main am 29.01.2015, Herrn Lic.oec.publ. Tomas Suter, Zürich, zum Mitglied des Aufsichtsrates bis zum Ablauf der Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 entscheidet. Das Amt von Herrn Suter endet mithin mit Beendigung der diesjährigen Ordentlichen Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Bestellung von Herrn Lic.oec.publ. Tomas Suter, Zürich, zum Aufsichtsratsmitglied durch Nachwahl mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zu bestätigen. Die Bestellung erfolgt gemäß § 9 Abs. (2) Satz 4 der Satzung für den Rest der Amtszeit des Ausgeschiedenen, also für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 beschließt.

Herr Suter hat keine weiteren Mandate bei in- oder ausländischen Kontrollgremien inne.

Herr Suter ist Finanzvorstand (CFO) sowohl der HFS Helvetic Financial Services AG als auch der Helvetic Private Investments AG.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. (1) und 101 Abs. (1) des Aktiengesetzes sowie § 9 Abs. (1) der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden (Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre).

Bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder ist die Hauptversammlung an Wahlvorschläge nicht gebunden.
5.

Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 14.10.2011, die Satzung der Gesellschaft vollständig neu zu fassen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den unter Top 9. der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 14.10.2011 gefassten und bisher nicht umgesetzten Beschluss über die vollständige Neufassung der Satzung der Gesellschaft vorsorglich aufzuheben.
6.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
*****
Weitere Angaben zur Einberufung

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 3.025.000 Stückaktien ohne Nennbetrag (2.750.000,00 „Alte Aktien“, ISIN DE000A0JJTG7 / WKN A0JJTG und 275.000,00 „Junge Aktien“, ISIN DE000A14KL49 / WKN A14KL4) eingeteilt, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 3.025.000.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, deren Anmeldung der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugeht, wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird, und die ihre Berechtigung nachweisen. Zum Nachweis der Berechtigung bedarf es eines Nachweises des Anteilsbesitzes.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, d.h. auf den 4. August 2015, 0:00 Uhr, und der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis zum 18. August 2015, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen:

Gateway Real Estate AG
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: 040/63785423
E-Mail: hv@ubj.de

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Vollmachtserteilung muss nach der Satzung der Gesellschaft grundsätzlich schriftlich erfolgen. Wird ein Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. (10) AktG i.V.m. § 125 Abs. (5) AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. (8) AktG bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.

Wir bieten unseren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts unter Verwendung des vorbereiteten Weisungsformulars erteilen. Diese Vollmachten und Weisungen sind bis spätestens Freitag, den 21. August 2015, 24:00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft) an die folgende Anschrift zu senden:

Gateway Real Estate AG
Investor Relations – HV 2015
Am Flughafen
The Squaire 13
60549 Frankfurt am Main
Telefax: 069/697880880099
E-Mail: eva.staab@gateway-re.de

Formulare für die Vollmachten und Weisungen für den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bei der Gesellschaft angefordert werden und stehen zudem auf der Internetseite unserer Gesellschaft unter www.gateway-re.de/investor-relations/hauptversammlung zum Download bereit. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Weisungen zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. (1), 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse zu übersenden:

Gateway Real Estate AG
Investor Relations – HV 2015
Am Flughafen
The Squaire 13
60549 Frankfurt am Main
Telefax: 069/697880880099
E-Mail: eva.staab@gateway-re.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die unter der vorstehenden Adresse mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung eingehen, d. h. bis spätestens 10. August 2015, 24:00 Uhr, werden unter den Voraussetzungen des § 126 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.gateway-re.de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich gemacht. Dort finden Sie auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung.

Frankfurt am Main, im Juli 2015

Gateway Real Estate AG

Der Vorstand

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