GBK Beteiligungen AktiengesellschaftHannoverWKN 585 090
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Bei TOP 2 (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres |
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Bei TOP 9 (Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 11 (Aufsichtsratsvergütung)) |
Dazu erfolgt die Berichtigung wie folgt:
TOP 2 |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Zu diesem Vorschlag wird darauf hingewiesen, dass der Anspruch der Aktionäre auf ihre |
TOP 9 |
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 11 (Aufsichtsratsvergütung) Die Regelung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder in § 11 der Satzung soll Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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Im Übrigen bleibt die am 7. April 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichte Fassung der
Einberufung zu unserer eingangs genannten Hauptversammlung unverändert.
Hannover, im April 2022
GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft
Der Vorstand