GBS Asset Management Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

GBS Asset Management AG

Übach-Palenberg

– Wertpapierkennnummer 589870 –
– ISIN DE0005898704 –

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am 31. August 2016 um 09.00 Uhr im

Hotel Weydenhof,
Kirchstraße 17,
52531 Übach-Palenberg,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses des Geschäftsjahres vom 01. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 und des Berichts des Aufsichtsrats

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von € 27.903,83 wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 0,06 je dividendenberechtigter Aktie, somit insgesamt € 25.620,00.

b) Der Betrag von € 2.283,83 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

5. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2016 zu beschließen:

Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 beträgt EUR 9.000,00 zuzüglich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer. Die Aufteilung der Vergütung regelt der Aufsichtsrat intern unter Wahrung der Regelung des § 14 Ziff. 1 Satz 2 der Satzung.

6. Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG zusammen und besteht aus drei Mitgliedern, die von den Aktionären zu wählen sind.

Das derzeitige Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft, Herr Marcus-Raphael Knoblauch, wurde am 12. April 2016 gerichtlich bestellt. Daher ist eine Neuwahl des Aufsichtsrats erforderlich.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Marcus-Raphael Knoblauch, Gesellschafter und Geschäftsführer der Knoblauch Immobilien GmbH, Essen, wohnhaft in Essen, als Vertreter der Aktionäre für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

Herr Marcus-Raphael Knoblauch gehört derzeit folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an:

Bavaria Venture Capital & Trade AG, Essen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

7. Beschlussfassung über die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft nach Frankfurt am Main

Dem Vorstand ist der Antrag einer Minderheit im Sinne des § 122 AktG zugegangen, mit dem verlangt wird, dass die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft nach Frankfurt am Main auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht wird. Der Vorstand hat geprüft und festgestellt, dass die gesetzlich erforderliche Mindestbeteiligung des Antragstellers von 5 % gegeben ist, und entspricht daher dem Antrag.

Der Beschlussvorschlag der Minderheit lautet:

Der Sitz der Gesellschaft wird nach Frankfurt am Main verlegt.

§ 1 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: „Der Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main“.

Vorstand und Aufsichtsrat haben keine Vorschläge zur Beschlussfassung zu machen (§ 124 Abs. 3 S. 3 AktG).

8. Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft

Dem Vorstand ist der Antrag einer Minderheit im Sinne des § 122 AktG zugegangen, mit dem verlangt wird, dass die Auflösung der Gesellschaft auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht wird. Der Vorstand hat geprüft und festgestellt, dass die gesetzlich erforderliche Mindestbeteiligung des Antragstellers von 5 % gegeben ist, und entspricht daher dem Antrag.

Der Beschlussvorschlag der Minderheit lautet:

Die Gesellschaft wird aufgelöst.

Vorstand und Aufsichtsrat haben keine Vorschläge zur Beschlussfassung zu machen (§ 124 Abs. 3 S. 3 AktG).

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind die Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 24.08.2016 (24.00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse:

GBS Asset Management AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Office Center Plaza
Mailänder Str. 2
30539 Hannover
Fax: 0511 4740 2319
E-Mail: hv@gfei.de

bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen.

Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 10.08.2016 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf 24.08.2016 (24.00 Uhr MESZ) zugehen.

Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre über ihre Aktien frei verfügen.

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben zu lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf, ihr Nachweis oder der Nachweis der Bevollmächtigung und des Widerrufs der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Unterlagen

Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen die zu veröffentlichenden Unterlagen während der Geschäftszeiten der Gesellschaft hier zur Einsichtnahme der Aktionäre aus:

GBS Asset Management AG
Carlstraße 50
52531 Übach-Palenberg
Fax: 02451 909770
E-Mail: info@gbsag.de

Anträge von Aktionären

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären in Sinne von § 126 Abs. 1 AktG, § 127 AktG zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

GBS Asset Management AG
Carlstraße 50
52531 Übach-Palenberg
Fax: 02451 909770
E-Mail: info@gbsag.de

Bis zum Ablauf des 16.08.2016 (24.00 Uhr MESZ) unter der vorstehenden Adresse ordnungsgemäß eingegangene mitteilungspflichtige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse www.gbsag.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder verspätet eingegangene Anträge werden für eine Veröffentlichung nicht berücksichtigt.

Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen an den Vorstand richten möchten, können diese Fragen selbstverständlich schon vor der Hauptversammlung schriftlich, per Fax: 0511 4740 2319 oder an die E-Mail-Adresse hv@gfei.de ankündigen. Dies wird eine schnelle Beantwortung der Fragen in der Hauptversammlung erleichtern.

 

Übach-Palenberg, im Juli 2016

GBS Asset Management AG

– Der Vorstand –

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