GBS Software AG – Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form gemäß §§ 229 ff AktG i.V.m. § 222 AktG durch Zusammenlegung von Aktien

GBS Software AG

Karlsruhe

ISIN DE 000A14KR27 – WKN A14KR2

Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form
gemäß §§ 229 ff AktG i.V.m. § 222 AktG durch Zusammenlegung von Aktien

Die ordentliche Hauptversammlung der GBS Software AG (die „Gesellschaft“) hat am 29.
Dezember 2021 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 5.000.000
EUR, eingeteilt in 5.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen
Nennwert von 1,00 EUR je Stückaktie, im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung
(§§ 222 ff. AktG) um 4.000.000,00 EUR auf 1.000.000,00 EUR, eingeteilt in 1.000.000
auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von 1,00 EUR
je Stückaktie nach näherer Maßgabe des in der im Bundesanzeiger vom 19. November 2021
veröffentlichen Einberufung der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 5 wiedergegebenen
Beschlussvorschlags herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung dient dem Zwecke des Ausgleichs
von Wertminderungen, der Deckung sonstiger Verluste und zur Einstellung von Beträgen
in die Rücklage. Außerdem ist sie dazu geeignet, der Absicherung eines nachhaltig
über dem Mindestausgabebetrag für neue Aktien liegenden Börsenkurses und entsprechender
Erhöhung der Flexibilität der Gesellschaft bei etwaigen künftigen Kapitalmaßnahmen
zu dienen.

Mit der Eintragung des Beschlusses im Handelsregister des Amtsgericht Mannheim am
14. März 2022 sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung
wirksam geworden.

Zur Durchführung der Kapitalherabsetzung werden nach dem Stand vom 04.04.2022, abends
nach Börsenschluss (Record-Date) die Depotbestände an Stückaktien der GBS Software
AG mit Valuta 05.04.2022 umgebucht werden. An die Stelle von je fünf (5) Stückaktien
mit einem rechnerischen Nennwert von 1,00 EUR je Stückaktie (ISIN DE 000A14KR27 /​
WKN A14KR2) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem rechnerischen Nennwert
von 1,00 EUR je Stückaktie (ISIN DE000A3MQR99 /​ WKN A3MQR9). Soweit ein Aktionär einen
nicht durch fünf (5) teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen
(DE000A2TSQL9 /​ WKN A2TSQL) eingebucht.

Die Depotbanken werden gebeten, etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär
eine nicht ganzzahlig durch 5-teilbare Anzahl von Stückaktien hält, zunächst untereinander
und anschließend mit dem beauftragten Kreditinstitut der Kapitalherabsetzung, dem
Bankhaus Gebr. Martin AG, mit anderen Spitzen zusammenzulegen. Verbleibende Aktienspitzen
werden durch die Clearstream Banking AG nach dem 25.04.2022 wertlos ausgebucht. Ein
Teilrechtehandel ist nicht vorgesehen. Es erfolgen keine Erstattungen von Seiten der
Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren.

Die konvertierten Stückaktien der Gesellschaft sind in einer Globalurkunde verbrieft,
die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch
der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen.
Demgemäß werden die Aktionäre der Gesellschaft an dem von der Clearstream Banking
AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil
als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Die derzeit unter der ISIN DE 000A14KR27 /​ WKN A14KR2 girosammelverwahrten Aktien
erhalten nach der Kapitalherabsetzung die ISIN DE000A3MQR99 /​ WKN A3MQR9 für „konvertierte“
Aktien.

 

Karlsruhe, im März 2022

GBS Software AG

Der Vorstand

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