GBS Software AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
GBS Software AG
Karlsruhe
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 08.11.2019

GBS Software AG

Karlsruhe

WKN A14KR2 – ISIN DE 000A14KR27

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur

ordentlichen Hauptversammlung

am Dienstag, den 17.12.2019, 10:00 Uhr

im

InterCityHotel Frankfurt Airport
Am Luftbrückendenkmal 1 / Cargo City Süd
60549 Frankfurt am Main, Deutschland

ein.

Tagesordnung

TOP 1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft und des Lageberichts des Vorstandes für die Gesellschaft sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Greschbachstraße 6a, 76229 Karlsruhe) zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und sind auf der Internetseite der Gesellschaft

https://gbs-ag.com

veröffentlicht. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt und damit festgestellt. Entsprechend ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung erforderlich.

TOP 2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

TOP 3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

TOP 4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Winfried Heide, Wirtschaftsprüfer, Dresden, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen sowie vorsorglich zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte zu bestellen.

TOP 5.

Nachwahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der GBS Software AG besteht nach § 96 (1), § 101 (1) AktG sowie § 9 (1) der Satzung der GBS Software AG aus drei Mitgliedern und setzt sich gem. §§ 96, 101 AktG ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen.

Herr Arnold Malsch hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats aus gesundheitlichen Gründen mit Wirkung zum Ablauf des 04. April 2019 niedergelegt.

Mit Beschluss vom 11.04.2019 hat das Amtsgericht Mannheim Herrn Dr. Laurenz Kohlleppel an Stelle von Herrn Malsch als Vertreter der Aktionäre zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Die gerichtliche Bestellung erfolgte auf der Grundlage des § 104 (1) Satz 1 des Aktiengesetzes. Zuvor hat Herr Dr. Kohlleppel sein Amt als Mitglied des Beirats der GBS Software AG niedergelegt.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, das bisher gerichtlich bestellte Mitglied,

Herrn Dr. Laurenz Kohlleppel, Friedrichsdorf, Mathematiker, Unternehmensberater, nunmehr zum Mitglied des Aufsichtsrats für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds zu wählen.

Herr Dr. Kohlleppel ist Sprecher des Beirats der Paycomm e.V. und nicht Mitglied in weiteren Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Kontrollgremien.

Das Mandat des für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds, Herrn Arnold Malsch, nunmehr zu wählenden Aufsichtsrats, Herrn Dr. Laurenz Kohlleppel, beginnt daher mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit entscheidet. Dabei wird gemäß § 9 (2) der Satzung der GBS Software AG das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet, d. h. das Mandat des zu wählenden Aufsichtsrates gilt bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, in der über die Entlastung des betreffenden Aufsichtsratsmitglieds für das Geschäftsjahr 2021 beschlossen wird, voraussichtlich ist dies somit die Hauptversammlung, die im Geschäftsjahr 2022 stattfindet.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Adressen für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises sowie für eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge:

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises an:

GBS Software AG
c/o Bankhaus Gebrüder Martin AG
Schlossplatz 7
73033 Göppingen
Telefax: +49 7161-96 93 17
E-Mail: bgross@martinbank.de

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Verfügung:

GBS Software AG
Greschbachstraße 6a
76229 Karlsruhe
Telefon: +49 721 – 90 99 04 90
Telefax: +49 721 – 98 00 90 82
E-Mail: ir@gbs-ag.com

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts:

Nichtbörsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung, oben genannter Adressen für die Anmeldung bzw. Übersendung des Anteilsbesitznachweises sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen verpflichtet. Nachfolgende Angaben und Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft € 5.000.000 und ist eingeteilt in 5.000.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmen im Zeitpunkt der Einberufung 5.000.000 beträgt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.

Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 26.11.2019 zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse bis zum Ablauf des 10.12.2019 zugehen.

Weitere Einzelheiten können die Aktionäre der Satzung der Gesellschaft entnehmen, die auf der Internetseite der Gesellschaft

https://gbs-ag.com/investor-relations/satzung/

verfügbar ist.

Angabe nach § 125 (1) Satz 4 AktG

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.

Hinweis zur Datenverarbeitung für Aktionäre und Aktionärsvertreter:

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des vorliegenden Kontakts ist die GBS Software AG, Greschbachstraße 6a, 76229 Karlsruhe. Fragen in Zusammenhang mit der Datenverarbeitung richten Sie bitte an die o.g. Adresse der Gesellschaft oder mittels E-Mail an

datenschutz@gbs-ag.com

Die GBS Software AG verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Aktiengesetzes (AktG) sowie aller weiteren einschlägigen Rechtsvorschriften.

Die Aktien der Gesellschaft sind Inhaberaktien. Es wird daher kein Aktienregister geführt. Wir erhalten Daten der Aktionäre aber v. a. im Zusammenhang mit der Durchführung der Hauptversammlung. Es handelt sich dabei um Daten, die der Gesellschaft von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben oder für die Aktionäre aus diesem Anlass von ihren depotführenden Banken an die Gesellschaft übermittelt werden. Das sind insbesondere Name, Geburtsdatum, Adresse und weitere Kontaktdaten des Aktionärs, Aktienanzahl, Besitzart der Aktie; gegebenenfalls Name und Adresse des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters.

Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten ggf. zu Zwecken, die mit diesen Zwecken vereinbar sind (insbesondere zur Erstellung von Statistiken, z. B. für die Darstellung der Aktionärsentwicklung, die Anzahl der Transaktionen oder für die Übersichten der größten Aktionäre). Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie aktien-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten, soweit diese anwendbar sind.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich und erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 (1) Satz 1 lit. c) EU Datenschutz-Grundverordnung.

Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die GBS Software AG Dienstleister, die nur solche personenbezogenen Daten erhalten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung des Auftraggebers. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten, insbesondere zu den Ihnen zustehenden Rechten, können Sie unserer Homepage unter:

https://gbs-ag.com/datenschutz/

entnehmen oder auf jedem anderen Wege unter den o. g. Kontaktdaten bei uns erfragen.

 

Karlsruhe, im November 2019

Der Vorstand

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