GDC Game and Download Company AG – Außerordentliche Hauptversammlung

GDC Game and Download Company AG

Düsseldorf

Wertpapier-Kenn-Nr. A0HNE0
ISIN-Nr. DE 000A0HNE06

 

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der

außerordentlichen Hauptversammlung

am

Freitag, den 07. August 2015, um 10:00 Uhr
(Einlass ab 9:30 Uhr)

im

Mercure Hotel Düsseldorf Seestern

Fritz-Vomfelde-Str. 38
40547 Düsseldorf

 

Tagesordnung

1.

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der § 1 „Firma, Sitz, Geschäftsjahr“ wird um folgenden Absatz 2 ergänzt:
Die Gesellschaft hat ihren Verwaltungssitz in 5A Hove Park Villas, Hove, BN3 6HP, East Sussex, England

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

Anzahl der stimmberechtigten Aktien

Die Gesamtzahl der Aktien, die sämtlich je mit einer Stimme stimmberechtigt sind, beträgt im Zeitpunkt dieser Einberufung der Hauptversammlung Stück 6.000.000.

Teilnahmevoraussetzungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes zur Hauptversammlung rechtzeitig anmelden. Die Anmeldung muss schriftlich (§ 126 BGB) oder in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf den 17. Juli 2015, 0:00 Uhr, bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nach. Die Anmeldung und die Bescheinigung des Anteilsbesitzes müssen spätestens bis Freitag, den 31. Juli 2015, 24:00 Uhr, bei der nachfolgenden Stelle eingehen:

GDC Game and Download Company AG
Sekretariat
Postanschrift:
Westhafentower, 10+11 Floor
Westhafenplatz 1
60327 Frankfurt
Telefax: 069-710456450
E-Mail: sekretariat@gdc-ag.de

Stimmrechtsvertretung

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten (auch einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter), ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen in der Hauptversammlung erfolgen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Ein Vollmachtsvordruck befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte.

Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution gelten Besonderheiten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:

GDC Game and Download Company AG
Postanschrift:
Westhafentower, 10+11 Floor
Westhafenplatz 1
60327 Frankfurt
Telefax: 069-710456450
E-Mail: sekretariat@gdc-ag.de

Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die unter vorstehender Adresse bis spätestens Donnerstag, den 23. Juli 2015, 24:00 Uhr, eingegangen sind, werden unter den Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG unter der Internetadresse www.gdc-ag.de unter der Rubrik „Investor Relations“ zugänglich gemacht. Dort finden Sie auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung.

 

Düsseldorf, im Juni 2015

GDC Game and Download Company AG

Der Vorstand

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