Gemeinnützige Aktiengesellschaft Havelhöhe – Hauptversammlung 2015

Gemeinnützige Aktiengesellschaft Havelhöhe
Berlin
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Unsere Aktionäre werden hiermit zu der
am Samstag, den 11.07.2015 um 11.00 Uhr (Registrierung ab 10.00 Uhr),
im Saal der Freien Waldorfschule Havelhöhe (Haus 9), Neukladower Allee 1, 14089 Berlin
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
der Gemeinnützigen Aktiengesellschaft Havelhöhe

eingeladen.

Tagesordnung der Hauptversammlung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 und des Berichtes des Aufsichtsrates
2.

Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
3.

Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Harald Colsman (vereidigter Buchprüfer, Wuppertal) zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
5.

Wahl des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1, Abs. 2 AktG und § 8 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen zwei Mitglieder durch den Gemeinnützigen Verein zur Förderung und Entwicklung anthroposophisch erweiterter Heilkunst e.V. entsandt werden und vier Mitglieder durch die Hauptversammlung zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit Beendigung dieser Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat schlägt vor

Herrn Dr. Roland Bersdorf, Geschäftsführer, Berlin,

Herrn PD Dr. Harald Matthes, Arzt, Potsdam,

Herrn Sebastian Heinemann, Unternehmensberater/Geschäftsführer, Hamburg,

Frau Dagmar Roth-Behrendt, MdEP i.R., Potsdam,

in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
6.

Beschluss über eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen zur Erhöhung des Grundkapitals vor, folgenden Kapitalerhöhungsbeschluss zu fassen:

„Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Bareinlagen erhöht von 1.352.700 Euro, derzeit eingeteilt in 13.527 auf den Namen lautende Stückaktien, um bis zu 2.705.400 Euro auf bis zu 4.058.100 Euro durch Ausgabe von bis zu 27.054 auf den Namen lautende Stückaktien. Die neuen Aktien werden zum Betrag von EUR 100 je Aktie ausgegeben. Die neuen Aktien werden den Aktionären im Bezugsverhältnis 1:2 (Verhältnis Anzahl alte Aktien : Anzahl neue Aktien) zum Preis von je EUR 100 angeboten. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet sechs Wochen nach Bekanntmachung des Bezugsangebots im elektronischen Bundesanzeiger. Nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist können Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus sowie Dritte die nicht gezeichneten Aktien zum Ausgabebetrag von EUR 100 zeichnen und beziehen. Die Zeichnungsfrist endet spätestens mit Ablauf des 08.01.2016. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 Abs. 1 und 2 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.“
I.

Weitere Mitteilungen

1. Jede Stückaktie gewährt Ihnen eine Stimme in der Hauptversammlung. Sie können Vollmacht zur Ausübung Ihres Stimmrechtes jemand anderem erteilen oder von einem anderen Aktionär bevollmächtigt werden. Die Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechtes muss schriftlich oder per Telefax erteilt werden. Wollen Sie einen anderen Aktionär bevollmächtigen, können Sie die Vollmacht mit Ihrer Antwortkarte und einem Vermerk an uns senden, damit wir die Stimmkarte Ihres Bevollmächtigten entsprechend ausstellen. Sie können erhaltene Vollmachten auch unmittelbar zur Hauptversammlung mitbringen oder mitbringen lassen.

2. Es werden Stimmkarten für Sie vorbereitet. Wir bitten deshalb alle Aktionäre, Ihr Kommen bis spätestens zum 06.07.2015 schriftlich anzukündigen, damit die Hauptversammlung entsprechend vorbereitet und die Ausgabe der Stimmkarten am Tage der Hauptversammlung beschleunigt werden kann. Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung und Ihr Stimmrecht stehen Ihnen als im Aktienregister der Gesellschaft eingetragener Aktionär unabhängig von einer Anmeldung zu.
II.

Sonstiges

1. Gegenanträge gem. § 126 AktG gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind mit Begründung per Post an die Gemeinnützige Aktiengesellschaft Havelhöhe, Haus 24, Kladower Damm 221, 14089 Berlin, oder per E-Mail an info@gag-havelhoehe.de zu senden. Die vorgenannten Anschriften gelten auch für Wahlvorschläge eines Aktionärs gem. § 127 AktG und Ergänzungen der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG. Die Gesellschaft ist nur dann verpflichtet, derartige Anträge gem. §§ 126, 127 AktG den übrigen Aktionären zugänglich zu machen, wenn diese bis spätestens 26.06.2015 bei einer der vorgenannten Adressen eingehen. Die Gesellschaft wird fristgerecht eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge auf ihrer Internetseite unter http://www.gag-havelhoehe.de/unterlagen.html veröffentlichen. Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG müssen bis spätestens 16.06.2015 bei einer der vorgenannten Adressen eingehen und von Aktionären gestellt werden, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen. Fristgerecht eingegangene Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung wird die Gesellschaft unverzüglich im Bundesanzeiger bekanntmachen.

2. Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 sowie der Bericht des Aufsichtsrats liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht für die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich eine Abschrift dieser Vorlagen.

Berlin, den 02. Juni 2015

Gemeinnützige Aktiengesellschaft Havelhöhe

Julian Schily Friedemann von Recklinghausen

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