Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft für den Kreis Viersen Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft für den Kreis Viersen AG

Viersen

Zu unserer

ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

am 29.06.2016, um 12.00 Uhr, im großen Sitzungssaal des Hauses der Wirtschaft in Viersen, Willy-Brandt-Ring 13, Erdgeschoss Raum Nr. A 01, laden wir unsere Aktionäre mit folgender Tagesordnung ein:

1.

Vorlage des Jahresabschlusses 2015 und des Prüfungsberichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015

Vorlage des Jahresabschlusses 2015 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) einschließlich Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrats und Prüfungsbericht mit Bestätigungsvermerk der Deutsche Baurevision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, über die gesetzliche Prüfung unter Einschluss des Jahresabschlusses 2015 sowie Beschlussfassung über den Prüfungsbericht.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Prüfungsbericht zu billigen.

Beschlussentwurf:

Die Hauptversammlung billigt den vorgelegten Prüfungsbericht über den Jahresabschluss 2015.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

Beschlussentwurf:

Die Hauptversammlung erteilt den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

Beschlussentwurf:

Die Hauptversammlung erteilt den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für das Geschäftsjahr 2015.

4.

Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den VdW Rheinland Westfalen e. V., Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen.

Beschlussentwurf:

Die Hauptversammlung bestellt den VdW Rheinland Westfalen e. V., Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016.

5.

Nachwahlen zum Verwaltungsbeirat

Der Verwaltungsbeirat setzt sich nach § 10 der Satzung der Gesellschaft zusammen aus den neun Mitgliedern des Aufsichtsrats und mindestens einer weiteren Person und höchstens zwölf weiteren Personen, die von der Hauptversammlung für die Dauer der Amtszeit des Aufsichtsrates gewählt wird/werden.

Derzeit sind von den bis zu zwölf weiteren Verwaltungsbeiratsmitgliederpositionen nur acht Positionen besetzt.

Nunmehr sollen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vier weitere Verwaltungsbeiratsmitglieder gewählt werden, und zwar für die restliche Dauer der derzeitigen Amtszeit des Aufsichtsrates, d.h. für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung folgende Personen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, in den Verwaltungsbeirat zu wählen:

Name, Vorname Beruf Wohnort
1. Anemüller, Sabine Bürgermeisterin Viersen
2. Mielke-Westerlage, Angelika Bürgermeisterin Meerbusch
3. Lommetz, Manfred Bürgermeister Grefrath
4. Wassong, Karl-Heinz Bürgermeister Niederkrüchten

Beschlussentwurf:

Die Hauptversammlung wählt mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung die folgenden Personen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, in den Verwaltungsbeirat:

Name, Vorname Beruf Wohnort
1. Anemüller, Sabine Bürgermeisterin Viersen
2. Mielke-Westerlage, Angelika Bürgermeisterin Meerbusch
3. Lommetz, Manfred Bürgermeister Grefrath
4. Wassong, Karl-Heinz Bürgermeister Niederkrüchten
6.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes aus dem Geschäftsjahr 2015

Der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss einschließlich Lagebericht zum 31.12.2015 wurde vom Aufsichtsrat gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss zum 31.12.2015 gemäß § 172 AktG festgestellt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den sich aus der Bilanz zum 31.12.2015 ergebenden Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von 2.004.178,27 Euro wie folgt zu verwenden:

Euro
(1) Dividende von 26,00 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie 402.480,00
(2) Einstellung in andere Gewinnrücklagen 1.300.000,00
(3) Einstellung in die Bauerneuerungsrücklage 100.000,00
(4) Gewinnvortrag 201.698,27
(5) Bilanzgewinn 2.004.178,27

Beschlussentwurf:

Die Hauptversammlung beschließt:

Der sich aus der Bilanz zum 31.12.2015 ergebende Bilanzgewinn in Höhe von 2.004.178,27 Euro wird wie folgt verwendet:

Euro
(1) Dividende von 26,00 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie 402.480,00
(2) Einstellung in andere Gewinnrücklagen 1.300.000,00
(3) Einstellung in die Bauerneuerungsrücklage 100.000,00
(4) Gewinnvortrag 201.698,27
(5) Bilanzgewinn 2.004.178,27
7.

Verschiedenes

 

Viersen, 18.05.2016


Der Vorstand

Ottmann                               Thelen

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