Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft für den Kreis Viersen Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft für den Kreis Viersen Aktiengesellschaft

Viersen

Zu unserer

ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

am 27.06.2018, um 12.00 Uhr, im großen Sitzungssaal des Hauses der Wirtschaft in Viersen, Willy-Brandt-Ring 13, Erdgeschoss Raum Nr. A 01, laden wir unsere Aktionäre mit folgender Tagesordnung ein:

1.

Vorlage des Jahresabschlusses 2017 und des Prüfungsberichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017

Vorlage des Jahresabschlusses 2017 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) einschließlich Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrats und Prüfungsbericht mit Bestätigungsvermerk vom Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e. V. in Düsseldorf über die gesetzliche Prüfung unter Einschluss des Jahresabschlusses 2017 sowie Beschlussfassung über den Prüfungsbericht.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Prüfungsbericht zu billigen.

Beschlussentwurf:

Die Hauptversammlung billigt den vorgelegten Prüfungsbericht über den Jahresabschluss 2017.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

Beschlussentwurf:

Die Hauptversammlung erteilt den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

Beschlussentwurf:

Die Hauptversammlung erteilt den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2017.

4.

Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e. V. in Düsseldorf zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.

Beschlussentwurf:

Die Hauptversammlung bestellt den Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e. V. in Düsseldorf zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018.

5.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes aus dem Geschäftsjahr 2017

Der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss einschließlich Lagebericht zum 31.12.2017 wurde vom Aufsichtsrat gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss zum 31.12.2017 gemäß § 172 AktG festgestellt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den sich aus der Bilanz zum 31.12.2017 ergebenden Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 995.348,85 Euro wie folgt zu verwenden:

Euro
(1) Dividende von 26,00 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie 402.480,00
(2) Einstellung in andere Gewinnrücklagen 500.000,00
(3) Einstellung in die Bauerneuerungsrücklage 0,00
(4) Gewinnvortrag 92.868,85
(5) Bilanzgewinn 995.348,85

Beschlussentwurf:

Die Hauptversammlung beschließt:

Der sich aus der Bilanz zum 31.12.2017 ergebende Bilanzgewinn in Höhe von 995.348,85 Euro wird wie folgt verwendet:

Euro
(1) Dividende von 26,00 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie 402.480,00
(2) Einstellung in andere Gewinnrücklagen 500.000,00
(3) Einstellung in die Bauerneuerungsrücklage 0,00
(4) Gewinnvortrag 92.868,85
(5) Bilanzgewinn 995.348,85
6.

Verschiedenes

 

Viersen, 16.05.2018

Der Vorstand

Dr. Coenen               Aach               Thelen

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