Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes aus dem Geschäftsjahr 2017
Der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss einschließlich Lagebericht zum 31.12.2017 wurde vom Aufsichtsrat gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss zum 31.12.2017 gemäß § 172 AktG festgestellt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den sich aus der Bilanz zum 31.12.2017 ergebenden Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 995.348,85 Euro wie folgt zu verwenden:
|
|
Euro |
(1) |
Dividende von 26,00 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie |
402.480,00 |
(2) |
Einstellung in andere Gewinnrücklagen |
500.000,00 |
(3) |
Einstellung in die Bauerneuerungsrücklage |
0,00 |
(4) |
Gewinnvortrag |
92.868,85 |
(5) |
Bilanzgewinn |
995.348,85 |
Beschlussentwurf:
Die Hauptversammlung beschließt:
Der sich aus der Bilanz zum 31.12.2017 ergebende Bilanzgewinn in Höhe von 995.348,85 Euro wird wie folgt verwendet:
|
|
Euro |
(1) |
Dividende von 26,00 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie |
402.480,00 |
(2) |
Einstellung in andere Gewinnrücklagen |
500.000,00 |
(3) |
Einstellung in die Bauerneuerungsrücklage |
0,00 |
(4) |
Gewinnvortrag |
92.868,85 |
(5) |
Bilanzgewinn |
995.348,85 |
|