General Technologies AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
General Technologies AG
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 29.01.2020

General Technologies AG

Frankfurt am Main

WKN A0JC0X – ISIN DE000A0JC0X4

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der

am Dienstag, den 10. März 2020, um 13:00 Uhr,
in den Räumlichkeiten der MEET/N/WORK Frankfurt GmbH,
Poststraße 2–4, 2. Etage, 60329 Frankfurt am Main,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2019 RINKE Treuhand GmbH zum Abschlussprüfer zu bestellen.

5.

Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Zum 31. Dezember 2018 hat Herr Jorge Felix Schnura sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt, und zum 11. März 2019 hat Herr Prof. Dr. Jörg Franke sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 8 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft aus 3 von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Das Registergericht Frankfurt hat Herrn Ugurlu Soylu und Herrn Joachim Haas zu Aufsichtsratsmitgliedern bestellt bis zu deren Neuwahl. Daher ist eine Neuwahl für zwei Aufsichtsratsmitglieder erforderlich.

Der Aktionär Abu Dhabi Investment Group LLC schlägt vor:

(a) Herr Ugurlu Soylu, wohnhaft in Mannheim, Strategischer Berater der Albaraka Türk-Tochter in Deutschland, Mitglied des Vorstands von Ne-tu (Network of Turkish European Entrepreneurs) Berlin, Gründer von Soylu Consulting, Mannheim, Deutschland,

gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds Jorge Felix Schnura, d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen; und

(b) Herr Joachim Haas, wohnhaft in Malsch, Public Relations und Investor Relations Manager bei der Valora Effekten Handel AG, Ettlingen, Mitbegründer und Aufsichtsratsmitglied der NORTHWEST OIL & GAS TRADING COMPANY, INC., USA, der OIL & GAS HOLDING; INC., USA, der NORTHWEST OIL & GAS LTD., UK sowie der NORTHWEST SMART TECHNOLOGY AG, Schweiz und Mitglied des Aufsichtsrates der ENERGY FINANCE & DEVELOPMENT AG, Schweiz,

gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds Prof. Dr. Jörg Franke, d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Wahlen sollen als Einzelwahl erfolgen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis Dienstag, den 03. März 2020, 24:00 Uhr, in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten und auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. Dienstag, den 18. Februar 2020, 0:00 Uhr, bezogenen Nachweis über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut nach. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens bis Dienstag, den 03. März 2020, 24:00 Uhr, zugegangen sein:

General Technologies AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per Telefax: +49 89 30903-74675
oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr depotführendes Institut zugesandten Formulare zur Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr depotführendes Institut zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin die Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an die oben aufgeführte Adresse vornehmen.

Stimmrechtsvertretung:

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder einen Intermediär, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft, die nicht an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleich gestellten Personen erteilt werden, bedürfen der Textform. Ein Vollmachtsvordruck befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte.

Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken sich nicht auf die Form der Erteilung, ihren Widerruf und den Nachweis von Vollmachten an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen. Hier können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Anfragen und Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung:

Anfragen und eventuelle Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG sind bis spätestens Montag, den 24. Februar 2020, 24:00 Uhr ausschließlich zu richten an:

General Technologies AG
Herrn Hatem Belkhouja
Vorstand
Thurn-und-Taxis-Platz 6
60313 Frankfurt
Oder per E-Mail: hv@generaltechnologies.de

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung, die rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangen sind, und eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden den anderen Aktionären im Internet unter

www.generaltechnologies.de

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Informationen zum Datenschutz

Die General Technologies AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien personenbezogener Daten: Kontaktdaten (z. B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die General Technologies AG ist rechtlich verpflichtet, eine Hauptversammlung durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe von personenbezogenen Daten können Aktionäre sich nicht zur Hauptversammlung anmelden. Für die Datenverarbeitung ist die General Technologies AG verantwortlich.

Personenbezogene Daten, die Aktionäre betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der General Technologies AG zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist. Die Gesellschaft ist zudem unter bestimmten Umständen gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Daten weiteren Empfängern, z. B. Behörden oder Gerichten zu übermitteln.

Im Zusammenhang mit etwaigen zugänglich zu machenden Tagesordnungsergänzungsanträgen, Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden persönliche Daten über Aktionäre veröffentlicht.

Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts während der Hauptversammlung können andere Versammlungsteilnehmer Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis erfassten Daten erlangen. Die oben genannten Daten werden in der Regel drei Jahre nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.

Aktionäre haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben sie das Recht, die Berichtigung unrichtiger Daten und die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen sowie ein Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Aktionäre das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebene Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“). Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an

info@generaltechnologies.de

Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

Den Datenschutzbeauftragten der General Technologies AG erreichen Sie unter folgender Adresse:

General Technologies AG
Datenschutzbeauftragter
Thurn-und-Taxis-Platz 6
60313 Frankfurt
E-Mail: info@generaltechnologies.de

 

Frankfurt am Main, im Januar 2020

General Technologies AG

Der Vorstand

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