Geratherm Medical AG – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Geratherm Medical AG
Geratal
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 17.06.2019

Geratherm Medical AG

Geratal

– Wertpapier-Kenn-Nummer 549 562 –
– ISIN: DE0005495626 –

Dividendenbekanntmachung

Die Geratherm Medical AG konnte in 2018 einen handelsrechtlichen Gewinn in Höhe von 1.212.842,40 EUR erwirtschaften. Zusammen mit dem Bilanzgewinn-Vortrag aus den vergangenen Jahren ergibt sich ein kumulierter Bilanzgewinn in Höhe von 3.816.702,55 EUR.

Die ordentliche Hauptversammlung der Geratherm Medical AG, Geschwenda, hat am 14. Juni 2019 beschlossen, aus dem kumulierten Bilanzgewinn des handelsrechtlichen Jahresabschlusses 2018 in Höhe von 3.816.702,55 EUR eine Dividende in Höhe von 1.979.999,60 EUR an die Aktionäre auszuschütten. Dies entspricht einer Dividende von 40 Cent je Stückaktie auf die zur Zeit dividendenberechtigten 4.949.999 Aktien. Der verbleibende Betrag von 1.836.702,95 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Für das Geschäftsjahr 2018 beträgt der erwirtschaftete ausschüttbare Gewinn 1.362 TEUR und wird durch die geplante Dividendenausschüttung vollständig aufgebraucht, so dass ein Zugriff auf das mit 15.206 TEUR fortbestehende steuerliche Einlagekonto zur Ausschüttung möglich ist. Die Ausschüttung erfolgt in Höhe von 618 TEUR steuerneutral. Auf den ausschüttbaren Gewinn von 1.362 TEUR ist Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag in Höhe von 26,38 % (359 TEUR) einzubehalten.

Das Grundkapital unserer Gesellschaft ist durch eine Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wurde. Die Auszahlung der Dividende erfolgt abzüglich anteiliger gesetzlicher Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags, soweit keine steuerliche Ausnahme von der Einhebung der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags vorgesehen ist, am 19. Juni 2019.

Der anteilige Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung oder einen sogenannten Freistellungsauftrag mit ausreichendem Freistellungsvolumen vorgelegt haben.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die anteilig einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.

Die zentrale Zahlstelle ist die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main.

 

Geratal, im Juni 2019

Der Vorstand

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