German Translation Network AG: Bekanntmachung nach § 183a Abs. 1 und 2 Satz 1, 33a, 37a Abs 1 und 2 AktG

German Translation Network AG

Freiburg im Breisgau

Amtsgericht Freiburg, HRB 702086

Bekanntmachung nach § 183a Abs. 1 und 2 Satz 1, 33a, 37a Abs 1 und 2 AktG

Die außerordentliche Hauptversammlung der German Translation Network AG hat am 14. September 2020 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Sacheinlagen von 568.000 EUR um 159.040 EUR auf 727.040 EUR durch Ausgabe von 159.000 neuen auf den Inhaber lautenden nennbetraglosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1 EUR pro Aktie zu erhöhen.

Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Sacheinlage. Die neuen Aktien werden zum Nennbetrag ausgegeben. Je 79520 Stück neue Aktien werden von den beiden alleinigen Aktionären Arnold Ruesch, Endinger Str. 69, 79346 Endingen und Walter Ruesch, Kapellenmattenhöfe 2, 79346 Endingen übernommen. Diese bringen als Gegenleistung ihre jeweils hälftige stimmberechtigte Beteiligung an der B-Inside International Media GmbH, Christaweg 42, 79114 Freiburg i. Breisgau, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 270560 ein.

Die Aktien nehmen ab dem 1.1.2020 am Jahresgewinn der Gesellschaft teil.

Der Vorstand wurde ermächtigt, die übrigen Bedingungen der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, des Inhalts der Aktienrechte sowie die Bedingungen der Aktienausgabe nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.

Von einer externen Prüfung der Sacheinlagen wird gemäß §§ 183a, 33a AktG abgesehen. Soweit der Einbringungswert der Sacheinlagen den Gesamtausgabebetrag der neuen Aktien übersteigt, ist die Differenz in die Kapitalrücklage der Gesellschaft nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB einzustellen.

Gemäß §§ 183a Abs. 1 und 2 Satz 1, 37a Abs. 1 und 2 AktG erklärt der Vorstand, dass der Wert der Sacheinlagen den geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden Aktien erreicht.

Die beiden Sacheinlagen haben einen Wert von je 875.000 EUR, somit zusammen von 1.750.000 EUR. Quelle dieser Bewertung ist das Gutachten der Frank & Kast GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Buchprüfungsgesellschaft, L 7, 7a, 68161 Mannheim vom 2.9.2020. Der Wert leitet sich aus der Ermittlung das Substanzwertes als Mindestwert ab.

Der Wert der Sacheinlagen erreicht den geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden Aktien.

Der Vorstand versichert hiermit gemäß §§ 183a Abs. 2, 37a Abs. 2, Alt. 2 AktG, dass ihm Umstände, die darauf hindeuten, dass der beizulegende Zeitwert der Sacheinlagen am Tag ihrer tatsächlichen Einbringung auf Grund neuer oder neu bekannt gewordener Umstände erheblich niedriger ist als der von der Frank & Kast GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Buchprüfungsgesellschaft, L 7, 7a, 68161 Mannheim mit Gutachten vom 2. September 2020 angenommene Wert, nicht bekannt geworden sind.

 

Freiburg im September 2020

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.