GERMANIA-EPE Aktiengesellschaft – Einladung zur ordentlichen Jahreshauptversammlung

GERMANIA-EPE Aktiengesellschaft

Gronau

Einladung zur ordentlichen Jahreshauptversammlung
Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG

Hiermit laden wir die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 02. März 2023, um 11.00 Uhr im Hotel Ammertmann, Nienborger Straße 23, 48599 Gronau (Westfalen), Tel. 0 25 65 /​ 933-70, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung
und Vorschläge zur Beschlussfassung

1.

Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 Aktiengesetz („AktG“)

Der Hauptversammlung wird angezeigt, dass bei der Gesellschaft ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht. Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da er sich entsprechend der gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG beschränkt.

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30.09.2021 sowie des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2020/​2021 mit dem Bericht des Aufsichtsrates

3.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020/​2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/​2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/​2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, DMP Audit & Valuation Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021/​2022 zu bestellen.

Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 3.000.000,00 EUR. Es ist eingeteilt in 2.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 2.000.000 Stimmrechte.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens am 23. Februar 2023 bei der Gesellschaft, einem Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einer inländischen Niederlassung der

DZ BANK AG, vertreten durch dwpbank,
-DPHVG-, Landsberger Straße 187, 80687 München

angemeldet haben und den Nachweis des Aktienbesitzes durch das Depot führende Institut erbracht haben, dass sie zu Beginn des 09. Februar 2023, d. h. am 09. Februar 2023, 0.00 Uhr, Aktionär der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Aktienbesitzes der Gesellschaft unter einer der vorgenannten Adressen bis spätestens am 23. Februar 2023 zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihren Depot führenden Instituten angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes werden in diesen Fällen durch das Depot führende Institut vorgenommen.

Gegen die aufgrund der Hinterlegung ausgestellten Eintrittskarten erhalten die Aktionäre zur Ausübung ihres Stimmrechts am Eingang zum Versammlungssaal entsprechende Stimmkarten. Die Ausübung des Stimmrechts kann auch durch einen Bevollmächtigten, der nicht selbst Aktionär der Gesellschaft zu sein braucht, oder durch eine Vereinigung von Aktionären erfolgen.

Nach dem Transparenzgesetz sind wir verpflichtet, Meldung über die Beteiligung an unserer AG zum Transparenzregister zu machen. Bitte helfen Sie mit! Wir bitten alle Aktionäre, sich unter

notariat1@fgj-kanzlei.de

zu melden, um mitzuteilen, wieviel Aktien sich in ihrem Besitz befinden.

 

Gronau-Epe, im Dezember 2022

Der Vorstand

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