GermanPowerGroup Investments AG – außerordentliche Hauptversammlung

GermanPowerGroup Investments AG

Augsburg

Wir laden unsere Aktionäre ein zu einer außerordentlichen Hauptversammlung der GermanPowerGroup Investments AG (nachfolgend auch die „Gesellschaft“), die am Montag, den 1. Februar 2016 um 15.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Gratzmüllerstraße 3, 86150 Augsburg, stattfindet.
TAGESORDNUNG

1.

Beschlussfassung über Erhöhung des Grundkapitals

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit 50.000,00 Euro wird gegen Bareinlagen erhöht um mindestens 160.000,00 Euro und bis zu 200.000,00 Euro auf mindestens 210.000,00 Euro und bis zu 250.000,00 Euro durch Ausgabe von mindestens 160.000 und bis zu 200.000 neuen Namens-Stückaktien. Die neuen Aktien werden zum Betrag von 1,00 Euro je Aktie ausgegeben. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2016 gewinnberechtigt.

2. Die neuen Aktien sind den Aktionären im Verhältnis 1 : 4 zum Bezug anzubieten, das heißt, eine alte Aktie berechtigt zum Bezug von vier neuen Aktien. Die Bezugsfrist beträgt zwei Wochen ab Bekanntmachung des Bezugsangebots.

3. Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung ihrer Durchführung und die Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus die nicht gezeichneten Aktien beziehen können, spätestens jedoch bis zum 31. Mai 2016.

4. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 31. Mai 2016 mindestens 160.000 neue Stückaktien gezeichnet sind oder die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens bis am 30. Juni 2016 zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet wird.

5. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 5 Absatz 1 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Vollmacht kann in schriftlicher Form, durch (Computer-)Fax oder elektronische Nachricht (E-Mail) erteilt werden.

 

Augsburg, im Dezember 2015

GermanPowerGroup Investments AG

Der Vorstand

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