Gerresheimer AG – Ordentliche Hauptversammlung

Gerresheimer AG

Düsseldorf

Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) A0LD6E
International Securities Identification Number (ISIN) DE000A0LD6E6

Ordentliche Hauptversammlung
– als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre1

Die Gerresheimer AG, Düsseldorf, beruft hiermit ihre diesjährige ordentliche Hauptversammlung
ein, die am

Mittwoch, den 8. Juni 2022, 10:00 Uhr MESZ,

stattfindet.

1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird die männliche Form verwendet, sie steht stellvertretend
für Personen jeglichen Geschlechts.

Die Hauptversammlung wird auf Grundlage von § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (nachfolgend „COVID-19 Gesetz“) mit Zustimmung
des Aufsichtsrats ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
abgehalten (sog. virtuelle Hauptversammlung). Ort der Hauptversammlung im Sinne des
Aktiengesetzes ist die Rheinterrasse, Joseph-Beuys-Ufer 33, 40479 Düsseldorf, Radschlägersaal.

Angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung,
welche live im Internet über ein unter

www.gerresheimer.com/​unternehmen/​investor-relations/​hauptversammlung

erreichbares elektronisches System (InvestorPortal) in Bild und Ton übertragen wird,
im Wege elektronischer Zuschaltung verfolgen. Eine physische Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters)
am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie die weiteren Informationen im Abschnitt „Weitere Informationen
zur Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung“.

TAGESORDNUNG

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gerresheimer AG und des gebilligten
Konzernabschlusses, jeweils zum 30. November 2021, des zusammengefassten Lageberichts
der Gerresheimer AG und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2021 (1. Dezember 2020 – 30. November 2021)

Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind im Internet unter

www.gerresheimer.com/​unternehmen/​investor-relations/​hauptversammlung

vor und während der virtuellen Hauptversammlung zugänglich.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Die
Hauptversammlung hat deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Gerresheimer AG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021
der Gerresheimer AG

in Höhe von insgesamt EUR 211.192.042,12
wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung an die Aktionäre durch Zahlung einer Dividende von EUR 1,25 je
dividendenberechtigter Stückaktie
EUR 39.250.000,00
b) Vortrag auf neue Rechnung EUR 171.942.042,12

Der Anspruch auf Dividende ist am 13. Juni 2022 zur Zahlung fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor,
die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer
für die Gerresheimer AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2022 (1. Dezember 2021
– 30. November 2022) und zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres
2022 zu wählen.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme
durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne
von Art. 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.

6.

Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 8. Juni 2022 endet die Amtszeit aller
durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats. Es sind deshalb
Neuwahlen erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung
der Gesellschaft sowie §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG in Verbindung mit § 7 Absatz
1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG aus sechs von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern
zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Gemäß § 96 Absatz 2 Satz 1 AktG muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent
aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen. Der Mindestanteil
ist gesetzlich vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen. Die Seite der Anteilseignervertreter
hat jedoch auf Grund eines von ihnen gefassten Beschlusses gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden
gemäß § 96 Absatz 2 Satz 3 AktG der Gesamterfüllung widersprochen. Der Aufsichtsrat
ist daher sowohl von der Seite der Anteilseigner als auch der Seite der Arbeitnehmer
jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu besetzen, um das
Mindestanteilsgebot des § 96 Absatz 2 Satz 1 AktG zu erfüllen. Mit der Wahl der vom
Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten wäre das vorstehend beschriebene
Mindestanteilsgebot erfüllt.

Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die Empfehlung seines Nominierungsausschusses.
Mit ihnen soll der erste Schritt eines vom Nominierungsausschuss entwickelten Konzepts
zur schrittweisen personellen Erneuerung der Anteilseignerseite im Aufsichtsrat über
die nächsten 4 Jahre umgesetzt werden. Dazu soll die Wahl von 3 der nachfolgend 6
vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten für eine Amtszeit von 2 Jahren erfolgen.
Die Wahl der übrigen 3 Kandidaten soll für eine Amtszeit von vier Jahren erfolgen.
Am Ende der jeweiligen Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder sollen geeignete
Nachfolgerinnen und Nachfolger deren Amt übernehmen. Mit den vorgeschlagenen Amtszeiten
soll von der in der Satzung der Gerresheimer AG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch
gemacht werden, Aufsichtsratsmitglieder für eine kürzere Amtszeit als die Regelamtszeit
von fünf Jahren zu bestellen (§ 8 Absatz 2 Satz 2 der Satzung). Durch die gestaffelten
Amtszeiten wird die Voraussetzung zur weiteren schrittweisen Umsetzung des Konzepts
zur personellen Erneuerung geschaffen. Zudem wird zukünftig vermieden, dass in einer
einzigen Hauptversammlung eine Neuwahl aller Aufsichtsratsmitglieder erforderlich
wird, die zu entsprechenden Erfahrungsverlusten im Gremium führen kann. Durch die
kürzere Dauer der Amtszeit wird zugleich den Anforderungen einer modernen Corporate
Governance Rechnung getragen und die diesbezüglichen Erwartungen insbesondere internationaler
Investoren berücksichtigt.

Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
beschlossenen Ziele und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils
für das Gesamtgremium an. Ziele und Kompetenzprofil wurden vom Aufsichtsrat beschlossen
und sind einschließlich des Stands der Umsetzung zum 30. November 2021 in der Erklärung
zur Unternehmensführung zum Geschäftsjahr 2021 veröffentlicht. Diese ist im Geschäftsbericht
2021 enthalten und Bestandteil der unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen,
die über unsere Internetseite unter

www.gerresheimer.com/​unternehmen/​investor-relations/​hauptversammlung

zugänglich sind.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, im Wege der Einzelwahl folgende Personen mit Wirkung
ab Beendigung dieser Hauptversammlung als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat
zu wählen:

6.1
Herrn Dr. Axel Herberg,
wohnhaft in Düsseldorf, Geschäftsführender Gesellschafter der CCC Investment GmbH,
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Gerresheimer AG,
für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2025 beschließt;

6.2
Frau Andrea Abt,
wohnhaft in München, Aufsichtsrätin und Mitglied in Kontrollgremien von verschiedenen
ausländischen Wirtschaftsunternehmen,
für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2025 beschließt;

6.3
Prof. Dr. Annette G. Köhler,
wohnhaft in Düsseldorf, Universitätsprofessorin und Inhaberin des Lehrstuhls für Rechnungswesen,
Wirtschaftsprüfung und Controlling an der Universität Duisburg-Essen,
für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2025 beschließt;

6.4
Frau Dr. Karin Louise Dorrepaal,
wohnhaft in Amsterdam, Niederlande, Aufsichtsrätin und Mitglied in Kontrollgremien
von verschiedenen in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen, ehemaliges Mitglied
des Vorstands der Schering AG,
für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2023 beschließt;

6.5
Herrn Dr. Peter Noé,
wohnhaft in Essen, Mitglied des Aufsichtsrats der Gerresheimer AG, ehemaliges Mitglied
des Vorstands der Hochtief AG,
für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2023 beschließt;

6.6
Herrn Udo J. Vetter,
wohnhaft in Ravensburg, Geschäftsführender Gesellschafter der UV-Cap GmbH & Co. KG,
für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2023 beschließt.

Es ist beabsichtigt, dass Herr Dr. Axel Herberg für den Fall seiner Wiederwahl in
den Aufsichtsrat im Anschluss an die Hauptversammlung von den Mitgliedern des Aufsichtsrats
zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt wird. Darüber hinaus ist beabsichtigt,
bei der Besetzung der Ausschüsse auf eine angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder
zu achten.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen zwischen den vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten einerseits und
der Gerresheimer AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gerresheimer AG
oder einem wesentlich an der Gerresheimer AG beteiligten Aktionär andererseits, die
ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen
würde.

Zudem hat sich der Aufsichtsrat bei den vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten
versichert, dass diese jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.

Die jeweiligen Lebensläufe nebst weiteren Angaben über die zur Wahl vorgeschlagenen
Kandidatinnen und -kandidaten sind nachstehend unter „Ergänzende Informationen zu
Punkt 6 der Tagesordnung“ abgedruckt. Darin enthalten sind auch Angaben zu Mitgliedschaften
in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien.
Alle Angaben sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.gerresheimer.com/​unternehmen/​investor-relations/​hauptversammlung

abrufbar.

ERGÄNZENDE INFORMATIONEN ZU PUNKT 6 DER TAGESORDNUNG

Dr. Axel Herberg

Geschäftsführender Gesellschafter der CCC Investment GmbH, Vorsitzender des Aufsichtsrats
der Gerresheimer AG

Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2014 (zuvor 2010-2012)

Derzeit Mitglied in folgenden Ausschüssen des Aufsichtsrats:

 

Präsidialausschuss

Prüfungsausschuss

Nominierungsausschuss

Vermittlungsausschuss

Persönliche Daten:

 
Wohnort: Düsseldorf
Geburtsjahr: 1958
Nationalität: Deutsch
Berufliche Qualifikation: Dipl.-Ing. Maschinenbau /​ Dipl.-Kfm. Betriebswirtschaftslehre

Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für die Arbeit im Aufsichtsrat:

Dr. Axel Herberg begann seine Laufbahn bei der heutigen ThyssenKrupp AG und war danach
mehrere Jahre als Berater für McKinsey & Company tätig. Er trat 1992 in die Gerresheimer
Gruppe ein. Ab 1996 war Dr. Herberg Mitglied des Vorstandes und von 2000 bis 2010
Vorstandsvorsitzender. Von 2010 bis 2017 war er als Partner der Blackstone Group für
das Private Equity Geschäft im deutschsprachigen Europa verantwortlich. Dr. Axel Herberg
ist Mitglied in verschiedenen Aufsichtsräten und als Unternehmer aktiv. Er verfügt
über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und Abschlussprüfung.

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

keine

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

 

European Healthcare Acquisition & Growth Company B.V., Niederlande (börsennotiert)

European Medco Development 4 S.àr.l., Luxemburg (nicht börsennotiert)

Vetter Pharma-Fertigungs GmbH & Co. KG, Deutschland (nicht börsennotiert)

Weitere wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:

Keine

Andrea Abt

Aufsichtsrätin und Mitglied in Kontrollgremien von verschiedenen ausländischen Wirtschaftsunternehmen

Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2015

Derzeit Mitglied in folgenden Ausschüssen des Aufsichtsrats:

 

Prüfungsausschuss

Persönliche Daten:

 
Wohnort: München
Geburtsjahr: 1960
Nationalität: Deutsch
Berufliche Qualifikation: Master of Business Administration, Philologin

Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für die Arbeit im Aufsichtsrat:

Frau Andrea Abt begann ihre Industrie-Laufbahn bei Dornier im Daimler-Benz Konzern,
wo sie unter anderem den Flugzeug-Vertrieb für Australien/​Pazifik verantwortete. Im
Jahr 1996 wechselte sie innerhalb des Konzerns zur AEG ElectroCom, die Anfang 1997
von Siemens erworben wurde. Im Siemens Konzern war Frau Abt national und international
in verschiedenen, vorzugsweise kaufmännischen Funktionen tätig. So baute sie als Chief
Financial Officer eine Bereichsgesellschaft in Italien auf und verantwortete später
das Restrukturierungsprogramm des Bereichs Transportation Systems. Von 2011 bis Ende
2014 war Frau Abt Leiterin Supply Chain Management (Einkauf und Logistik) des Siemens
Sektors Infrastruktur und Städte. Seit 2015 übernimmt Frau Abt Aufsichtsrats- und
Beiratsmandate von privaten und börsennotierten Unternehmen. Sie verfügt über Sachverstand
auf dem Gebiet der Rechnungslegung und Abschlussprüfung.

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

keine

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

 

Petrofac Limited, Jersey (börsennotiert)

Energy Technology Holdings LLC, USA (nicht börsennotiert)

Weitere wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:

 

Mitglied des Kuratoriums des Deutschen Museums, München

Dr. Karin Louise Dorrepaal

Aufsichtsrätin und Mitglied in Kontrollgremien von verschiedenen in- und ausländischen
Wirtschaftsunternehmen, ehemaliges Mitglied des Vorstands der Schering AG

Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2012

Derzeit Mitglied in folgenden Ausschüssen des Aufsichtsrats:

 

Vermittlungsausschuss

Persönliche Daten:

 
Wohnort: Amsterdam (Niederlande)
Geburtsjahr: 1961
Nationalität: Niederländisch
Berufliche Qualifikation: Ph.D. Medicine, Master of Arts Degree in Psychology, MBA

Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für die Arbeit im Aufsichtsrat:

Dr. Karin Louise Dorrepaal arbeitet als Unternehmensberaterin in der Life Science
Industrie. Zwischen 2004 und 2006 war sie Mitglied des Vorstands der Schering AG in
Berlin. Von 1990 bis 2004 arbeitete sie für das Unternehmen Booz Allen & Hamilton
als Managementberaterin in Amsterdam und New York. Sie war von 1985 bis 1988 PhD researcher
am „The Netherlands Cancer Institute“ in Amsterdam.

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

 

Paion AG, Deutschland (stellvertretende Vorsitzende) (börsennotiert)

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

 

Triton Beteiligungsberatung GmbH, Deutschland (nicht börsennotiert)

Almirall S.A., Spanien (börsennotiert)

Kerry Group plc, Irland (börsennotiert)

Van Eeghen & Co BV, Niederlande (nicht börsennotiert)

Intravacc BV, Niederlande (nicht börsennotiert)

Weitere wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:

keine

Prof. Dr. Annette G. Köhler

Universitätsprofessorin und Inhaberin des Lehrstuhls für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung
und Controlling an der Universität Duisburg-Essen

Kandidiert erstmals für den Aufsichtsrat

Persönliche Daten:

 
Wohnort: Düsseldorf
Geburtsjahr: 1967
Nationalität: Deutsch
Berufliche Qualifikation: Diplom-Ökonomin, Master of Arts

Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für die Arbeit im Aufsichtsrat:

Prof. Dr. Annette G. Köhler arbeitete nach ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit am ifo
Institut für Wirtschaftsforschung und gleichzeitigem Promotionsstudium von 1997 bis
1998 bei der Mummert + Partner Unternehmensberatung. Von 1998 bis 2003 war sie als
Wissenschaftliche Assistentin an der Bergischen Universität Wuppertal und an der Universität
Ulm tätig, wo sie auch habilitiert wurde. Im Zeitraum von 2004 bis 2005 arbeitete
sie als Professorin für Betriebswirtschaftslehre an der Handelshochschule Leipzig,
ehe sie eine Professur an der Universität Duisburg-Essen annahm, wo sie seitdem den
Lehrstuhl für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling innehat. Zu ihren
Forschungsschwerpunkten zählen Rechnungslegung, Internationale Corporate Governance
und Wirtschaftsprüfung. Sie verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung
und Abschlussprüfung.

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

 

GEA Group AG, Deutschland (börsennotiert)

DMG Mori AG, Deutschland (börsennotiert)

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

DKSH Holding AG, Schweiz (börsennotiert)

Weitere wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:

keine

Dr. Peter Noé

Mitglied des Aufsichtsrats der Gerresheimer AG, ehemaliges Mitglied des Vorstands
der Hochtief AG

Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2012

Derzeit Mitglied in folgenden Ausschüssen des Aufsichtsrats:

 

Nominierungsausschuss

Persönliche Daten:

 
Wohnort: Essen
Geburtsjahr: 1957
Nationalität: Deutsch
Berufliche Qualifikation: Diplom-Kaufmann

Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für die Arbeit im Aufsichtsrat:

Dr. Peter Noé war von 2002 bis 2011 Mitglied des Vorstandes der HOCHTIEF Aktiengesellschaft,
sowie von 2009 bis 2010 Vorsitzender des Vorstandes der Hochtief Concessions AG, anschließend
bis zum Ausscheiden Vorsitzender des Aufsichtsrates. Von 1998 bis 2002 war er Vorsitzender
des Vorstandes der CDRB Holding AG. Davor bekleidete er diverse Positionen in Geschäftsführung
und Vorstand des Thyssen-Konzerns in den Jahren 1990 bis 1998.

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

keine

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

keine

Weitere wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:

 

Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung Kinder-Schirm

Udo J. Vetter

Geschäftsführender Gesellschafter der UV-Cap GmbH & Co. KG

Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2007

Derzeit Mitglied in folgenden Ausschüssen des Aufsichtsrats:

 

Präsidialausschuss (für eine weitere Amtszeit im Präsidialausschuss steht Udo J. Vetter
jedoch nicht mehr zur Verfügung)

Nominierungsausschuss

Persönliche Daten:

 
Wohnort: Ravensburg
Geburtsjahr: 1954
Nationalität: Deutsch
Berufliche Qualifikation: Pharmazeut

Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für die Arbeit im Aufsichtsrat:

Udo J. Vetter war von 1989 bis 2003 geschäftsführender Gesellschafter der Vetter Injekt
System GmbH & Co. KG. Außerdem war er von 1999 bis 2003 im Executive Committee der
Vetter-Gruppe tätig. Seit 2004 ist er geschäftsführender Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaft
UV-Cap GmbH & Co. KG, sowie seit 2006 geschäftsführender Gesellschafter der Immobilienholding
MMC GmbH & Co. KG. Zudem ist er seit 2007 Beiratsmitglied der Vetter Pharma Fertigung
GmbH & Co. KG, seit 2008 deren Beiratsvorsitzender sowie seit 2007 Mitglied des Executive
Committee von Vetter.

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

 

ITM AG, Deutschland (Vorsitzender) (nicht börsennotiert)

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

 

Vetter Pharma-Fertigungs GmbH & Co. KG, Deutschland (Vorsitzender) (nicht börsennotiert)

Navigo GmbH, Deutschland (Vorsitzender) (nicht börsennotiert)

OncoBeta International GmbH, Deutschland (Vorsitzender) (nicht börsennotiert)

OncoBeta GmbH, Deutschland (Vorsitzender) (nicht börsennotiert)

Paschal India Pvt. Ltd., Indien (Vorsitzender) (nicht börsennotiert)

Gland Pharma Ltd., Indien (börsennotiert)

Weitere wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:

keine

WEITERE INFORMATIONEN ZUR EINBERUFUNG UND DURCHFÜHRUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG

 
1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung im Wege der elektronischen
Zuschaltung und für die Ausübung des Stimmrechts

Auf Grundlage von § 1 des COVID-19 Gesetzes hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats
entschieden, die ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Für die Aktionäre
und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters)
besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung;
eine Teilnahme ist nur im Wege elektronischer Zuschaltung möglich.

Die gesamte Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten
am Mittwoch, den 8. Juni 2022, ab 10:00 Uhr MESZ, live im InvestorPortal der Gesellschaft
unter

www.gerresheimer.com/​unternehmen/​investor-relations/​hauptversammlung

in Bild und Ton übertragen.

Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen (d. h. die Hauptversammlung
im Wege elektronischer Zuschaltung live in Bild und Ton verfolgen) oder ihr Stimmrecht
ausüben wollen, müssen sich nach § 16 Absatz 1 der Satzung vor der Versammlung anmelden.
Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Die vorgesehene Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton ermöglicht keine
Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG.

Sie müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts gemäß § 16 Absatz 2 der Satzung nachweisen. Der Nachweis
hat durch den Letztintermediär in Textform gemäß den gesetzlichen Anforderungen zu
erfolgen. Nach § 67c Absatz 3 AktG hat der Nachweis gemäß den Anforderungen nach Artikel
5 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212 zu erfolgen. Letztintermediär ist, wer
als Intermediär für einen Aktionär Aktien einer Gesellschaft verwahrt. Intermediär
ist eine Person, die Dienstleistungen der Verwahrung oder der Verwaltung von Wertpapieren
oder der Führung von Depotkonten für Aktionäre oder andere Personen erbringt, wenn
die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien von Gesellschaften stehen, die ihren
Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat
des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben. Der Nachweis hat sich auf
den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also Mittwoch, den 18. Mai 2022,
00:00 Uhr MESZ, (Nachweisstichtag) zu beziehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt dementsprechend für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag.
Veränderungen des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag sind möglich (keine Veräußerungs-
oder Erwerbssperre), haben aber für die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts keine Bedeutung. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der
nachstehend bestimmten Adresse spätestens am Mittwoch, den 1. Juni 2022, 24:00 Uhr
MESZ, zugehen:

Gerresheimer AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären
Anmeldebestätigungen mit einer Anmeldebestätigungsnummer, einem Internet-Zugangscode
zum InvestorPortal der Gesellschaft, einem Stimmrechtsformular und weiteren Informationen
für die virtuelle Hauptversammlung zugesandt. Mit dem Internet-Zugangscode können
die Aktionäre sich im InvestorPortal einloggen.

 
2.

Teilweise öffentliche Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter, die Erläuterung des
Berichts des Aufsichtsrats durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats und die Rede des
Vorstandsvorsitzenden werden live im Internet übertragen. Alle Aktionäre sowie die
interessierte Öffentlichkeit können diese Übertragung ohne vorherige Anmeldung unter

www.gerresheimer.com/​unternehmen/​investor-relations/​hauptversammlung

mitverfolgen. Den weiteren Verlauf der Hauptversammlung können ordnungsgemäß angemeldete
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten nur über das InvestorPortal der Gesellschaft
unter

www.gerresheimer.com/​unternehmen/​investor-relations/​hauptversammlung

verfolgen (siehe Abschnitt 1 „Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung im Wege der elektronischen Zuschaltung und für die Ausübung des Stimmrechts“).

 
3.

Stimmrechtsausübung durch Briefwahl

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht durch Briefwahl ausüben.
Auch im Fall der Stimmabgabe per Briefwahl sind eine Anmeldung und ein Nachweis des
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen (siehe Abschnitt 1 „Voraussetzungen
für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung im Wege der elektronischen Zuschaltung
und für die Ausübung des Stimmrechts“) erforderlich.

Die Stimmabgabe kann im Wege elektronischer Kommunikation über das InvestorPortal
der Gesellschaft unter

www.gerresheimer.com/​unternehmen/​investor-relations/​hauptversammlung

erfolgen. Die Stimmabgabe sowie der Widerruf oder die Änderung der abgegebenen Stimmen
über das InvestorPortal der Gesellschaft können vor und auch noch während der Hauptversammlung
vorgenommen werden, müssen jedoch spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter im
Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt vorliegen.

Daneben können Briefwahlstimmen schriftlich, in Textform oder per Telefax an die nachstehend
bestimmte Adresse gegenüber der Gesellschaft abgegeben, widerrufen und geändert werden:

Gerresheimer AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die Stimmabgabe per Briefwahl sowie der Widerruf und die Änderung von abgegebenen
Stimmen außerhalb des InvestorPortals der Gesellschaft müssen der Gesellschaft vor
dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des Dienstags, den 7.
Juni 2022, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Das Formular zur Stimmrechtsausübung, von dem
bei der Briefwahl Gebrauch gemacht werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit
der Anmeldebestätigung.

 
4.

Stimmrechtsausübung durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht auch durch Vollmachtserteilung
und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.
Auch in diesem Fall sind eine Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes des Aktionärs
nach den vorstehenden Bestimmungen (siehe Abschnitt 1 „Voraussetzungen für die Teilnahme
an der virtuellen Hauptversammlung im Wege der elektronischen Zuschaltung und für
die Ausübung des Stimmrechts“) erforderlich.

Der Stimmrechtsvertreter darf das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich und eindeutig
erteilter Weisungen zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung ausüben. Dem Stimmrechtsvertreter
muss eine Vollmacht und Weisung für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem Abstimmungsgegenstand
erteilt werden. Sollte keine ausdrückliche und eindeutige Weisung vorliegen, wird
sich der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand
der Stimme enthalten. Die Gesellschaft weist ihre Aktionäre darauf hin, dass der von
der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur
Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von
Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.

Die Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters und
die Erteilung von Weisungen können im Wege elektronischer Kommunikation über das InvestorPortal
der Gesellschaft unter

www.gerresheimer.com/​unternehmen/​investor-relations/​hauptversammlung

vor und auch noch während der virtuellen Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen
werden. Sie müssen jedoch spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der
Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt vorliegen.

Daneben können Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
schriftlich, in Textform oder per Telefax an die nachstehend bestimmte Adresse gegenüber
der Gesellschaft abgegeben, widerrufen und geändert werden:

Gerresheimer AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Außerhalb des InvestorPortals der Gesellschaft an diese Adresse übermittelte Vollmachten
und Weisungen werden nur berücksichtigt, wenn sie der Gesellschaft vor dem Tag der
Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des Dienstags, den 7. Juni 2022,
24:00 Uhr MESZ, zugehen. Das Formular zur Stimmrechtsausübung, von dem bei der Bevollmächtigung
und Erteilung von Weisungen an den Stimmrechtsvertreter Gebrauch gemacht werden kann,
erhalten die Aktionäre zusammen mit der Anmeldebestätigung.

 
5.

Bevollmächtigung Dritter

Aktionäre können ihre Rechte, insbesondere ihr Stimmrecht, auch durch einen bevollmächtigten
Dritten, z.B. einen Intermediär, einen Stimmrechtsvertreter, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Bevollmächtigte Dritte (außer dem
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) können jedoch nicht physisch
an der Hauptversammlung teilnehmen. Bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht für
von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung
von (Unter-)vollmacht an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Die Nutzung
des InvestorPortals durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte
vom Vollmachtgeber die mit der Anmeldebestätigung versandten Zugangsdaten erhält.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.

Auch im Fall einer Bevollmächtigung Dritter sind eine Anmeldung und ein Nachweis des
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen (siehe Abschnitt 1 „Voraussetzungen
für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung im Wege der elektronischen Zuschaltung
und für die Ausübung des Stimmrechts“) erforderlich. Eine Vollmachtserteilung ist
auch noch nach erfolgter Anmeldung möglich.

Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der
Gesellschaft erteilt werden und bedürfen, sofern keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt
wird, der Textform (§ 126b BGB). Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und
den Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht gegenüber
der Gesellschaft.

Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an
Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder sonstige diesen gleichgestellte
Personen nach § 135 Absatz 8 AktG) erteilt, so ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten
nachprüfbar festzuhalten. Sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung
verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten daher Aktionäre, die eine Vollmacht nach
§ 135 AktG erteilen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht
abzustimmen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung kann
über das InvestorPortal der Gesellschaft unter

www.gerresheimer.com/​unternehmen/​investor-relations/​hauptversammlung

erfolgen. Über das InvestorPortal der Gesellschaft kann dies vor und auch noch während
der Hauptversammlung vorgenommen werden. Vollmachten zur Stimmrechtsausübung nach
§ 135 AktG können nicht über das InvestorPortal erteilt werden.

Daneben kann die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft schriftlich, in Textform oder per Telefax an die nachstehend
bestimmte Adresse erfolgen:

Gerresheimer AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Außerhalb des InvestorPortals der Gesellschaft abgegebene Erklärungen oder Nachweise
müssen der Gesellschaft vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens zum
Ablauf des Dienstags, den 7. Juni 2022, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Für die Vollmachtserteilung
kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären mit der Anmeldebestätigung
übermittelt wird.

 
6.

Weitere Informationen zur Stimmabgabe

Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen fristgemäß voneinander inhaltlich abweichende
Erklärungen ein, werden die Erklärungen in der folgenden Rangfolge berücksichtigt:
(1) per InvestorPortal übermittelte Erklärungen, (2) per E-Mail übermittelte Erklärungen,
(3) per Telefax übermittelte Erklärungen, (4) postalisch übermittelte Erklärungen.
Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß voneinander abweichende Erklärungen
ein, werden die über diesen Übermittlungsweg abgegebenen Briefwahlstimmen stets vorrangig
vor Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter behandelt.

Weitere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und
Weisungserteilung werden den Aktionären zusammen mit der Anmeldebestätigung übermittelt.

 
7.

Fragerecht der Aktionäre

Auf Grundlage des COVID-19 Gesetzes haben Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung
kein Auskunftsrecht im Sinne des § 131 AktG. Für Aktionäre besteht jedoch das Recht,
Fragen einzureichen. Hierzu hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats Folgendes
festgelegt:

Fragen von zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionären sind im Wege der elektronischen
Kommunikation einzureichen. Hierfür steht eine elektronische Eingabemöglichkeit über
das InvestorPortal der Gesellschaft unter

www.gerresheimer.com/​unternehmen/​investor-relations/​hauptversammlung

zur Verfügung. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen.

Fragen müssen bis spätestens zum Ablauf des Montags, den 6. Juni 2022, 24:00 Uhr MESZ,
in deutscher Sprache über das vorgenannte InvestorPortal der Gesellschaft zugehen.
Danach und während der Hauptversammlung können keine Fragen mehr gestellt werden.

Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er eingereichte
Fragen beantwortet (§ 1 Absatz 2 Satz 2 COVID-19 Gesetz). Die Beantwortung erfolgt
gemäß den inhaltlichen Vorgaben des § 131 AktG. Fragen und deren Beantwortung können
thematisch zusammengefasst werden.

 
8.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (entspricht
EUR 1.570.000) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können gemäß
§ 122 Absatz 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich oder in elektronischer Form im Sinne des § 126a BGB
(d. h. zwingend mit einer qualifizierten elektronischen Signatur) an den Vorstand
zu richten und muss diesem bis spätestens zum Ablauf des Sonntags, den 8. Mai 2022,
24:00 Uhr MESZ, zugehen. Wir bitten, ein derartiges Verlangen an folgende Adresse
zu richten:

Gerresheimer AG
Vorstand
Klaus-Bungert-Straße 4
40468 Düsseldorf
E-Mail: gerresheimer.ir@gerresheimer.com

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag
des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten (§ 122 Absatz 2 Satz 1 i.V.m. Absatz
1 Satz 3 AktG). § 70 AktG ist zu beachten. Für den Nachweis reicht eine entsprechende
Bestätigung des depotführenden Instituts aus.

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit
der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens in
gleicher Weise wie die Einberufung bekannt gemacht.

Beschlussvorlagen zum Gegenstand der bekanntzumachenden Ergänzung der Tagesordnung,
die der Gesellschaft bis Sonntag, den 8. Mai 2022, 24:00 Uhr MESZ, wie vorgehend bestimmt
zugehen, werden in der Hauptversammlung als gestellt behandelt, vorausgesetzt dass
der die Tagesordnungsergänzung verlangende Aktionär sich angemeldet und den Nachweis
des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen (siehe Abschnitt 1 „Voraussetzungen
für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung im Wege der elektronischen Zuschaltung
und für die Ausübung des Stimmrechts“) erbracht hat.

 
9.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von
Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Absatz
1 AktG und Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern
gemäß § 127 AktG zu stellen. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an
nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge
werden nicht berücksichtigt.

Gerresheimer AG
Investor Relations
Klaus-Bungert-Straße 4
40468 Düsseldorf
Fax: +49 211 6181-121
E-Mail: gerresheimer.ir@gerresheimer.com

Bis spätestens zum Ablauf des Dienstags, den 24. Mai 2022, 24:00 Uhr MESZ, unter vorstehender
Adresse zugegangene und ordnungsgemäße Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden
unverzüglich unter der Internetadresse

www.gerresheimer.com/​unternehmen/​investor-relations/​hauptversammlung

(vorbehaltlich § 126 Absatz 2 und Absatz 3 AktG) zugänglich gemacht. Der Name des
Aktionärs, eine etwaig zugänglich zu machende Begründung und eine etwaige Stellungnahme
der Verwaltung zu eingegangenen Anträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter
der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die sich angemeldet
und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen (siehe Abschnitt
1 „Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung im Wege der
elektronischen Zuschaltung und für die Ausübung des Stimmrechts“) erbracht haben,
gelten gemäß § 1 Absatz 2 Satz 3 COVID-19 Gesetz als in der virtuellen Hauptversammlung
gestellt. Über die Reihenfolge der Abstimmung entscheidet der Versammlungsleiter.
In der virtuellen Hauptversammlung selbst ist das Stellen von Anträgen und Unterbreiten
von Wahlvorschlägen nicht mehr möglich.

 
10.

Widerspruchsrecht

Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung (§ 1 Absatz
2 Nr. 4 des COVID-19 Gesetzes i.V.m. § 245 Nr. 1 AktG) haben Aktionäre, die sich angemeldet
und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen (siehe Abschnitt
1 „Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung im Wege der
elektronischen Zuschaltung und für die Ausübung des Stimmrechts“) erbracht haben,
die Möglichkeit, gegenüber dem amtierenden Notar Widerspruch zur Niederschrift gegen
Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären.

Widerspruchserklärungen können ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zum hierfür
vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt unmittelbar vor Schließung der Hauptversammlung
ausschließlich über das InvestorPortal der Gesellschaft unter

www.gerresheimer.com/​unternehmen/​investor-relations/​hauptversammlung

übermittelt werden.

 
11.

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre

Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen zur Tagesordnung nach § 122 Absatz
2 AktG, zu Gegenanträgen nach § 126 Absatz 1 AktG und zu Wahlvorschlägen nach § 127
AktG und dem Fragerecht der Aktionäre nach § 1 Absatz 2 COVID-19 Gesetz finden sich
unter

www.gerresheimer.com/​unternehmen/​investor-relations/​hauptversammlung

 
12.

Veröffentlichung auf der Internetseite

Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können im Internet unter

www.gerresheimer.com/​unternehmen/​investor-relations/​hauptversammlung

eingesehen und heruntergeladen werden.

 
13.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital EUR 31.400.000.
Das Grundkapital ist eingeteilt in 31.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.
Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte
beläuft sich somit auf 31.400.000. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

 
14.

Informationen zum Datenschutz

Die Gerresheimer AG, Klaus-Bungert-Straße 4, 40468 Düsseldorf, verarbeitet als Verantwortliche
personenbezogene Daten der Aktionäre (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse,
Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und gegebenenfalls Nummer der Anmeldebestätigung)
sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten ihrer Bevollmächtigten auf Grundlage der
geltenden Datenschutzgesetze. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für
die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung der Gerresheimer AG im Wege der elektronischen
Zuschaltung rechtlich zwingend erforderlich.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) DSGVO i.V.m.
§ 67e, §§ 118 ff. AktG und § 1 des COVID-19 Gesetzes. Darüber hinaus können Datenverarbeitungen,
die für die Organisation der virtuellen Hauptversammlung erforderlich sind, auf Grundlage
überwiegender berechtigter Interessen erfolgen (Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f) DSGVO).
Die Gerresheimer AG erhält die personenbezogenen Daten der Aktionäre in der Regel
über die Anmeldestelle von dem Intermediär, den die Aktionäre mit der Verwahrung ihrer
Aktien beauftragt haben (sog. Depotbank). Die Gerresheimer AG überträgt die Hauptversammlung
im Internet. Hierbei können die personenbezogenen Daten von Teilnehmern verarbeitet
werden, die zuvor Anträge und/​oder Fragen eingereicht haben.

Die von der Gerresheimer AG für die Zwecke der Ausrichtung der virtuellen Hauptversammlung
beauftragten Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen Daten der Aktionäre bzw.
Bevollmächtigten ausschließlich nach Weisung der Gerresheimer AG und nur soweit dies
für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter
der Gerresheimer AG und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff
auf personenbezogene Daten der Aktionäre bzw. Bevollmächtigten haben und/​oder diese
verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Im Übrigen werden
personenbezogene Daten von Aktionären bzw. Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht ausüben,
im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften anderen Aktionären und Bevollmächtigten zur
Verfügung gestellt. Dies gilt insbesondere für erhobene Widersprüche und im Rahmen
einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie dem
Zugänglichmachen von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen. Die Angabe von personenbezogenen
Daten im Rahmen der Beantwortung von Fragen, die Aktionäre gegebenenfalls vorab eingereicht
haben, erfolgt nur, wenn der Aktionär sein Einverständnis mit dieser Angabe bei der
Fragestellung ausdrücklich erklärt hat.

Die Gerresheimer AG löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre und Bevollmächtigten
im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen
Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig
sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren
benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre und Bevollmächtigten das
Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten und die
Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der
Verarbeitung zu beantragen. Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den
Aufsichtsbehörden zu. Werden personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Absatz
1 Satz 1 lit. f) DSGVO verarbeitet, steht den Aktionären bzw. Bevollmächtigten unter
den gesetzlichen Voraussetzungen auch ein Widerspruchsrecht zu.

Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch
die Gerresheimer AG erreichen Aktionäre und Bevollmächtigte den Datenschutzbeauftragten
unter der E-Mail-Adresse

data-protection@gerresheimer.com

 

Düsseldorf, im April 2022

Gerresheimer AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.