GERRY WEBER International AG, Halle/Westf. – Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG (Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der GERRY WEBER International AG zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gem. § 161 AktG)

GERRY WEBER International AG

Halle/​Westf.

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der GERRY WEBER International AG zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gem. § 161 AktG

I.

Vorstand und Aufsichtsrat der GERRY WEBER International AG erklären gemäß § 161 AktG, dass die Gesellschaft den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 16. Dezember 2019 seit Abgabe der letzten jährlichen Entsprechenserklärung vom 31. März 2022, mit folgenden Ausnahmen entsprochen hat:

B.5 – Altersgrenze für Vorstandsmitglieder und C.2 – Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder sowie jeweils deren Angabe in der Erklärung zur Unternehmensführung: Eine Altersgrenze für die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats wurde nicht festgelegt, da als wesentliche Kriterien für die Aufnahme in die Organe der Gesellschaft Fähigkeiten, Qualifikation und Erfahrung angesehen werden. Auf das Wissen und die Erfahrung älterer Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder will die Gesellschaft nicht verzichten. Folglich können solche Altersgrenzen auch nicht in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden.

F.2 – Rechnungslegung: Aufgrund der erstmaligen Prüfung durch den bestellten Abschlussprüfer sowie aufgrund der nach wie vor durch die Restrukturierung geprägte besondere Situation der Gesellschaft war eine Veröffentlichung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2021 nicht innerhalb einer Frist von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende möglich.

II.

Vorstand und Aufsichtsrat der GERRY WEBER International AG erklären gemäß § 161 AktG, dass die Gesellschaft den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 28. April 2022 seit deren Inkrafttreten am 27. Juni 2022 mit folgenden Ausnahmen entsprochen hat und auch zukünftig entsprechen wird:

B.5 – Altersgrenze für Vorstandsmitglieder und C.2 – Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder sowie jeweils deren Angabe in der Erklärung zur Unternehmensführung: Eine Altersgrenze für die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats wurde nicht festgelegt, da als wesentliche Kriterien für die Aufnahme in die Organe der Gesellschaft Fähigkeiten, Qualifikation und Erfahrung angesehen werden. Auf das Wissen und die Erfahrung älterer Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder will die Gesellschaft nicht verzichten. Folglich können solche Altersgrenzen auch nicht in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden.

F.2 – Rechnungslegung: Aufgrund der nach wie vor durch die Restrukturierung geprägten besonderen Situation der Gesellschaft ist eine Veröffentlichung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2022 nicht innerhalb einer Frist von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende möglich.

 

Halle/​Westfalen, 23. März 2023

 

Vorstand und Aufsichtsrat der GERRY WEBER International AG

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