GERRY WEBER International Aktiengesellschaft – Insolvenzverfahren über das Vermögen der GERRY WEBER International Aktiengesellschaft

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Gerry Weber International Aktiengesellschaft
Halle/Westf.
Gesellschaftsbekanntmachungen Insolvenzverfahren über das Vermögen der GERRY WEBER International Aktiengesellschaft – Ladung zum gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin gem. § 235 Abs. 3 InsO 27.08.2019

GERRY WEBER International Aktiengesellschaft

Halle / Westfalen

ISIN DE0003304101
WKN 330410

Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GERRY WEBER International Aktiengesellschaft,
Neulehenstraße 8, 33790 Halle (Westfalen), eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 4779 („Gesellschaft“ oder „Schuldnerin“)
beim Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen 43 IN 55/19
Ladung zum gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin
gem. § 235 Abs. 3 InsO
über den von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplan
am Mittwoch, dem 18. September 2019, 13:30 Uhr,
in der
Stadthalle Bielefeld
Willy-Brandt-Platz 1, 33602 Bielefeld (Eingang Bahnhofsseite)

Sachwalter: Rechtsanwalt Stefan Meyer, Ostertorstraße 7, 32312 Lübbecke.

Über das Vermögen der Gesellschaft wurde mit Beschluss des zuständigen Amtsgerichts Bielefeld – Insolvenzgericht – („Gericht“) vom 1. April 2019 das Insolvenzverfahren eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet.

Der Vorstand hat am 16. August 2019 einen Insolvenzplan bei dem Gericht eingereicht.

Das Gericht hat die Vorprüfung des Insolvenzplans abgeschlossen und mit Beschluss vom 22. August 2019 unter anderem die folgenden verfahrensleitenden Verfügungen getroffen und Hinweise gegeben:

1.

Durch das Gericht wurde ein Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 16.08.2019 und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf Mittwoch, den 18. September 2019, 13:30 Uhr, in der Stadthalle Bielefeld, Willy-Brandt-Platz 1, 33602 Bielefeld (Eingang Bahnhofsseite).

2.

Der Insolvenzplan liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld – Insolvenzgericht – Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.111 aus.

3.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).

Der Erörterungs- und Abstimmungstermin wird durch das Amtsgericht Bielefeld – Insolvenzgericht – im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de) öffentlich bekannt gemacht.

Eine Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts des Insolvenzplans ist gemäß § 235 Abs. 3 Satz 4 InsO auf der Internetseite der Schuldnerin unter

https://ir.gerryweber.com/websites/gerryweber/German/3900/insolvenzplan.html

abrufbar.

Hinweis gem. § 253 InsO:

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass gegen den Beschluss, mit dem der Insolvenzplan vom Gericht bestätigt wird, die sofortige Beschwerde nach § 253 Abs. 2 und 3 InsO nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer (a) dem Insolvenzplan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat, (b) er gegen den Insolvenzplan gestimmt hat und (c) er glaubhaft machen kann, dass er durch den Insolvenzplan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Insolvenzplan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus Mitteln, die im gestaltenden Teil des Insolvenzplans für den Fall des Nachweises einer Schlechterstellung bereitgestellt werden, ausgeglichen werden kann.

Zur Erörterung und Abstimmung über den Insolvenzplan sind diejenigen Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte (auf die Vorgaben in § 79 ZPO wird hingewiesen) – berechtigt, die am Erörterungs- und Abstimmungstermin Aktionäre der Schuldnerin sind. Für die Ausübung von Stimmrechten ist daher der Aktienbestand zum Erörterungs- und Abstimmungstermin maßgeblich.

Zum Nachweis ihrer Aktionärseigenschaft und ihres Anteilsbesitzes haben die Aktionäre zu Beginn des Erörterungs- und Abstimmungstermins an der gerichtlich überwachten Einlasskontrolle einen von ihrem depotführenden Institut in Textform (§ 126 b BGB) erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes (Depotauszug nebst Sperrvermerk, wonach die von dem jeweiligen Aktionär gehaltenen Aktien bis zum Ende des Erörterungs- und Abstimmungstermins bei dem depotführenden Institut gesperrt gehalten werden) vorzulegen.

Für die Aktionäre ist eine Anmeldung zur Teilnahme am Erörterungs- und Abstimmungstermin und zur Ausübung des Stimmrechts im Abstimmungstermin nicht erforderlich.

Lediglich zur Erleichterung der organisatorischen Vorbereitung werden die Teilnehmer jedoch gebeten, der Gesellschaft unter folgender Adresse

GERRY WEBER International Aktiengesellschaft
Neulehenstraße 8
33790 Halle (Westfalen)
c/o Mirnock Consulting GmbH
Telefax: +49 (0) 6227 73 2779
E-Mail: info@mirnock-consulting.de

mitzuteilen, ob sie an dem Termin teilnehmen werden oder ob sie sich vertreten lassen (auf die Vorgaben des § 79 ZPO wird erneut hingewiesen).

Es werden auch bei vorheriger Mitteilung der Teilnahme keine Eintrittskarten zum Termin übersandt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten sich bei der gerichtlich überwachten Eingangskontrolle persönlich auszuweisen (Personalausweis oder Reisepass) haben. Sollte sich ein Teilnehmer vertreten lassen, ist eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung vorzulegen (vgl. § 79 ZPO). Bei organschaftlichen Vertretern ist die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs erforderlich. Es ist zu beachten, dass es aufgrund der Eingangskontrolle zu erheblichen Wartezeiten kommen kann. Wir empfehlen daher rechtzeitiges Erscheinen.

Eine Bewirtung von Teilnehmern auf Kosten der Schuldnerin ist nicht vorgesehen.

 

Halle (Westfalen), im August 2019

GERRY WEBER International Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Stefan Meyer
Rechtsanwalt und Sachwalter

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