GESCO AG
Wuppertal
Wertpapier-Kenn-Nummer A1K020
ISIN DE000A1K0201
Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der GESCO AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 24. April 2017 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 7. Februar 2017 seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2019 bis zum Inkrafttreten der neuen Kodexfassung vom 16. Dezember 2019 am 20. März 2020 mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde:
• |
Ziffer 5.3: Bildung von Aufsichtsratsausschüssen |
• |
Ziffer 5.4.1 Abs. 2 Satz 2: Regelgrenze für Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat |
• |
Ziffer 5.4.6 Abs. 2 Satz 2: Erfolgsorientierte Aufsichtsratsvergütung |
• |
Ziffer 7.1.2 Satz 3 DCGK: Veröffentlichung von Finanzinformationen |
Vorstand und Aufsichtsrat der GESCO AG erklären darüber hinaus gemäß § 161 AktG, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 20. März 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 16. Dezember 2019 mit den folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und auch zukünftig entsprochen wird:
• |
D.2 Satz 1, D.3, D.5: Bildung von Aufsichtsratsausschüssen |
• |
F.2: Veröffentlichung von Finanzinformationen |
• |
G.1 bis G.11: Vergütung des Vorstands |
• |
G.18: Vergütung des Aufsichtsrats |
Wuppertal, im Dezember 2020
GESCO AG
Für den Aufsichtsrat Klaus Möllerfriedrich (Aufsichtsratsvorsitzender) |
Für den Vorstand Ralph Rumberg (Vorstandssprecher) |