Gesundheitswelt Chiemgau Aktiengesellschaft
Bad Endorf
Einberufung zur 44. ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit werden die Aktionäre der Gesundheitswelt Chiemgau Aktiengesellschaft, Sitz 83093 Bad Endorf, zu der am
Mittwoch, den 20.07.2016, 10:00 Uhr, |
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Die Hauptversammlung findet im
Kultursaal der Chiemgau Thermen in 83093 Bad Endorf, Ströbinger Str. 18, |
statt.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesundheitswelt Chiemgau Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes für Gesellschaft und Konzern sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Abs. 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung findet daher nicht statt. Ein Beschluss hierzu ist nicht vorgesehen. Die nach § 175 AktG auslegungspflichtigen Unterlagen werden vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausgelegt. Auf Verlangen wird ferner jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift erteilt. Sie werden weiter im Internet unter www.gesundheitswelt.de, Unterpunkt „Aktionäre“, zum Download bereitgestellt werden. Auch in der Hauptversammlung werden diese Unterlagen bereitliegen. |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. |
Allgemeines:
Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, sind in der Hauptversammlung nur dann vom Versammlungsleiter zu beachten, wenn sie dort mündlich gestellt werden.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts:
Diejenigen Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben oder Anträge stellen wollen, sind gemäß § 17 der Gesellschaftssatzung in der derzeitigen Fassung verpflichtet, ihre Teilnahme bis spätestens 13.07.2016, 24:00 Uhr, anzumelden und bei der Gesellschaft Nachweis darüber zu führen, dass ihre Aktien innerhalb dieser Frist bei einem Bankinstitut im Inland oder einem deutschen Notar bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegt worden sind.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Anmeldungs- und Hinterlegungsfrist nach der im Jahre 2010 zu § 17 der Satzung beschlossenen Satzungsänderung geändert hat. Bei verspäteter Anmeldung besteht keine Teilnahmeberechtigung.
Die Anmeldung ist zu richten an die Gesundheitswelt Chiemgau AG, Ströbinger Str. 18a, 83093 Bad Endorf.
Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Tagesordnung, insbesondere auch Gegenanträge im Sinne von §§ 126 Abs.1, 127 AktG, sind ausschließlich zu richten an die Gesundheitswelt Chiemgau AG – Sekretariat Vorstand –, Ströbinger Str. 18 a, 83093 Bad Endorf.
Soweit eine Übermittlung per Telefax gewählt wird, ist dieses zu richten an die Fax-Nr. 08053/200-109.
E-Mails sind ausschließlich an hv@gesundheitswelt.de zu richten.
Zugänglich zu machende Gegenanträge, die – ohne Mitrechnung des Tages des Zuganges – mindestens 14 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingegangen sind, somit nach unserer Berechnung bis zum 05.07.2016, sowie eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung werden im Internet unter www.gesundheitswelt.de, Unterpunkt „Aktionäre“, veröffentlicht.
In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Soweit es sich bei diesen Bevollmächtigten nicht um Kreditinstitute oder geschäftsmäßig Handelnde, insbesondere eine Aktionärsvereinigung handelt, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 AktG der Textform. Die Satzung der Gesundheitswelt Chiemgau AG bestimmt hierzu keine Erleichterung.
Soweit die Vollmacht auf Kreditinstitute oder geschäftsmäßig Handelnde, insbesondere auch auf eine Vereinigung von Aktionären, gestellt ist, gilt § 135 AktG.
Bad Endorf, im Mai 2016
Gesundheitswelt Chiemgau AG
Der Vorstand