Getreide-Aktiengesellschaft vorm. P. Kruse – Chr. Sieck – Hauptversammlung 2016

Getreide-Aktiengesellschaft vorm. P. Kruse – Chr. Sieck

Hamburg

Einladung zur 96. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der
am Montag, den 12. September 2016,
um 12:00 Uhr im Hotel Hafen Hamburg,
Seewartenstraße 9, 20459 Hamburg, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Berichtes des Aufsichtsrates. Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2015.

2.

Bericht des Vorstandes über den Stand und die Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns.

3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die wetreu NTRG Norddeutsche Treuhand- und Revisions-Gesellschaft mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Steuerberatungsgesellschaft, 24146 Kiel, Haselbusch 8, zum Abschlussprüfer des Einzel- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen.

6.

Neuwahl eines Aufsichtsmitglieds

Herr Otto Pauls hat mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung 2016 sein Amt als Aufsichtsratsmitglied niedergelegt. Dies macht die Neuwahl für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied erforderlich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Gerhard Teichmann, Sparkassendirektor i.R., wohnhaft: Dorfstraße 2, 27467 Seevetal, – bisher Ersatzmitglied – in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar für die restliche Amtszeit des Aufsichtsrates. Die Wahl eines neuen Ersatzmitglieds wird nicht vorgeschlagen.

7.

Verschiedenes

Gemäß § 17 unserer Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die bei der Gesellschaft, bei einem Notar, bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank oder bei den sonst bei der Einberufung bezeichneten Stellen spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung während der Geschäftsstunden ihre Aktien oder die Bescheinigung einer Wertpapiersammelbank über den Anteil am Sammelbestand der Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle bei einem Kreditinstitut im Sperrdepot gehalten werden.

 

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.