Getreide-Aktiengesellschaft vorm. P. Kruse – Chr. Sieck – Hauptversammlung 2019

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Getreide-Aktiengesellschaft vorm. P. Kruse – Chr. Sieck
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur 99. ordentlichen Hauptversammlung 29.04.2019

Getreide-Aktiengesellschaft vorm. P. Kruse – Chr. Sieck

Hamburg

Einladung zur 99. ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur

ordentlichen Hauptversammlung

am Dienstag, den 4. Juni 2019,
um 11.00 Uhr im Hause der

GETREIDE AG, Reiherdamm 5, 20457 Hamburg ein

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Berichtes des Aufsichtsrates; Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2018

2.

Bericht des Vorstandes über den Stand und die Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns

3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018

4.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die wetreu NTRG Norddeutsche Treuhand- und Revisions-Gesellschaft mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Steuerberatungsgesellschaft, 24146 Kiel, Haselbusch 8, zum Abschlussprüfer des Einzel- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen.

6.

Satzungsänderung der Gesellschaft, den Aufsichtsrat betreffend

Der Hauptaktionär Alexander Rothe schlägt vor, Folgendes zu beschließen:

Satzungsänderung §8, Abs.1 – Erweiterung des Aufsichtsrates von 3 Mitgliedern um 1 Ersatzmitglied auf 4 Mitglieder

Satzungsänderung §15 – Höhe der Vergütung des Aufsichtsrates

7.

Neuwahl des Aufsichtsrates (Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Wiederwahl der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder vor sowie ggfls. Wahl eines zu benennenden Ersatzmitgliedes)

8.

Verschiedenes

 

Gemäß § 17 unserer Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die bei der Gesellschaft, bei einem Notar, bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank oder bei den sonst bei der Einberufung bezeichneten Stellen spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung während der Geschäftsstunden ihre Aktien oder die Bescheinigung einer Wertpapiersammelbank über den Anteil am Sammelbestand der Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle bei einem Kreditinstitut im Sperrdepot gehalten werden.

 

Hamburg, 24.04.2019

Getreide-Aktiengesellschaft vorm. P. Kruse – Chr. Sieck

Alexander Rothe
Vorstandsvorsitzender

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