gewoge AG
Aachen
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, 20. August 2015, 9.30 Uhr in der Geschäftsstelle der gewoge AG, Kleinmarschierstraße 54–58, 52062 Aachen, II. Etage Tagungsraum Prinzenhof stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Daneben werden gemäß § 118 Absatz 3 AktG auch die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats eingeladen.
Tagesordnung
1.
Vorlage des durch den Vorstand und den Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014, des Lageberichts 2014, des Berichts über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen und des Berichts des Aufsichtsrates.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 2.916.776,96 € eine Dividende in Höhe von 2.800.800,00 € auszuschütten und den Betrag in Höhe von 115.976,96 € auf neue Rechnung vorzutragen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 zu beschließen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014 zu beschließen.
5.
Feststellung der fünfjährigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2015 bis 2019
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2015 bis 2019 festzustellen.
6.
Satzungsänderung
Gem. § 12 Abs. 4 der Satzung der gewoge AG ist über Hauptversammlungen der gewoge AG ein notarielles Protokoll aufzunehmen. Eine solche Vorschrift ist nach AktG nicht zwingend und verursacht seit der Änderung der notariellen Gebührenordnung in der zweiten Jahreshälfte 2013 zusätzliche Kosten in Höhe von bis zu T€ 10.000 pro Hauptversammlung. Es wird eine Satzungsänderung gem. § 13 Abs. 2 h) der Satzung vorgeschlagen, für die gem. § 13 Abs. 4 der Satzung eine Beschlussfassung der Hauptversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erforderlich ist.
Derzeit lautet die Vorschrift des § 12 Abs. 4 zur Protokollierung der Hauptversammlung: „Über die Verhandlungen wird ein notarielles Protokoll aufgenommen.“
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Satzung in § 12 Abs. 4 wie folgt zu ändern: Streichung des bisherigen o.g. Wortlauts des § 12 Abs. 4 und Aufnahme der folgenden neuen Formulierung: „Über die Verhandlungen ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu unterzeichnen ist, soweit nicht nach den gesetzlichen Vorschriften eine notarielle Niederschrift zu erfolgen hat.“
7.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V., Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.
8.
Neuwahl zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit nachfolgend genannter Mitglieder des Aufsichtsrates endet gemäß § 8 Absatz 3 der Satzung mit dem Ablauf der Hauptversammlung am 20. August 2015.
Herr Dr. Christian Becker Aachen Vorstand
Herr Franz Jansen Monschau Geschäftsführer
Herr Heinz-Willi Laeven Aachen Bankkaufmann
Herr Norbert Laufs Aachen Sparkassendirektor
Herr Wolfgang Pomp Aachen Arbeitnehmervertreter
Herr René Rademacher Alsdorf Arbeitnehmervertreter
Herr Ralf Schaffrath Aachen Arbeitnehmervertreter
Herr Wolfgang Scheen Baesweiler Arbeitnehmervertreter
Herr Norbert vom Dorp Aachen Arbeitnehmervertreter
Gemäß § 96 Absatz 1 AktG in Verbindung mit § 8 Absatz 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus 15 Personen. Neun Mitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt. Dabei dürfen fünf Mitglieder von der Stadt Aachen bzw. von einem an deren Stelle tretenden Aktionär, drei Mitglieder von der Sparkassen Immobilien GmbH bzw. eines an deren Stelle tretenden Aktionärs und ein Mitglied von den sonstigen Aktionären vorgeschlagen werden. Ein Mitglied stellt die Stadt Aachen. Sie entsendet als Mitglied den Oberbürgermeister oder einen von ihm bestellten Beamten oder Angestellten. Die Arbeitnehmervertreter entsenden fünf Mitglieder. Die fünf Mitglieder der Stadt Aachen wurden bereits in der Hauptversammlung am 28.08.2014 gewählt.
Folgende Wahlvorschläge liegen vor:
―
auf Vorschlag der Sparkassen Immobilien GmbH
Herr Heinz-Willi Laeven Aachen Bankkaufmann
Herr Norbert Laufs Aachen Sparkassendirektor
Herr Dietmar Röhrig Aachen Geschäftsführer
―
Bewerbungen der sonstigen Aktionäre
Herr Dr. Christian Becker Aachen Vorstand
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Für die gemäß § 96 AktG in Verbindung mit § 8 Absatz 1 der Satzung zu entsendenden fünf Arbeitnehmervertreter ist mit Datum des 09. Juli 2015 die Wahl gemäß der Verordnung zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Drittelbeteiligungsgesetz vorgesehen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind alle Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und sich nicht später als am dritten Tag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Umschreibungen im Aktienregister finden innerhalb der letzten zwei Werktage (Samstage nicht mitgerechnet) vor der Hauptversammlung nicht mehr statt. Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht kann schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erteilt werden.
Aachen, den 8. Juli 2015
Der Vorstand