GIEAG Immobilien AG – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
GIEAG Immobilien AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 07.06.2019

GIEAG Immobilien AG

München

ISIN DE0005492276

Dividendenbekanntmachung
und Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die ordentliche Hauptversammlung der GIEAG Immobilien AG am 06. Juni 2019 hat beschlossen, aus dem Bilanzgewinn der GIEAG Immobilien AG zum 31. Dezember 2018 in Höhe von EUR 39.296.114,33 einen Betrag von EUR 3.331.524,00 zur Zahlung einer Dividende von EUR 0,80 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und den verbleibenden Betrag von EUR 35.964.590,33 auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab 11. Juni 2019 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute. Hauptzahlstelle ist die Bankhaus Gebr. Martin AG, 73033 Göppingen.

Mit dem Steuerabzug gilt die deutsche Einkommensteuer für private Kapitalerträge als abgegolten. Unabhängig davon kann auf Antrag die Dividende zusammen mit den übrigen Kapitalerträgen in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, wenn dies zu einer niedrigeren individuellen Einkommensteuer führt.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlages und gegebenenfalls der Kirchensteuer entfällt bei solchen Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag auf Antrag und unter Vorlage der Steuerbescheinigung (eine Dividendenabrechnung ist nicht mehr ausreichend) nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Staat ermäßigen. Erstattungsanträge müssen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2023 beim Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn, eingegangen sein.

 

München, im Juni 2019

GIEAG Immobilien AG

Der Vorstand

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