Gigaset AG – Gesellschaftsbekanntmachungen

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Gigaset AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Begebung von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre sowie über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2019 19.08.2019

Gigaset AG

München

WKN 515600 / ISIN DE0005156004

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
und Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG
(Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Begebung von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre sowie über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2019)

Die ordentliche Hauptversammlung der Gigaset AG, München, hat am 14.08.2019 eine Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen beschlossen.

Der Vorstand wird danach ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. August 2024 einmalig oder mehrmals

durch die Gesellschaft oder durch im unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Gesellschaften („nachgeordnete Konzernunternehmen“) auf den Inhaber oder den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 150.000.000,00 („Schuldverschreibungen“) zu begeben und

für solche von nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft begebene Schuldverschreibungen die Garantie zu übernehmen und

den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- und/oder Wandlungsrechte auf insgesamt bis zu 35.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 35.000.000,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren.

Die einzelnen Emissionen können in jeweils gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen eingeteilt werden und sind gegen Barleistung auszugeben.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen festzusetzen bzw. im Einvernehmen mit den Organen der die Schuldverschreibungen begebenden Konzernunternehmen festzulegen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre unter im Beschluss genannten bestimmten Bedingungen auszuschließen.

Zugleich hat die Hauptversammlung am 14. 08. 2019 beschlossen, zur Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von aufgrund vorstehender Ermächtigung ausgegebenen Options-und/oder Wandelschuldverschreibungen das Grundkapital um bis zu 35.000.000 € durch Ausgabe von bis zu 35.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 3. Juli 2019 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Tagesordnungspunktes 7 bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2019) und die Satzung entsprechend zu ändern. Der Beschluss wurde noch nicht in das Handelsregister eingetragen.

Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse ist dem unverändert angenommenen Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand zu Tagesordnungspunkt 7 der Einberufung der Hauptversammlung der Gigaset AG zu entnehmen, die am 03. Juli 2019 im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde.

Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung wird beim Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 146911) hinterlegt.

 

München im August 2019

Gigaset AG

Der Vorstand

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