Gladbacher Bank Aktiengesellschaft von 1922 – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Gladbacher Bank Aktiengesellschaft von 1922
Mönchengladbach
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 03.05.2019

Mönchengladbach

WKN 806366 / ISIN DE 0008063660
WKN 806360 / ISIN DE 0008063603

Einladung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit zu der am

Mittwoch, dem 12. Juni 2019, 16:00 Uhr,
im Borussia-Park,
Hennes-Weisweiler-Allee 1, 41179 Mönchengladbach,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

 

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Gesellschaft sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2018 in Höhe von EUR 1.497.570,00 zur Zahlung einer Dividende von EUR 15,00 pro Stück des gezeichneten Aktienkapitals von Stück 99.838 zu verwenden.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 17. Juni 2019, fällig. Die Dividende wird am 17. Juni 2019 ausgezahlt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Wortlaut des bisherigen § 5a der Satzung durch folgenden Wortlaut zu ersetzen:

㤠5a

Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 11. Juni 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach das Grundkapital von EUR 5.491.090,00 um bis zu insgesamt EUR 1.098.240,00 auf bis zu EUR 6.589.330,00 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).

Der Vorstand entscheidet mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Inhalt der Aktienrechte, die Bedingungen der Aktienausgabe und den Ausschluss des Bezugsrechtes für einen gegebenenfalls anfallenden Spitzenbetrag. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.

Bericht des Vorstandes an die Hauptversammlung zu Punkt 5 der Tagesordnung gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 und § 203 Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz:

Der Ausschluss des Bezugsrechtes für bei einer Kapitalerhöhung anfallende Spitzenbeträge ermöglicht die Kapitalerhöhung in einem glatten Bezugsverhältnis. Dies erleichtert die Abwicklung des Bezugsrechtes der Aktionäre. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen neuen Aktien werden bestmöglich für die Gesellschaft verwertet.“

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die AWADO Deutsche Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Neu-Isenburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

 

Adressen für die Anmeldung (bei allen Aktionären), die Übersendung des Anteilsbesitznachweises (bei Inhaberaktionären) und eventuelle Anträge bzw. Wahlvorschläge

Für die Anmeldung (bei allen Aktionären) und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises (bei Inhaberaktionären):

Gladbacher Bank Aktiengesellschaft von 1922
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Für eventuelle Anträge bzw. Wahlvorschläge:

Gladbacher Bank Aktiengesellschaft von 1922
– Vorstandssekretariat –
Bismarckstraße 50-52
41061 Mönchengladbach
Telefax: +49 2161 249-49113
E-Mail: hv@gladbacher-bank.de

 

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 AktG, § 123 Abs. 2 und § 123 Abs. 3 AktG i.V.m. § 17 der Satzung sowie § 126 Abs. 1 Satz 1 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Namensaktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich zur Hauptversammlung in Textform anmelden. Umschreibungen im Aktienregister finden aus arbeitstechnischen Gründen in dem Zeitraum zwischen dem 08. Juni 2019 (00:00 Uhr) und dem 12. Juni 2019 (24:00 Uhr) nicht statt (Umschreibungsstopp bzw. technical record date).

Inhaberaktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, sofern sie sich zur Hauptversammlung in Textform anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz durch Übersendung eines in Textform erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, also auf den 22. Mai 2019 (00:00 Uhr) zu beziehen.

Die Anmeldung und bei Inhaberaktionären zusätzlich der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis zum 07. Juni 2019 (24:00 Uhr) unter oben genannter Adresse für die Anmeldung (bei allen Aktionären) und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises (bei Inhaberaktionären) zugehen.

Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch das depotführende Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen.

Wir bieten unseren Aktionären an, ihr Stimmrecht durch Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Richard Schulze zur Wiesch oder Herrn Wirtschaftsprüfer Guido Conrads, beide Bismarckstr. 87 in 41061 Mönchengladbach, c/o Dres. Schulze zur Wiesch und Partner mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, jeweils einzeln (Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft), ausüben zu lassen. Den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft müssen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet weisungsgemäß abzustimmen.

 

Hinweise zum Datenschutz

Die Gladbacher Bank Aktiengesellschaft von 1922 verarbeitet personenbezogene Daten (d.h. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte, gegebenenfalls Name, Vorname und Anschrift des vom jeweiligen Aktionär benannten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Soweit die Aktionäre ihre personenbezogenen Daten nicht selbst zur Verfügung stellen, werden diese von der depotführenden Bank an die Gesellschaft übermittelt.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre ist für deren Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Gladbacher Bank Aktiengesellschaft von 1922 die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSVGO i.V.m. §§ 118 ff. AktG.

Die von der Gesellschaft für die Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragten Dienstleister erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung im Rahmen einer schriftlich vereinbarten Auftragsdatenvereinbarung. Die Gesellschaft löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Diese Rechte können sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Gladbacher Bank Aktiengesellschaft von 1922
– Datenschutzbeauftragter-
Bismarckstraße 50-52
41061 Mönchengladbach
Telefon: +49 2161 249 -0
Telefax: +49 2161 249-49113
E-Mail: datenschutz@gladbacher-bank.de

Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht nach Art. 77 DSGVO bei den Aufsichtsbehörden zu. Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten erreichen Aktionäre den Datenschutzbeauftragten der Gladbacher Bank Aktiengesellschaft von 1922 unter den zuvor angegebenen Kontaktdaten.

 

Mönchengladbach, im Mai 2019

Gladbacher Bank Aktiengesellschaft von 1922

Der Vorstand

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