Global Oil & Gas AGBad VilbelISIN: DE000A2E4T02Einladung zur HauptversammlungDie Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zurordentlichen Hauptversammlungam Freitag, 17. Juni 2022, 14 Uhr,
|
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Bericht des Aufsichtsrats für |
|
2. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Bericht des Aufsichtsrats für Die unter Tagesordnungspunkt 1 und 2 genannten Unterlagen sind auf der Internetseite
im Bereich Investor Relations zugänglich. Zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2 erfolgt |
|
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr |
|
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr |
|
5. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das |
|
6. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das |
Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen.
Hierzu reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes
durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf
den Beginn des 27. Mai 2022, 0:00 Uhr, zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse spätestens
bis zum Ablauf des 10. Juni 2022, 24:00 Uhr, zugehen:
Global Oil & Gas AG
c/o AEB AG
Sautterweg 5
70565 Stuttgart
Fax: (0711) 715 90 99
e-mail:hv@aeb-ag.de
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten:
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, zum Beispiel ein Kreditinstitut
oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als
eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform. Wird ein Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs.
10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine
Aktionärsvereinigung oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt,
so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.
Auch im Fall der Vollmachtserteilung sind Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes
fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt eine Erteilung
von Vollmachten nach Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus.
Weitere Hinweise
Gegenanträge gegen die Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu den Punkten der
Tagesordnung werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.gog-ag.de
im Bereich Investor Relations den Aktionären zugänglich gemacht, wenn sie unter Nachweis
der Aktionärseigenschaft mit Begründung innerhalb der gesetzlichen Frist bei der Gesellschaft
unter der oben genannten Adresse eingehen.
Anfragen und Mitteilungen sind ausschließlich an die oben genannte Adresse zu richten.
Unterlagen zu einzelnen Tagesordnungspunkten sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung
auf der Internetseite des Unternehmens unter
www.gog-ag.de
im Bereich Investor Relations zugänglich.
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der
Gesellschaft auf 1.100.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen
Stimmrechten.
Die am Versammlungstag geltenden Schutzvorschriften des Bundes, des Landes Hessen
sowie der Stadt Frankfurt am Main sind zu beachten. Personen, die unmittelbar oder
mittelbar aus solchen Regionen anreisen, die das Robert-Koch-Institut am Versammlungstag
als Risikogebiete eingestuft hat, können durch den Versammlungsleiter von einer persönlichen
Teilnahme an der Hauptversammlung ausgeschlossen werden. Die Teilnehmer werden gebeten
den Versammlungsraum zunächst nur mit ordnungsgemäß aufgezogener Gesichtsmaske zu
betreten.
Walldorf/Baden, 2. Mai 2022
Der Vorstand
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte AEB AG, z. Hd.
Herrn Gaebler, Sautterweg 5, 70565 Stuttgart, Fax 0711/ 715 90 99, e-mail: hv@aeb-ag.de.