Global Oil & Gas AG – Hauptversammlung 2017

Global Oil & Gas AG

Bad Vilbel

ISIN: DE000A2E4T02

Einladung zur Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung

am Donnerstag, 4. Januar 2018, 14 Uhr,
Einlass ab 13:30 Uhr, im Saalbau Gutleut,
Rottweiler Straße 32, 60327 Frankfurt am Main

eingeladen.

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016

Die zuvor genannte Unterlage liegt vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und in der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird der Bericht jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich übersandt. Darüber hinaus sind die Unterlagen auf der Internetseite des Unternehmens unter

www.gog-ag.de

im Bereich Investor Relations zugänglich. Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt keine Beschlussfassung, da der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss vom Aufsichtsrat bereits gebilligt und der Jahresabschluss damit festgestellt worden ist.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Aufhebung Tagesordnungspunkt 4 der Hauptversammlung vom 28.11.2016 „Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016“

Der Aufsichtsrat hielt es aufgrund der hohen Kosten und der Tatsache, dass es sich bei der Abschlussprüfung 2016 um eine freiwillige Prüfung und nicht um eine Pflichtprüfung gemäß § 316 HGB handelte, für angemessen, auf eine freiwillige Prüfung durch die in der Hauptversammlung vom 28.11.2016 als Abschlussprüfer gewählte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Lampe & Kollegen, Mainz am Rhein, zu verzichten. Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, den Tagesordnungspunkt 4 der Hauptversammlung vom 28.11.2016 „Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016“ ersatzlos aufzuheben.

Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 14. Dezember 2017, 0:00 Uhr, zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse spätestens bis zum Ablauf des 28. Dezember 2017, 24:00 Uhr, zugehen:

Global Oil & Gas AG
c/o AEB AG
Sautterweg 5
70565 Stuttgart
Fax: (0711) 715 90 99
E-Mail: hv@aeb-ag.de

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten:

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Wird ein Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i.V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.

Auch im Fall der Vollmachtserteilung sind Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt eine Erteilung von Vollmachten nach Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus.

Weitere Hinweise

Gegenanträge gegen die Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu den Punkten der Tagesordnung werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.gog-ag.de

im Bereich Investor Relations den Aktionären zugänglich gemacht, wenn sie unter Nachweis der Aktionärseigenschaft mit Begründung innerhalb der gesetzlichen Frist bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse eingehen.

Anfragen und Mitteilungen sind ausschließlich an die oben genannte Adresse zu richten.

Unterlagen zu einzelnen Tagesordnungspunkten sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Homepage des Unternehmens unter

www.gog-ag.de

im Bereich Investor Relations zugänglich.

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 1.100.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten.

 

Dortmund, 20. November 2017

Der Vorstand

 

Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:

Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte AEB AG, z. Hd. Herrn Gaebler, Sautterweg 5, 70565 Stuttgart, Fax 0711/ 715 90 99, E-Mail: hv@aeb-ag.de.

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