Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Going Public Media Aktiengesellschaft München |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 08.08.2019 |
Going Public Media AktiengesellschaftMünchenISIN DE0007612103
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
unter der Rubrik „Hauptversammlung“ eingesehen werden. Gleiches gilt für den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 16. September 2019 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. Über die Verwendung des Bilanzgewinns wird zu Punkt 2 der Tagesordnung Beschluss gefasst. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 309.713,95 Euro wie folgt zu verwenden:
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien aufgrund eines Rückkaufs eigener Aktien vermindern, wird bei unveränderter Ausschüttung von 0,20 Euro je dividendenberechtigte Aktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet werden. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 die Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018 die Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Mai 2016 wurden die Herren Dr. Thomas Zwissler, Ingo Weber und Klaus Rainer Kirchhoff zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Going Public Media AG gewählt. Die Amtszeit dieser von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats läuft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt. Der gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Personen bestehende Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt vor,
mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung für eine Amtsperiode gemäß § 8 Absatz 2 der Satzung, d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Nach erfolgter Wahl ist beabsichtigt, Herrn Dr. Bernd Jäger zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen. Weitere Angaben zu TOP 5: Herr Ingo Weber bekleidet keine Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. Herr Dr. Bernd Jäger bekleidet keine Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. Herr Dr. David Hoeflmayr bekleidet keine Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. |
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6. |
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zur Festsetzung der nach § 10 Abs. 2 der Satzung von der Hauptversammlung zu bestimmenden Vergütung des Aufsichtsrates Folgendes zu beschließen: Für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung der Gesellschaft am 16. September 2019 bis zum Ende des Geschäftsjahres 2019 sowie für die sich anschließenden Geschäftsjahre erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 5.000,00, der stellvertretende Vorsitzende eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 2.500,00 Euro und das einfache Mitglied eine jährliche Vergütung in Höhe von ebenfalls EUR 2.500,00. § 10 Abs. 3, 4 und 5 der Satzung bleiben unberührt. |
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7. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 wird die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Ridlerstraße 57, 80339 München bestellt. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 12 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich vor der Hauptversammlung so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 09. September 2019 bei der Gesellschaft eingegangen ist.
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der Going Public Media Aktiengesellschaft unter der Anschrift
Going Public Media Aktiengesellschaft |
oder elektronisch unter der Internetadresse
http://www.goingpublic.ag |
unter der Rubrik „Hauptversammlung“ anmelden.
Gemäß § 12 Abs. 2 letzter Satz der Satzung finden Umschreibungen im Aktienregister nach Ablauf der Anmeldefrist am 09. September 2019, 24:00 Uhr, bis zum Ende der Hauptversammlung nicht statt.
Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Eine Übertragung der Hauptversammlung auf elektronischem Wege ist nicht vorgesehen.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, oder durch einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben lassen.
Jedem Aktionär, der spätestens zu Beginn des 14. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. am 02. September 2019, 00:00 Uhr, im Aktienregister der Gesellschaft als Aktionär eingetragen ist, werden unaufgefordert die Unterlagen sowie ein Anmeldebogen zur Hauptversammlung übersandt. Darauf befinden sich Formulare, die zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen verwendet werden können.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch ein diesen in § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG Gleichgestellter bevollmächtigt wird, bedürfen die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Die Erklärung zur Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen; dabei kann auch das elektronische Formular unter der Internetadresse
http://www.goingpublic.ag
unter der Rubrik „Hauptversammlung“ genutzt werden. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann unter anderem dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Alternativ kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch an die vorgenannte Anmeldeadresse übermittelt werden. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, so erübrigt sich ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht.
Die vorgenannte Anmeldeadresse und das elektronische Formular unter der Internetadresse
http://www.goingpublic.ag
unter der Rubrik „Hauptversammlung“ stehen den Aktionären auch zur Verfügung, sofern der von der Gesellschaft vorgeschlagene Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt werden soll.
Wird ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein diesen in § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG Gleichgestellter bevollmächtigt, so ist es ausreichend, wenn die Vollmacht nachprüfbar festgehalten wird.
Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft finden die Aktionäre auch in den ihnen übersandten Unterlagen.
Anfragen und Anträge von Aktionären
Anfragen und Anträge, einschließlich Gegenanträge, sind an eine der folgenden Adressen zu richten:
Going Public Media Aktiengesellschaft |
Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG, d.h. bis zum 01. September 2019, 24:00 Uhr, unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Anträge und/oder Wahlvorschläge werden nach ihrem Eingang unter der Internetadresse
http://www.goingpublic.ag
unter der Rubrik „Hauptversammlung“ zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu Anträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Auf die nach § 20 AktG bestehende Mitteilungspflicht und die in § 20 Abs. 7 AktG vorgesehene Rechtsfolge des Ruhens aller Rechte aus den Aktien bei Verstößen gegen eine Mitteilungspflicht wird hingewiesen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 900.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
München, im August 2019
Going Public Media Aktiengesellschaft
Der Vorstand