Golf- und Country Club Seddiner See – AGHauptversammlung 2018

Golf- und Country Club Seddiner See AG

Michendorf

An die Aktionäre der Golf- und Country Club Seddiner See AG

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2018

am

Montag, den 18. Juni 2018

im Hotel Steglitz International
Albrechtstraße 2, 12165 Berlin

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Montag, den 18. Juni 2018, 19.00 Uhr, im Hotel Steglitz International, Albrechtstraße 2, 12165 Berlin, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage und Erörterung des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrats

Der vom Aufsichtsrat festgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017, der Lagebericht des Vorstands sowie der Bericht des Aufsichtsrats liegen von der Einberufung an zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Zum Weiher 44, 14552 Michendorf, zur Einsicht der Aktionäre aus.

Auf Wunsch erhält jeder Aktionär kostenlos Abschriften der ausliegenden Unterlagen. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses des Geschäftsjahres 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresfehlbetrag von € 553.005,39 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Horst Schubert für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co.KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, zu wählen.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Golf- und Country Club Seddiner See AG verarbeitet personenbezogene Daten, wie z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre ist für deren Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung angefallenen Daten löschen wir, nachdem die Speicherung insbesondere zum Nachweis der ordnungsgemäßen Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Für die Verarbeitung ist die Golf- und Country Club Seddiner See AG die verantwortliche Stelle im Sinne des Art. 4 Abs. 7 Datenschutz-Grundverordnung. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung.

Die Aktionäre haben gegenüber der Golf- und Country Club Seddiner See AG hinsichtlich der sie betreffenden personenbezogenen Daten ein Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, sowie ein Recht auf Datenübertragung.

Diese Rechte können die Aktionäre gegenüber der Golf- und Country Club Seddiner See AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Golf- und Country Club Seddiner See AG
Zum Weiher 44, 14552 Michendorf
Fax: 033205 – 732 – 29
E-Mail: info@gccseddinersee.de

Die Aktionäre haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung) über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren.

Die Aktionäre erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:

Herrn Michael Lahr
Lahr EDV-Systeme
Wangenheimstraße 28
14193 Berlin
030 – 893 11 93
E-Mail: info@lahr-edv.de

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Stammaktionäre und die Vorzugsaktionäre der Gesellschaft berechtigt. Stimmberechtigt sind in dieser Hauptversammlung gemäß § 140 AktG in Verbindung mit § 17 der Satzung der Golf- und Country Club Seddiner See AG neben den Stammaktionären auch die Vorzugsaktionäre. Jede Stammaktie und – unter den Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft – jede Vorzugsaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

 

Berlin, im Mai 2018

Golf- und Country Club Seddiner See AG

– Der Vorstand –

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