Golfclub Schloss Weitenburg AG: Einladung zu einer ordentlichen Hauptversammlung

Golfclub Schloss Weitenburg AG

Starzach

Einladung zu einer ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionäre, hiermit laden wir Sie zu einer ordentlichen Hauptversammlung

am Dienstag, 09. November 2021, 19.00 Uhr,

im Clubhaus der Golfanlage, Sommerhalde 11 in 72181 Starzach-Sulzau,

ein.

I. Tagesordnung

1.

Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung

2.

Darstellung der Organisationsstruktur der Golfclub Schloss Weitenburg AG

3.

Bericht des Vorstandes über die wirtschaftliche Situation und zukünftige Entwicklung der Gesellschaft

4.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Golfclub Schloss Weitenburg AG zum 31.12.2020 und des Berichts des Aufsichtsrats

5.

Beschluss über die Ergebnisverwendung der Golfclub Schloss Weitenburg AG für das Geschäftsjahr 2020

Eine Beschlussfassung über die Verwendung eines Bilanzgewinns ist nicht erforderlich, da kein Bilanzgewinn erzielt wurde.

6.

Abstimmung über die Entlastung des Vorstandes der Golfclub Schloss Weitenburg AG für das Geschäftsjahr 2020

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der Golfclub Schloss Weitenburg AG, Horst Schock, Hans-Peter Saur, Berthold Flammer Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 zu erteilen.

7.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Golfclub Schloss Weitenburg AG für das Geschäftsjahr 2020

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Golfclub Schloss Weitenburg AG Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 zu erteilen.

8.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Gemäß § 102, Abs. 1 AktG endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder bei Beendigung der Hauptversammlung am 09. November 2021. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 95 Abs. 1, S.2, § 96 Abs. 1 AktG i. V. m. § 12 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, die alle von der Hauptversammlung zu wählen sind.

8.1

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Mitglieder des Aufsichtsrates bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, zu wählen:

a)

Herrn Michael Frank, Controller

b)

Herrn Thomas Kehrer, Rechtsanwalt, Reutlingen

c)

Herrn Rudolph Honold, Stuttgart

d)

Herrn Stephan Krutsch, Geschäftsführer, Herrenberg

e)

Herrn Martin Schurer, Unternehmensberater, Ammerbuch

f)

Frau Petra Schurer, Datenschutzbeauftragte, Ammerbuch

8.2

Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, folgende Person als Ersatzmitglied gemäß § 101, Abs. 3 AktG i. V. m. § 12 Abs. 2 und Abs. 8 zu wählen, der in der nachstehenden Reihenfolge an die Stelle eines vorzeitig ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds tritt und seine Stellung als Ersatzmitglied zurückerlangt, wenn die Hauptversammlung für ein vorzeitig ausgeschiedenes, durch das Ersatzmitglied ersetzte Aufsichtsratsmitglied eine Neuwahl vornimmt:

Als Ersatzmitglied wird vorgeschlagen:

Herrn Jürgen Reiff

Gemäß § 12 Abs. 8 der Satzung kann die Hauptversammlung für die Aufsichtsratsmitglieder bei deren Bestellung Ersatzmitglieder bestellen, die nach der vorgegebenen Reihenfolge, Mitglieder des Aufsichtsrats werden, wenn Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf ihrer Amtszeit ausscheiden.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

9.

Allgemeines/​Info

II. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind.

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, aber nicht selbst an der ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen anderen Aktionär, ausüben lassen. Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen. Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Vollmachten und Weisungen hierzu können schriftlich übermittelt werden. Entsprechende Formulare können unter der unten genannten Adresse bei der Gesellschaft angefordert werden.

Anfragen von Aktionären bezüglich der Hauptversammlung und Anträge gemäß § 126 AktG (Tagesordnungspunkte) bitten wir ausschließlich an folgende Anschrift zu senden:

Golfclub Schloss Weitenburg AG – Hauptversammlung –, Sommerhalde 11, 72181 Starzach-Sulzau, E-Mail: info@gcsw.de.

Mit einer Begründung versehene Anträge gegen die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung, die bis zum 15.10.2021, 19.00 Uhr, unter der vorgenannten Adresse bei der Gesellschaft eingehen, werden, soweit diese rechtlich zulässig sind, einschließlich etwaiger Stellungnahmen der Verwaltung auf der Homepage der Golfclub Schloss Weitenburg AG im Internet unter

http:/​/​www.gcsw.de

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

III. Unterlagen für die Hauptversammlung

In den Geschäftsräumen der Gesellschaft: Sommerhalde 11, 72181 Starzach-Sulzau, liegen ab dem Tag der Einberufung folgende Dokumente zur Einsicht aus:

1.

Festgestellter Jahresabschluss der Golfclub Schloss Weitenburg AG zum 31.12.2020,

2.

Bericht des Aufsichtsrats über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020.

 

Starzach, im September 2021

Golfclub Schloss Weitenburg AG

 

Horst Schock
(Vorstand)
Hans-Peter Saur
(Vorstand)
Alfred Neidhard
(Vorsitzender des Aufsichtsrats)
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