Golfplatz Am Alten Fliess Aktiengesellschaft: Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts

Die nachstehende Bezugsaufforderung richtet sich ausschließlich an die Aktionäre
und stellt kein öffentliches Angebot von Aktien dar.

Golfplatz am Alten Fliess Aktiengesellschaft

Bergheim

AG Köln, HR B 25837

Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 24. September 2020 hat beschlossen, das Grundkapital von zurzeit EUR 5.112.918,81 gegen Bareinlagen um bis zu EUR 511.290,00 auf bis zu EUR 5.624.208,81 durch Ausgabe von bis zu 1.000 auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 511,29 zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab Beginn des Jahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag für jede Aktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 511,29 beträgt EUR 1.500,00 je auszugebender Aktie.

Die Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses im Handelsregister der Gesellschaft wird mit der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister der Gesellschaft verbunden.

Den Aktionären der Gesellschaft werden die Aktien entsprechend ihrem gesetzlichen Bezugsrecht in der Zeit vom

13.11.2020 bis 27.11.2020

im Verhältnis 10:1 zum Bezug angeboten, d. h. für zehn alte Aktien kann eine neue Aktie bezogen werden.

Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses innerhalb der genannten Frist durch Unterzeichnung und Rücksendung der bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftszeiten erhältlichen Zeichnungsscheine auszuüben.

Ein organisierter Bezugsrechtshandel durch Vermittlung von Kauf- und Verkaufsangeboten durch die Gesellschaft ist nicht vorgesehen und wird durch die Gesellschaft auch nicht veranlasst.

Die Ausübung des Bezugsrechts setzt voraus, dass der Bezugspreis (Ausgabebetrag) von EUR 1.500,00 je neuer Aktie in voller Höhe bei der Bezugsanmeldung, spätestens jedoch bis zum 30. November 2020 gezahlt wird. Die Einzahlungen auf die neuen Aktien sind auf das nachfolgende Konto der Gesellschaft (Kapitalerhöhungssonderkonto) zu leisten:

Kreditinstitut: Volksbank Erft e.G.
IBAN: DE78 3706 9252 0401 1480 19
BIC: GENODED1ERE

Gemäß § 7 der Satzung ist der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ausgeschlossen.

Der Bezug der neuen Aktien ist provisionsfrei.

Nach Ablauf der Bezugsfrist können Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte

bis einschließlich zum 23. Dezember 2020

die nicht von Aktionären gezeichneten Aktien zu den genannten Ausgabebedingungen zeichnen und beziehen. Der Vorstand wird hierbei Zeichnungen und Bezugserklärungen von Aktionären – untereinander im Verhältnis ihres Bestandes an alten Aktien – unter Aufrundung oder Abrundung auf volle EUR 10,00 vor Zeichnungen und Bezugserklärungen von Dritten berücksichtigen und den Aktionären das Ergebnis der Zuteilung mitteilen. Der Vorstand behält sich die Annahme oder Ablehnung von Zeichnungen und Bezugserklärungen Dritter vor. Er wird den Dritten seine Entscheidung bis zum 23. Dezember 2020 mitteilen.

 

Fliesteden, im November 2020

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.